Letzte Aktualisierung: 09.09.2011

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Neue Förderrichtlinien für Holzpelletheizungen

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Neue Förderrichtlinien für Holzpelletheizungen (Foto: Rainer Sturm - aboutpixel)

Seit 1. September gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau von Holzpelletheizungen. Die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhält nur noch, wer mit seinem neuen Heizungssystem zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich machen lässt.

"Doch der Mehraufwand lohnt sich durchaus", betont Bert Jenner, Energieexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir empfehlen Verbrauchern diese Maßnahmen in unserer Energieberatung schon seit langem." Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt. Das entlastet nicht nur den Geldbeutel, sondern schützt auch noch das Klima – ganz im Sinne der ohnehin guten Umweltbilanz von Holzpellets. Deren Einsatz ist nämlich nahezu klimaneutral, da bei der Verbrennung lediglich die Menge an Kohlendioxid frei wird, die die Bäume während des Wachstums aufgenommen haben.

Für den Fördergeldzuschuss des BAFA müssen der Einbau von Heizungsanlage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich durch einen Fachbetrieb, also einen Heizungsinstallateur, ausgeführt werden. Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim BAFA einreichen. Gleiches gilt ab sofort für den Einbau von Wärmepumpen und den Austausch von Heizkesseln, die durch Solarkollektoranlagen unterstützt werden. Die geänderten Förderbedingungen kommen auch hier zum Tragen.

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