Die meisten modernen, elektronisch geregelten Durchlauferhitzer besitzen einen integrierten Verbrühschutz bzw. eine Kindersicherung. Diese sorgt dafür, dass das Wasser auf nicht mehr als 42 °C erhitzt wird, sodass es beim Duschen nicht zu Verbrennungen kommen kann. Wenn heißeres Wasser benötigt wird, dann kann man diesen Schutz aufheben und die entsprechend höhere Wunschtemperatur individuell einstellen. Dies wird nun gesetzlich neu geregelt.
Temperaturbegrenzung kann nicht mehr vom Nutzer verändert werden
Zukünftig gilt, dass Durchlauferhitzer, die Duschen versorgen, laut der internationalen Sicherheitsnorm „IEC 60335-2-35 / Edition 5“ bzw. der daraus abgeleiteten europäischen Norm „EN 60335- 2-35:2016, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-35:" seit dem 12. Oktober 2018 mit einer Temperatur-Begrenzung auf 55 Grad ausgestattet sein müssen.
Die Temperaturbegrenzung auf maximal 55 Grad muss so gestaltet sein, dass sie vom Nutzer nicht veränderbar ist. Zulässig ist ein Gerät beispielsweise dann, wenn die maximale Temperatur vom Fachhandwerker im Rahmen der Installation im ,Inneren des Gerätes‘/,unter der Gehäusekappe‘ fest eingestellt wird oder die Maximaltemperatur des Gerätes 55 Grad grundsätzlich nicht überschreitet.
Hydraulische Durchlauferhitzer nicht mehr für Duschanwendungen geeignet
Bei hydraulischen Durchlauferhitzern lässt sich die Temperatur nicht gradgenau einstellen, sondern ist fix vorgegeben (z. B. 60 °C). Hydraulische Durchlauferhitzer sind daher nun nicht mehr oder nur eingeschränkt für Duschanwendungen geeignet, weil die Warmwassertemperatur hydraulischer Durchlauferhitzer über das Gerät nicht gradgenau begrenzbar ist.
Alternativ kann die Temperaturbegrenzung bauseits sichergestellt werden – zum Beispiel durch ein geeignetes thermostatisches Mischventil zwischen Durchlauferhitzer und Dusche. Dadurch steigen die Systemkosten allerdings in der Regel so stark, dass der Einsatz eines normgerechten elektronischen Durchlauferhitzers die kostengünstigere Lösung ist.
Hinweis: Durchlauferhitzer, die nicht der neuen Normanforderung entsprechen, aber vor dem 13. Oktober ausgeliert wurden, dürfen noch installiert werden.