Letzte Aktualisierung: 09.03.2011

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Photovoltaik Italien: Fördertarife für Photovoltaik werden neu festgelegt

Photovoltaik Italien: Fördertarife für Photovoltaik werden neu festgelegt

Photovoltaik Italien: Fördertarife für Photovoltaik werden neu festgelegt

Der erste kleine Paukenschlag kam am 25.01.2011 als der Gestore dei Servizi Energetici, GSE S.p.A., der unter Anderem zuständig für die Auszahlung der Fördermittel für Photovoltaik ist, in einer Pressemitteilung die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2010 bekannt gab: es könnte sein, so hieß es, dass zu Ende 2010 eine installierte Gesamtleistung von 7 GW erreicht worden sei. Laut dem GSE könnten zum Ende des Jahres 2010 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3 GW installiert und bereits in Betrieb sein, was man in den folgenden Wochen sehen würde, wenn nach und nach die Anträge auf den Fördertarif nach Conto Energia 2 eingehen würden. Bei Bestätigung der noch vorläufigen Zahlen wären in 2010 1850 MW installiert worden und ans Netz gegangen, was einem Zuwachs von 160% im Gegensatz zum Jahr 2009 entspreche (installierte Leistung in 2009 711 MW).

Mit obigen Zahlen ist es jedoch nicht getan: hinzu kämen laut GSE weitere Anlagen, die noch auf den Netzanschluss warten. Hierbei handelt es sich um die Anlagen, die von der Übergangsvorschrift zwischen Conto Energia 2 und Conto Energia 3 profitieren, die Mitte 2010 verabschiedet worden war, um das Risiko zu mildern, dass Anlagen zwar rechtzeitig installiert werden, jedoch aufgrund von Verspätungen (oder totaler Überlastung) des Netzbetreibers nicht mehr bis zum 31.12.2010 ans Netz gehen können. Das sogenannte Salva Alcoa – Dekret (L. 129/2010) sieht vor, dass alle Anlagen, deren Installation bis 31.12.2010 abgeschlossen ist, und die sukzessive bis zum 30.06.2011 ans Netz und in Betrieb gehen, noch ein Anrecht auf den Fördertarif des Conto Energia 2 für 2010 haben. Da der GSE bis 31.12.2010 über den Abschluss der Installation zu informieren war, konnte er in der Pressemitteilung vom 25.01.2011 darüber informieren, dass Mitteilungen für weitere 4 GW Anlagenleistung eingegangen seien. Abzuwarten wird sein, ob es bei dieser Zahl bleibt oder ob viele Marktteilnehmer den Begriff der "Fertigstellung der Installation" nach ihrer Fasson interpretiert haben und nach Durchführung der derzeit landesweit laufenden Kontrollen des GSE vom Tarif für 2010 ausgeschlossen werden (wie man es in Spanien bereits gesehen hat).

Der Presse war in den letzten Tagen darüber hinaus zu entnehmen, dass angeblich weitere 2,5 GW Anlagenleistung fertig gestellt seien und auf den Netzanschluss warten würden. Diese könnten sich jedoch unserer Ansicht nach auch mit den 4 GW Leistung des Salva Alcoa überschneiden.

Sollten obige Zahlen sich bewahrheiten so wären allein unter dem Conto Energia 2, welches ein CAP von 1.200 MW vorsieht, bei dessen Erreichen Mitte 2010 ein Übergangszeitraum von 14 Monaten begonnen hat, während dem die Anlagen weiter Anspruch auf den Tarif des Conto Energia 2 haben, 7 GW installiert worden (wobei der Übergangszeitraum begrenzt ist durch das Inkrafttreten des Conto Energia 3 am 1.1.2011), obwohl bei Verabschiedung des Conto Energia 2 Anfang 2007 das Ziel der italienischen Regierung lediglich war, bis zum Jahr 2016 eine installierte Gesamtleistung von 3 MW zu erreichen. Nun scheint sich abzuzeichnen, dass das doppelte der Zielleistung bereits in 2010 erreicht worden sein könnte.

Bei der Zielleistung aus 2007 ist es freilich nicht geblieben, sie war nämlich vom italienischen Gesetzgeber – mit Blick auf die Notwendigkeit die auf EU-Ebene vorgesehenen Quoten von EE-Strom erreichen zu können - mit der Verabschiedung des Conto Energia 3 im August 2010 angehoben worden und beträgt aktuell 8 GW bis zum Jahr 2020. Sollten sich die obigen Zahlen bewahrheiten so wären bereits mit dem Conto Energia2 alle Erwartungen übertroffen worden und schon heute die mit dem Conto Energia 3 auf 8 GW angehobene Zielleistung fast erreicht worden. Und das, obwohl der Zähler des Conto Energia 3 noch auf "0" ist und für dieses Dekret ein CAP von 3 GW gesetzt wurde (welches wiederum einen 14-Monats-Zeitraum auslösen würde, innerhalb dessen die Anlagen Anspruch auf den Tarif des Conto Energia 3 haben).

Obige Zahlen wurden nicht nur der Öffentlichkeit sondern auch der 10. Senatskommission informell präsentiert, die zu diesem Zeitpunkt die verschiedenen Stellungnahmen einholte, da das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 28/2009/EG zur "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" verabschiedet werden sollte. Die ersten Reaktionen und danach zirkulierten Entwürfe des Dekrets deuteten mit nichts auf das hin, was dann am letzten Donnerstag (3.3.2011) von der Regierung als definitive Version des Dekrets verabschiedet wurde. Es war lediglich die Rede davon, dass Ende 2013 das Conto Energia 3 auslaufen sollte und ein neuer Fördermechanismus eingeführt werden sollte, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitraum der 14-Monatszeitraum abgelaufen war oder nicht.

Der Text des Dekrets liegt von offizieller Stelle noch nicht vor, aufgrund der Reaktionen aus der Presse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die uns vorliegende informelle Version als verabschiedeter Text erweisen wird. Sollte dem nicht so sein wird eine korrigierende Mitteilung erfolgen.

Zum Dekret das am 3.3.2011 verabschiedet wurde:

Das am 3.3.2011 verabschiedete Legislativdekret stellt die neue Rahmengesetzgebung für den Bereich Erneuerbare Energien dar und soll das Dekret 387/2003 ablösen, welches bisher den Rahmen für Erneuerbare Energien darstellte. Das Legislativdekret enthält damit auf über 50 Seiten eine Fülle von Vorschriften für den gesamten Bereich. Für große Aufregung haben die quasi über Nacht eingefügten Regelungen für den Bereich Photovoltaik gesorgt (wobei nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass beispielsweise auch für den Bereich Windkraft Einschnitte vorgesehen sind).

So sieht das Legislativdekret vor, dass die Fördertarife des Conto Energia 3, welches erst seit dem 1.1.2011 in Kraft ist, nur den Photovoltaikanlagen zusteht, die bis zum 31.05.2011 angeschlossen sind. Alle nach diesem Datum angeschlossenen Anlagen erhalten einen Fördertarif nach einem neuen Dekret, welches bis zum 30.04.2011 verabschiedet werden soll. In diesem Dekret sollen die Fördertarife unter Berücksichtigung der aktuellen Systemkosten weiter abgesenkt werden und eine jährliche maximale Förderquote eingeführt werden.

Damit ist bis heute (6.03.) unklar, welche Fördertarife PV-Anlagen enthalten werden, die erst nach dem 31.05.2011 ans Netz gehen. Die Reaktionen der Solarverbände waren entsprechend, die finanzierenden italienischen Banken haben angekündigt im Laufe der nächsten Woche zu überprüfen, inwieweit die laufenden Projekte Änderungen erfahren müssen. Die Reaktion der deutschen finanzierenden Banken bleibt abzuwarten.

Der zuständige Minister Romani hat am 4.03.2011 mitgeteilt, dass ab der nächsten Woche Treffen mit Unternehmen und Banken stattfinden werden, nach deren Ergebnis über Korrekturen und vor Allem die Höhe der neu festzulegenden Fördertarife nachgedacht werde. Laut Romani habe man lediglich die Bildung einer neuen Investitionsblase und eine zu starke Belastung der Verbraucher vermeiden wollen, welche den Ausbau der Erneuerbaren Energien über die Stromrechnung finanzieren. Er gehe davon aus, dass die bereits laufenden Investitionen bis zum 31.05.2011 fertig gestellt werden und die heutigen Fördertarife erhalten könnten. Ob dies allerdings möglich sein wird erscheint uns fraglich.

Romani gibt an, man wolle zu einem vernünftigen und rationalen Wachstum des italienischen PV-Marktes kommen, dem Markt aber keinesfalls den Boden entziehen. Dasselbe geht aus einer am 15.02.2011 in London abgegebenen Presseerklärung des GSE und seines Vorsitzenden Cremona hervor, wonach ausländische Investoren auf die Stabilität der italienischen Gesetze vertrauen könnten.

Erste Vorschläge der Verbände und Fachleute zu einer für alle Beteiligten tragbaren Regelung des Fördersystems, die den italienischen Photovoltaikmarkt nicht umgehend zum Stillstand bringt, wurden bereits gemacht.

Derzeit ist das Dekret auch lediglich verabschiedet, jedoch noch nicht veröffentlicht und in Kraft. Sollte es in der vorliegenden Form in Kraft treten (was wahrscheinlich ist, nach den Protesten der letzten Woche jedoch nicht unbedingt der Fall sein muss), so wäre mit einer Welle von Klagen zu rechnen, da sich diverse Anhaltspunkte ergeben, warum das Dekret verfassungs- und europarechtswidrig sein könnte.

Der Vollständigkeit halber informieren wir in der Folge über die weiteren Neuerungen des Dekrets was Photovoltaik angeht:

Es werden Beschränkungen eingeführt, was die Verwirklichung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen angeht insoweit als vorgesehen ist, dass Anlagen, deren Module am Boden befestigt sind, in landwirtschaftlich genutzten Gebieten einen Fördertarif nur erhalten, wenn:

a) die Nennleistung jeder einzelnen Anlage nicht über 1 MW liegt und, im Falle von Anlagen auf Land desselben Eigentümers, die Anlagen einen Mindestabstand von 2 Kilometern zueinander einhalten;

b) von der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche nicht mehr als 10% mit der/den Anlage(n) belegt wird.

Die genannten Einschränkungen werden nicht angewandt bei Grundstücken, die seit mindestens 5 Jahren brach liegen; weiter gelten sie nicht für Anlagen, die bis zum Inkrafttreten des Dekrets genehmigt wurden oder für die der Genehmigungsantrag bis zum 1.1.2011 eingereicht wurde, vorausgesetzt, dass die Anlage innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Neuen Energiedekrets in Betrieb geht.

Eine bereits in den ersten Entwürfen enthaltene Änderung betrifft Anlagen mit einer Nennleistung über 5 MW, für die die Fördertarife über den GSE versteigert werden: es wird zunächst die zu installierende Leistung für die verschiedenen Arten von Anlagen festgelegt und dann versteigert: wer den niedrigsten Tarif anbietet erhält den Zuschlag. Die Versteigerungen finden in regelmäßigen Abständen statt, berücksichtigt werden Mindestanforderungen an die Projekte und die Sicherung der Finanzierung durch die Antragsteller. Vom GSE muss allerdings ein Mindesttarif gewährt werden, welcher festgelegt wird, indem die Interessen der Investoren berücksichtigt werden. Weiter werden Mechanismen eingeführt die sicher stellen sollen, dass die genehmigten Anlagen tatsächlich gebaut werden. Dies erfolgt auch durch die Festlegung von Fristen innerhalb derer die Anlagen in Betrieb gehen müssen.

Die positiv zu vermerkenden Neuerungen betreffen die Genehmigungsverfahren und gebäudeintegrierte Anlagen:

Es wird nun endlich die Möglichkeit vorgesehen Anlagen mit Leistung bis zu 1 MW über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu genehmigen, indem den Regionen die Befugnis eingeräumt wird die bereits vorhandenen Verfahren auf Anlagen mit der angegebenen Leistung auszudehnen. Die Mitteilung über den Baubeginn (DIA) wird nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen automatisch wirksam vorausgesetzt, dass die zuständige Gemeinde innerhalb der genannten Frist die Ausführung der Arbeiten nicht verbietet.

Weiter wird auch das AU-Verfahren (Einzige Genehmigung) weiter gestrafft indem eine Höchstfrist von 90 Tagen eingeführt wird innerhalb derer das Verfahren abzuschließen ist. Hier inbegriffen ist nicht die Durchführung des Screening-Verfahrens zur Ermittlung ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, sofern ein solches nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen ist.

Weiter wird verfügt, dass Neubauvorhaben und umfangreiche Sanierungsvorhaben ab Anfang 2012 zwingend so gestaltet werden müssen, dass erneuerbare Quellen für die Strom- und Wärmeerzeugung und die Kühlung eingesetzt werden.

Autorin: Svenja Bartels, Rödl & Partner

Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Photovoltaik

Fordern Sie hier 5 kostenlose Photovoltaik-Angebote an und vergleichen Sie die Preise!

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet