Moderne Photovoltaik-Versicherungen berücksichtigen zum Beispiel eine breite Leistungspalette an speziellen Photovoltaik-Absicherungen. So sollten Photovoltaik-Anlagenbesitzer bei der Auswahl einer Photovoltaik-Versicherung auch auf Schäden durch Tiere wie z. B. Nagetiere oder Schmorschäden achten und auch regionaltypische Wettereinflüsse beachten.
Kleinere Photovoltaikanlagen sind vielfach bis zu bestimmten Höchstbeträgen durch die bestehende Gebäudeversicherung mitversichert. Bei einigen Versicherern kann die Photovoltaik-Anlage gegen einen Aufpreis auch in die bestehende Versicherung mit aufgenommen werden. Entscheidet man sich für diese Versicherungsvariante, so sollte beachtet werden, dass wenn ein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage nachgerüstet wird, auch der Gebäudewert in aller Regel steigt. Dies sollte ebenfalls beim Versicherer gemeldet und durch die Gebäudeversicherung berücksichtigt werden. Sonst läuft der Hausbesitzer Gefahr, dass das Haus unterversichert ist.
Vielfach ist die Photovoltaik-Anlage in den typischen Versicherungen aber auch nur gegen die Klassiker wie Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel versichert. Eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung entschädigt dagegen je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Zudem kann in speziellen Photovoltaik-Versicherungen auch ein spezieller Haftpflichtschutz vereinbart werden. Das ist eine Absicherung, falls ein Photovoltaikmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Bei der Berücksichtigung der Haftpflicht innerhalb der Photovoltaik-Versicherung sollte allerdings zunächst geprüft werden, ob und inwieweit bereits ein Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht.