Eine Umstellung wird nun sogar mit Zuschüssen und günstigen Darlehen gefördert. Eine Umstellung auf eine zentrale Warmwasserheizung erfordert jedoch hohe Umbaukosten für die Rohrsysteme. Umfang und Höhe der bestehenden Förderprogramme können diesbezüglich allerdings nur als marginal anzusehen sein.
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen gilt bereits gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) ein gesetzlicher Zwang zum Austausch von elektrischen Speicherheizungen. Heizungen, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen dann spätestens nach 30 Jahren, Nachtspeicherheizungen, die vor 1990 eingebaut wurden, müssen bis spätestens Ende 2019 entsorgt sein.
Für Einfamilienhäuser gelten diese Regelungen (noch) nicht. Hier sprechen neben dem für die Umwelt schlechten Wirkungsgrad und den gestiegenen Stromkosten ein weiterer Grund für eine Sanierung: Nachtspeicher, die vor 1978 installiert wurden, sind eventuell als asbestbelastet einzustufen. Asbest stellt eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Wenn es aus den Heizungen in die Raumluft gelangt und eingeatmet wird, kann es Lungenkrebs auslösen.
Erste Anhaltspunkte, eine Asbestbelastung zu prüfen, bietet das jeweilige Typenschild. Ob asbesthaltige Bauteile verwendet wurden, muss dann weitergehend recherchiert werden. In jedem Fall sollte eine fachgerechte Entsorgung erfolgen, da bei der Demontage von belasteten Nachtspeichern Asbestfasern freigesetzt werden können.