Letzte Aktualisierung: 01.07.2013

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Neues Mietrecht: Contracting muss warmmietenneutral sein

Neues Mietrecht: Contracting muss warmmietenneutral sein (Foto: energie-experten.org)

Neues Mietrecht: Contracting muss warmmietenneutral sein (Foto: energie-experten.org)

Zum 1. Juli 2013 wird eine Neuregelung zum Contracting innerhalb des Mietrechtsänderungsgesetzes wirksam. Diese sieht vor, dass Vermieter künftig die Wärmelieferung von der hauseigenen Zentralversorgung auf einen außenstehenden spezialisierten Wärmelieferanten, einen sogenannten Contractoren, übertragen können, ohne dass die Heizkosten für die Mieter steigen dürfen.

Contracting darf für Mieter nicht teurer werden

Da die hauseigenen Heizungsanlagen nicht immer auf dem neuesten Stand der Technik sind und somit für Klima und Geldbeutel nicht effizient, investiert der Contractor in eine sparsamere Heizungsanlage und beliefert die Mieter dann mit Wärme. Bisher war es in der Rechtsprechung allerdings umstritten, welche Kosten beim Contracting auf die Mieter umgelegt werden dürfen, da beim Contracting auch immer die Unternehmergewinne der Heizanlagenbetreiber mit eingerechnet wurden. Mit Inkrafttreten des § 556c BGB und der zugehörigen Wärmelieferverordnung wird nun klar geregelt, dass durch die Umstellung von der eigenen Heizanlage auf das Contracting-Verfahren der Vermieter keine höheren Kosten, als die tatsächlich anfallenden Heizkosten auf die Mieter umlegen darf.

Mieter muss Umstellung auf Contracting dulden

Diese neuen Regelungen sind völlig unabhängig davon anzuwenden, was im einzelnen Mietvertrag geregelt ist. Sind die gesetzlichen Bedingungen des Mietrechts erfüllt, muss der Mieter die Umstellung dulden und die Wärmelieferungskosten zahlen. Im besten Fall kann sich sogar eine Kostenersparnis ergeben, wenn aufgrund veralteter Wärmetechnik bislang zu hohe Kosten angefallen sind. Aus Sicht der Mieter ist das Contracting damit eine der wenigen positiven Änderungen im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes.

VfW entwickelt Exceltool zum Kostenvergleich

Der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) aus Hannover betont, dass die geforderte Warmmietenneutralität bei Umstellung von Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärmelieferung grundsätzlich nicht nachteilig für die Beteiligten, insbesondere Contractoren ist. Kritik äußert der VfW in erster Linie an der Art und Weise, wie diese Warmmietenneutralität zu berechnen ist. Als Hilfestellung hat der VfW ein Berechnungstool für den Kostenvergleich entwickelt und steht allen Interessierten als Exceltabelle zur Verfügung. Geeignet ist das Tool für Contractoren, aber auch für die Wohnungswirtschaft und wird in Kürze vom VfW vorgestellt.

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