Letzte Aktualisierung: 21.12.2012

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Neuer KfW-Zuschuss: Investitionsattentismus statt Steuervorteil

Neuer KfW-Zuschuss: Investitionsattentismus statt Steuervorteil (Foto: energie-experten.org)

Neuer KfW-Zuschuss: Investitionsattentismus statt Steuervorteil (Foto: energie-experten.org)

Für die CO2-Einsparung und Verringerung der Heizkosten in Gebäuden stellt der Bund für die KfW-Programme von 2012 bis 2014 jeweils 1,5 Mrd. Euro an Mitteln zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 19.12.2012 entschieden, ab 2013 bis 2020 weitere 300 Millionen Euro jährlich für die weitere Verbesserung der KfW-Programme bereitstellen zu wollen.

Mit 300 Millionen Euro pro Jahr soll ein neues Zuschussprogramm aufgelegt werden. Für Einzelmaßnahmen wie eine neue Heizung oder Dämmung kann dann ein Zuschuss von 10 % bis maximal 5.000 Euro beantragt werden. Bisher lag die Obergrenze bei 3.750 Euro. Für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus 55 können 25 % Zuschuss beantragt werden. Während bisher die Obergrenze hier bei 15.000 Euro lag, ist diese nun auf 18.750 Euro gestiegen. Für eine energieeffiziente Altbausanierung zum Effizienzhaus 70 können 20 % beantragt werden mit ebenfalls einer Obergrenze von 15.000 Euro. Bisher war diese auf 13.125 Euro begrenzt.

Daniela Wagner, Sprecherin der Grünen für Bau- und Wohnungspolitik, reicht die Aufstockung der Mittel anstelle eines Steuerbonus nicht aus: "Für das geplante Zuschussprogramm für selbstgenutzten Wohnraum sollte die Bundesregierung eine Milliarde Euro jährlich ansetzen. Dies entspricht den veranschlagten Steuerausfällen der steuerlichen Förderung. Es sollten Einzel- und Gesamtmaßnahmen förderfähig sein. Die Förderfähigkeit sollte sich auf Maßnahmen beschränken, die mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 70 erreichen. Die Förderhöhe sollte entsprechend des zu erreichenden Standards gestaffelt werden. Dies bedeutet mehr Fördermittel für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen."

Auch Michael Groß, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert die ungenügende Mittelaufstockung der KfW: "Nur halbherzig und viel zu spät erfolgt die Mittelaufstockung des KfW-Programms "energetisches Sanieren" durch die schwarz-gelbe Bundesregierung. Trotz des angekündigten Zusatzprogramms von 300 Millionen Euro liegt die Bundesregierung hinter den Forderungen von SPD und Fachverbänden von mindestens zwei Milliarden Euro Finanzausstattung im Bundeshaushalt für die energetische Gebäudesanierung. Nur so sind die Anforderungen im Gebäudebestand zu stemmen und die notwendigen Energie- und CO2-Einsparungen im Gebäudebereich zu erreichen."

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), bescheinigt der Bunderegierung Investitionsattentismus: "Der BTGA bedauert das Aus der steuerlichen Sanierungsförderung. Bedauerlich ist auch, dass die politischen Verfahren, die zu diesem Ergebnis führten, sich über rund eineinhalb Jahre hinzogen. Dies hat maßgeblich zur Verunsicherung und abwartenden Haltung bei möglichen Investoren beigetragen. Das neue KfW-Programm ist zwar eine durchaus lobenswerte Initiative, die jedoch im Gesamtzusammenhang aller Maßnahmen rund um die Energiewende zu sehen ist. Hier erkennen wir, neben allen positiven Ansätzen, einen Flickenteppich energiepolitischer Regelungen, die sich immer wieder gegenseitig aushebeln und dadurch zu einem weitverbreiteten Investitionsattentismus bei der Gebäudesanierung führen".

Laut KfW entlasten die Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren die öffentlichen Kassen bis zu 4,3 Milliarden Euro netto: Auf der Einnahmenseite erhöhen sich die Abgaben und Steuern der Unternehmen und Arbeitnehmer aus der Bautätigkeit um geschätzte 4 Milliarden Euro. Zusätzlich kann im Idealfall aufgrund von niedrigerer Arbeitslosigkeit von verringerten öffentlichen Ausgaben bis zu 1,3 Mrd. Euro ausgegangen werden. Demgegenüber stellte die Bundesregierung der KfW zur Verbilligung dieser Programme im letzten Jahr rund eine Milliarden Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Für jeden eingesetzten "Förder-Euro" erhalten die öffentlichen Haushalte damit vier bis fünf Euro zurück. Das geht aus einem neuen Gutachten des Forschungszentrum Jülich im Auftrag der KfW Bankengruppe hervor.

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