Letzte Aktualisierung: 17.10.2012

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Neuer Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen

Neuer Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen (Foto: energie-experten.org)

Neuer Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen (Foto: energie-experten.org)

Die seit Monaten festgefahrenen Verhandlungen zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen könnten nun durch einen Vorschlag der baden-württembergischen Regierungskoalition neu belebt werden. Im Kern geht es dabei um eine andere Verteilung der durch die Steuerausfälle entstehenden Lasten.

Der Kompromissvorschlag Baden-Württembergs baut auf dem letzten gescheiterten Einigungsversuch vom Juni auf und wurde im Vergleich zur Ursprungsidee "abgespeckt", so dass die Steuermindereinnahmen der öffentlichen Hand geringer ausfallen. Bei einer fünfjährigen Laufzeit und einem steuerlichen Abzugszeitraum von 10 Jahren würde das für die Länder jährliche Steuermindereinnahmen von 190 Millionen Euro verursachen. Der Bund hingegen würde durch das reduzierte Programmvolumen bei fünfjähriger Laufzeit seine Steuermindereinnahmen um rund eine Milliarde Euro absenken können.

Baden-Württemberg schlägt vor, die durch das reduzierte Programmvolumen vom Bund eingesparte Milliarde über 15 Jahre an die Länder weiterzugeben, das wären rund 70 Millionen Euro jährlich. Die Länder verzichten auf einen großen Teil ihrer Ansprüche. Der Bund muss zwar mehr ausgeben, als er im Juni angeboten hat, aber nicht mehr, als er selbst ursprünglich einmal eingeplant hatte. Und er bekommt eine Laufzeit für die Entlastungsaufwendungen von 15 Jahren.

Entscheidender Teil des Kompromisses sei auch der Vorschlag, wie die Gelder vom Bund an die Länder ausgezahlt würden. Um einen Mehrwert für die Energieeffizienz und den Klimaschutz zu erzielen, sollten die Länder die 70 Millionen Euro zweckgebunden über ein neues Zuschussprogramm zur Förderung der energetischen Altbausanierung von Gebäuden der Kommunen und Länder erhalten.

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