Wer einen Heizöltank betreibt, ist auch für dessen Sicherheit verantwortlich. Bisher richtete sich die Prüfpflicht nach der jeweiligen Landes-Anlagenverordnung, nach der Heizöltanks entweder einmalig oder laufend durch amtlich anerkannte Sachverständige kontrolliert werden müssen. Häufigkeit und Umfang der Prüfung hängen dabei von der Größe des Öltanks und dessen Standort ab. Zwar basieren alle Landes-Anlagenverordnungen auf einem einheitlichen Musterentwurf, trotzdem weichen die Verordnungen hinsichtlich der Prüfpflicht teilweise voneinander ab.
Dies wird sich in 2013 nun ändern. Künftig sollen nun auch alle Keller- und Erdtanks mit einem Fassungsvermögen zwischen 1.000 und 10.000 Liter erstmalig und wiederkehrend alle zehn Jahre einer Prüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden müssen. Die neue Verordnung soll dann die bisherigen Länderverordnungen ablösen. Sie wird voraussichtlich erst Mitte 2013 eingeführt. Die Grundstücksbesitzer werden dann von den Behörden angeschrieben werden.
Bis es soweit ist, sollten sich Hausbesitzer nicht irritieren lassen, vor allem nicht von Firmen, die an der Haustür klingeln und mit dem Hinweis auf die neue Pflicht schnelle Geschäfte machen wollen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Der VPB rät, Tankprüfungen keinesfalls an der Haustür zu beauftragen. In jedem Fall muss ein besonders qualifizierter Sachverständiger den Heizöltank prüfen. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, liegen aber erfahrungsgemäß um die einhundert Euro.