Hausherren, die eine Photovoltaikanlage nutzen, sollten neben dem Photovoltaikertrag noch weitere Dinge zur langfristigen Nutzung einer Solaranlage beachten. Photovoltaikanlagen sind zwar für ihre technische Zuverlässigkeit bekannt, doch Schäden durch z. B. Nagetierverbiss oder Schmorschäden passieren immer wieder. "Davor schützen können sich Haus- und Wohnungseigentümer mit einer Photovoltaikanlagenversicherung, denn die Wohngebäude-Police deckt Schäden an PV-Anlagen nicht automatisch ab", erklärt Volker Tietz, Head of Product und Website des unabhängigen Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24.
Kleinere Solaranlagen sind zwar bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert. Und bei einigen Versicherern kann die PV-Anlage gegen einen Aufpreis auch in die Wohngebäude-Police aufgenommen werden. "Wer Kostentransparenz wünscht, sollte besser eine separate PV-Versicherung abschließen", rät Tietz. Die jährlichen Kosten für eine solche PV-Police belaufen sich im Schnitt auf nicht mehr als ein Prozent der Gesamtinvestition.
Übrigens müssen Hausherren, die ihr Heim mit einer PV-Anlage nachrüsten, den dann höheren Gebäudewert ihrer Wohngebäudeversicherung nachmelden. Ansonsten besteht die Gefahr der Unterversicherung. Aber auch dann sind die Kollektoren nur gegen die Klassiker Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel versichert. Eine eigenständige PV-Versicherung entschädigt dagegen je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
"Zum Schluss sollte noch geklärt werden, ob die gewünschte PV-Versicherung einen Haftpflichtschutz enthält", empfiehlt FinanceScout24-Produktexperte Tietz. "Dann ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt." Bevor ein eigener Haftpflichtschutz für die Solaranlage abgeschlossen wird, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der Privathaftpflicht oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht.
Quelle: FinanceScout24