Letzte Aktualisierung: 09.07.2010

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Neue Änderungen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP)

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Hier finden Sie wichtigsten Änderungen des Marktanreizprogramms.

Der Austausch einer alten Heizung mit erneuerbaren Energien wird über das Marktanreizprogramm gefördert (Foto: energie-experten.org)

Der Austausch einer alten Heizung mit erneuerbaren Energien wird über das Marktanreizprogramm gefördert (Foto: energie-experten.org)

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit benennt folgende Änderungen zum Marktanreizprogramm:

Programmstopp vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben: Ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen. Das BMU macht insbesondere darauf aufmerksam, dass nur die neuen Antragsformulare Gültigkeit besitzen.

Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt: Die vor dem Programmstopp bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend nach den bisherigen Förderkonditionen bearbeitet.

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen: Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden.

Folgende Anlagen werden ab sofort nicht mehr gefördert:

  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.

Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden Jahresarbeitszahlen erreichen:

  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:

  • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
  • Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
  • innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
  • Pelletkessel
  • Pelletöfen mit Wassertauscher (Speicher)
  • Holzhackschnitzelkessel
  • Effiziente Wärmepumpen entsprechend der Mindestjahresarbeitszahlen

Zusätzlich ist zu beachten:

  • Einzelne Fördersätze und Boni wurden gekürzt. Die neuen Förderrichtlinien sind in Kürze unter » www.erneuerbare-energien.de verfügbar.
  • Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt.
  • Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.
  • Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden.
  • Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate betriebsbereit sind, wurden verlängert.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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