Die Diskussion um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die damit verbundene Förderung reißt nicht ab. Nun hat Sachsen ein neues Gutachten zur Förderung der erneuerbaren Energien per Quotenmodell erstellen lassen. Kernpunkt ist, dass der Gesetzgeber festlegt, welchen Mindestanteil an Ökostrom Elektrizitätsversorger im Jahresdurchschnitt zu beziehen haben. Der VEE Sachsen e.V. sieht im vorgestellten Quotenmodell hingegen keinen Fortschritt in den zentralen Fragen des EEG. So bliebe offen, ob das neue Modell die Energiewende kostengünstiger umsetzen könne als das gängige Verfahren.
Das von Prof. Justus Haucap von der Universität Düsseldorf und Prof. Jürgen Kühling von der Universität Regensburg erstellte Gutachten zum Quotenmodell sieht vor, dass der Gesetzgeber festlegt, welchen Mindestanteil an Ökostrom Elektrizitätsversorger und bestimmte Letztverbraucher im Jahresdurchschnitt zu beziehen haben. Pro MWh erzeugten Ökostrom erhalten die Erzeuger ein "Grünstromzertifikat", das handelbar ist. Ob die Verpflichteten Elektrizitätsversorger wie z.B. Stadtwerke Ökostrom selbst erzeugen, von Dritten beziehen oder Grünstromzertifikate erwerben, bleibt dann ihnen überlassen.
Die Nachweispflicht für die Grünstromzertifikate liegt nicht bei den Endverbrauchern, sondern bei denjenigen, die auf dem Markt für den erstmaligen Absatz von elektrischer Energie als Nachfrager auftreten: den Versorgungsunternehmen. Netzanschlusspflicht und Einspeisevorrang für Ökostrom blieben enthalten. Das Modell ließe sich flexibel auch auf andere EU-Mitgliedstaaten ausweiten und entspricht sowohl EU-rechtlichen als auch grundgesetzlichen Normen, so die Gutachter.
Der VEE Sachsen e.V. kritisiert am vorgeschlagenen Quotenmodell, dass es die Antwort schuldig bliebe, wie das neue Modell sein Hauptziel, die Bezahlbarkeit der Energieversorgung von Privaten und Unternehmen, erreichen soll. Obwohl der Strompreis seit dem Jahr 2000 je Kilowattstunde um knapp 12 Cent gestiegen ist, macht die EEG-Umlage davon aber nur 3,6 Cent aus. Zudem berücksichtigt das Gutachten laut VEE Sachsen e.V. nicht, dass der normale Verbraucher über Gebühr belastet wird, da energieintensive Unternehmen, dazu zählen auch die Braunkohletagebaue, größtenteils von den Netzgebühren und der Zahlung der EEG-Umlage befreit sind.
Der VEE Sachsen e.V. kommt daher zu dem Schluss, dass das vorgeschlagene Quotenmodell lediglich den großen Energieversorgern nutzen wird. Es führt zur Betonierung der gegenwärtigen Strukturen der Energieversorgung, die bisher immer dafür gesorgt haben, dass die Strompreise kontinuierlich anstiegen. Auch die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen würde durch den Vorschlag Sachsens unmöglich gemacht. Dabei haben gerade solche Beteiligungsmöglichkeiten in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die Energiewende bei der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird.