Damit es bei der Lagerung von Holzpellets nicht zu Unfällen zum Beispiel durch erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentrationen oder explosionsfähige Gemische kommt, hat ein Expertengremium der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL) die Richtlinie VDI 3464 erarbeitet. Sie beschreibt die Mechanismen, die für Emissionen verantwortlich sind und wie Holzpellets sicher angeliefert und gelagert werden.
Das Heizen mit Holzpellets hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Der Umgang mit dem nachwachsenden Energieträger erfordert aus umwelt- und sicherheitstechnischen Gründen besondere Achtsamkeit speziell bei der Lagerung. Die neue VDI-Richtlinie legt daher Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Holzpelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 Tonnen sowie an die Anlieferung der Holzpellets fest. Diese Anforderungen dienen zur Vermeidung und Minderung möglicher Emissionen oder Gefahren im Holzpelletlager. Sie basieren auf der ausschließlichen Verwendung von Holzpellets gemäß DIN EN 14961-2.
Die VDI-Richtlinie 3464 sieht für Lagerräume mit Holzpelletmengen bis zu 10 t einfache Maßnahmen vor, um das Risiko der Bildung gefährlicher Emissionen im Holzpelletlager zu entschärfen. Für größere Holzpelletlager von über 10 t werden weitergehende Vorschriften empfohlen. Der VDI stellt damit eine einheitliche und rechtssichere Planungs- und Verhandlungsgrundlage zur Verfügung. Die Richtlinie richtet sich an alle Personen, die ein Holzpelletlager errichten, betreiben und überwachen.