Die bisher geltende Regel für die dämmtechnische Bewertung der Lambda-Werte sah einen pauschalen Zuschlag des Wärmedurchgangskoeffizienten von ΔU= 0,04 W/m²K für das wärmegedämmte Bauteil vor. Dieser Zuschlag sollte die höhere Wärmeableitung berücksichtigen, die im erdberührten Gebäudeteil vorliegt. Eine differenzierte Betrachtung des Sockelbereichs wurde nicht durchgeführt. Da diese aus den Anfangszeiten der Perimeterdämmung stammende Regel den heutigen Dämmstoff-Leistungen nicht mehr gerecht wird, entwickelte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine neue Klassifizierung.
Künftig entfällt der pauschale Zuschlag, die Einstufung der EPS-Dämmplatten im erdberührten Bereich erfolgt fortan entsprechend der Wasseraufnahme in die Klassen I und II. Die Klasse I ist durch die geringere Wasseraufnahme deutlich leistungsfähiger. Außerdem unterscheidet das neue Regelwerk zwischen Bereichen mit Erdberührung und solchen ohne Feuchtebelastung, etwa in der Sockeldämmungszone. Die Bemessungswerte gelten nun für alle Dämmstoffdicken gleichermaßen. Im erdberührten Bereich wird sie mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ=0,036 W/mK eingestuft, oberirdisch mit λ=0,032 W/mK.