Im Fokus des Energiekonzepts steht neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien die "ambitionierte Steigerung der Energieeffizienz". Eine Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen, bietet die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die parallel zur Stromproduktion auch die dabei entstehende Abwärme nutzt. Der Wirkungsgrad des eingesetzten Brennstoffes steigt dadurch erheblich. Laut dem Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) ist jedoch insbesondere KWK-Technik erheblichen rechtlichen Hindernissen ausgesetzt.
Ein Hinderungsgrund liegt zum Beispiel in der sich widersprechenden Förderung durch Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Unterstützung, die der Gesetzgeber im KWKG gewährt, nimmt er durch die EEG-Umlage wieder weg. Würde für Strom, der aus kleiner und hocheffizienter KWK produziert und direkt vor Ort verbraucht wird keine EEG-Umlage anfallen, hätte dies eine nur sehr geringe Erhöhung der EEG-Umlage zur Folge. Zugleich würde diese einfache Maßnahme aber einen enormen Effizienzschub schaffen, so der VfW.
Die momentan in der Diskussion stehenden Kosten für den Netzausbau könnten stark reduziert werden, wenn der Ausbau dezentraler Stromversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden würde. Dezentrale Kraftwerke können flexibel und kurzfristig auf Schwankungen reagieren. Somit wäre ein aufwändiger Netzausbau, der zwischen 1 Mrd. Euro und 4,9 Mrd. Euro prognostiziert wird, nicht in diesen Dimensionen notwendig und die Verbraucher würden ebenfalls weniger durch steigende Preise belastet.
Der VfW sieht auch im Mietrecht insbesondere in einer Verbesserung der Umlagefähigkeit von Wärmelieferungskosten ein großes Potenzial, KWK-Lösungen effizienter einzusetzen. Die derzeitige Diskussion und der Gesetzesentwurf sind jedoch eher hinderlich. Das Ziel ist inzwischen durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erreicht worden (vgl. zusammenfassend BGH Beschluss vom 8. Februar 2011, VIII ZR 145/10). Eine komplette Neuregelung, wie im § 556c BGB vorgesehen, ist damit nicht notwendig bzw. wirkt stark einschränkend und sogar schädlich. Im Ergebnis führt sie zu einem erheblichen Abwicklungs- und Umsetzungsaufwand und voraussichtlich auch zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gerichte.
Die Umsetzung der seitens der Politik gewünschten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Energieversorgung, ist unter den gegebenen Umständen weiterhin schwer realisierbar. Durch die Überschneidungen in der Gesetzgebung zwischen BMU und BMWI, wird von verschiedenen Seiten sogar ein neu einzurichtendes Energieministerium gefordert, um endlich zielführend und mit Planungssicherheit eine gesicherte Energieversorgung in Deutschland umzusetzen. Eine Forderung, die wahrscheinlich auch der Energiebranche zu Gute käme.