Letzte Aktualisierung: 09.01.2020

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Neue BAFA-Förderung: Alle förderfähigen Kosten auf einen Blick!

Seit Anfang 2020 kann man sich eine neue Heizung mit 35% Kostenzuschuss vom BAFA fördern lassen. Tauscht man eine alte Ölheizung, so sind es sogar 45%! Unklarheit herrscht jedoch noch, welche Kostenpositionen denn genau gefördert werden. Das BAFA hat nun die förderfähigen Kosten in einem Merkblatt erstmalig detaillierter beschrieben.

Das BAFA bezuschusst seit 2020 neue Heizungen inklusive Montage und Umfeldmaßnahmen. Auch die Kosten von Erdwärmebohrungen werden jetzt zu 35% bis zu 45% vom BAFA übernommen! (Foto: energie-experten.org)

Das BAFA bezuschusst seit 2020 neue Heizungen inklusive Montage und Umfeldmaßnahmen. Auch die Kosten von Erdwärmebohrungen werden jetzt zu 35% bis zu 45% vom BAFA übernommen! (Foto: energie-experten.org)

In "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt - Merkblatt zu den förderfähigen Kosten" (Versionsnummer: 1.0 / Datum des Inkrafttretens: 08.01.2020) präzisiert das BAFA erstmalig seit dem Start des neuen Heizung-Förderprogramms die förderfähigen Investitionskosten und nennt eine Reihe von Beispielen förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten.

Kosten sind bei direktem Bezug zur Heizung förderfähig

Laut des BAFA "gelten als förderfähige Investitionskosten die Anschaffungskosten der geförderten Anlage, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten aller erforderlichen Umfeldmaßnahmen". Unter "Umfeldmaßnahmen" seien laut BAFA alle Arbeiten zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung der Heizungsinstallation notwendig sind und/oder dazu führen, die Energieeffizienz der Heizungstechnik zu erhöhen.

Des Weiteren können bei der Anrechnung des neuen BAFA-Heizungszuschusses auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen. Weitere Kosten der neuen Heizung können laut BAFA berücksichtigt werden, wenn der unmittelbare Bezug zur Heizung eindeutig nachgewiesen werden kann.

In einer nicht abschließenden Liste hat das BAFA einzelne, förderfähige Kostenpositionen aufgeführt, die das BAFA seit Anfang 2020 mit 35% bzw. 45% bezuschusst. Die Zuschüsse zur Heizung werden dabei als Anteilsfinanzierung auf Basis der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Hierbei können die Bruttokosten inklusive der Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.

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I. Förderfähige Anlagenkosten einer neuen Heizung

1. Förderfähiges Heizungssystem

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Gas-Brennwertkessel und Gas-Hybridheizungen inklusive Gasanschluss (Gasleitung, Hausanschluss, Armaturen z.B. Gasströmungswächter, Gaszähler)
    • Biomasseanlagen, sowie sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung und sekundäre Bauteile zur Partikelabscheidung (elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider wie z.B. Gewebefilter u. keramische Filter, Abscheider als Abgaswäscher)
    • Solarkollektoranlagen
    • Wärmepumpenanlagen
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien, z.B. Baugerüst, Lastenkran, Aufständerung, Unterkonstruktion (Solarkollektoren), Fundament, Einhausung, Einstellung der Heizkurve

2. Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen)
    • Erdflächenkollektoren
    • Grabenkollektoren
    • Energiepfähle
    • unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher
    • Brunnenbohrungen
    • Solarthermie-Anlagen
    • PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen), sofern der erzeugte Strom der ausschließlichen Eigenversorgung dient
    • Abwasserwärmetauscher
  • b. Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

3. Austragung, Förderung und Zufuhr des Brennstoffs bei Biomasseanlagen

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Saugsysteme
    • Förderschneckensysteme
    • Federblattrührwerke
    • Schubstangensysteme
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

4. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden.
    • Sensoren, Aktoren, Datenlogger
    • digitale/elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate,
    • Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten Daten,
    • digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten
    • digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart Home“)
    • Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

5. Förderfähige Wärmespeicher

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser - und Kombispeicher etc.)
    • Dämmung bestehender Wärmespeicher
    • Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher, die den Phasen-Übergang eines Mediums nutzen
    • Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien
    • alle Arten von Erdwärmespeichern
    • Tiefen-Aquifer- oder Hohlraum-Wärmespeicher
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
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II. Förderfähige Umfeldmaßnahmen einer neuen Heizung

1. Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand)

  • Einrichtung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums (Sanierung)
  • inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien (auch Wand- u. Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten)

2. Brennstoffaufbewahrung

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Flüssiggastanks
    • Bunker
    • Lagerräume
    • Silos
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien (auch Wand- u. Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten)

3. Abgassysteme und Schornsteine (nur im Gebäudebestand)

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

4. Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand)

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen)
    • Niedertemperatur-Heizkörper/Heizleisten in jeglicher Bauausführung
    • voreinstellbare Thermostatventile
    • Strangdifferenzdruckregler
    • hocheffiziente Umwälzpumpen
    • in Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung
    • Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme
    • Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien wie z.B. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

5. Förderfähige Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand)

  • a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
    • Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung (inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender Maßnahmen, Abwasser-Wärmerückgewinnung etc.)
    • hocheffiziente Zirkulationspumpen
  • b. Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

6. Demontagearbeiten der alten Heizung

  • Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
  • Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)

7. Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen

  • alle Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen mit einem unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Maßnahme (keine Fördermittelberatung, siehe nachfolgende Auflistung)

III. Inbetriebnahme

1. Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers

Achtung! Sie müssen VOR Vorhabensbeginn einen Antrag auf den Zuschuss im Meldeportal des BAFA stellen! Hierzu benötigen Sie einen Kostenvoranschlag, der zunächst besser etwas höher ausfallen sollte. Denn nachträglich können keine Kosten dem Zuschussantrag hinzugefügt werden. Nutzen Sie unsere Angebotsvermittlung und erhalten Sie kurzfristig Angebote von Heizungsbauern aus Ihrer Nähe!

Eine Antragstellung im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ war nur bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den Einbau von Erneuerbaren Heizungen seit dem 2. Januar 2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Ab 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden.

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