Letzte Aktualisierung: 04.01.2012

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Schlichtungsstelle Energie empfiehlt Stromversorger Bonusauszahlung

Schlichtungsstelle Energie empfiehlt Stromversorger Bonusauszahlung_Foto_Petra Bork_aboutpixel_ap4d48428bbc826

Schlichtungsstelle Energie empfiehlt Stromversorger Bonusauszahlung (Foto: Petra Bork - aboutpixel)

Die Schlichtungsstelle Energie hat ihre erste Schlichtungsempfehlung veröffentlicht. Darin hat die Schlichtungsstelle empfohlen, dass ein Jahresbonus zu zahlen ist, auch wenn der Verbraucher nach einem Jahr den Vertrag kündigt.

Zwischen den Beteiligten bestand ein im Juni 2010 geschlossener Stromlieferungsvertrag. Dieser sah unter anderem vor, dass Neukunden einen einmaligen Bonus erhalten, der nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird. Der Bonus solle laut Vertragsbedingungen bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfallen, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. Im vorliegenden Fall wurde nun vertragsgemäß am 1. Oktober 2010 die Belieferung mit Strom aufgenommen, die aufgrund einer im ersten Belieferungsjahr erklärten Kündigung seitens des Beschwerdeführers am 30. September 2011 wieder endete. Der Beschwerdeführer forderte nun vergeblich den versprochenen Bonus vom Stromlieferanten.

Die Schlichtungsempfehlung führt unter anderem aus, dass eine wortgenaue Auslegung der Klausel annehmen lässt, dass eine zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam werdende Kündigung nicht zum Verlust der Bonuszahlung führt. Denn auch eine solche Kündigung wird erst nach Ablauf eines Jahres wirksam. Zwischen dem Jahresende und dem Entfalten der Rechtsfolge der Kündigung liegt zumindest eine sogenannte logische Sekunde. Erst muss das Jahr abgelaufen sein, dann setzt die Wirksamkeit der Kündigung ein.

Obwohl der Versorger nicht ausdrücklich genannt ist, handelt es sich laut dem Bund der Energieverbraucher e.V. um Flexstrom. Der Bund der Energieverbraucher geht davon aus, dass aufgrund der überzeugenden Fundierung der Schlichtungsempfehlung Fälle dieser Art eher zugunsten des Verbrauchers entschieden werden könnten.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind das Verhalten der Stromanbieter und die in der Schlichtungsempfehlung zitierten AGB aus vielen Anfragen und Beschwerden bekannt: Kündigt ein Verbraucher seinen Jahresvertrag mit dem Energieversorger fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit von einem Jahr, weigert sich das Unternehmen, den bei Vertragsabschluss versprochenen Jahresbonus auszubezahlen. "Das ist Bauernfängerei. Unternehmen versuchen durch solche Tricksereien Kunden zu gewinnen, ohne sich am Ende auch an die vertraglich zugesicherte Leistung zu halten", kritisiert Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Gerade Vertragsklauseln um Bonuszahlungen sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Hier verweist die Schlichtungsstelle in der Schlichtungsempfehlung auf eine Reihe von Amtsgerichtsurteilen. Dass es hierum immer wieder Streitigkeiten gibt, kann unter Umständen auf die Geschäftsmodelle von Discountanbietern zurückzuführen sein. Eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney für den Stromvertrieb im Wechselmarkt deutet an, dass vielfach Discountanbieter bereits vor Abzug der internen Vertriebskosten eine negative Rohmarge aufweisen. Zudem ergibt sich ein Preisvorteil häufig gerade nur durch den Bonus. Laut Studie werden in Vergleichsportalen Tarife für das erste Jahr mit einem hohen einmaligen Bonus mit Preisvorteilen von über 200 Euro angezeigt, obwohl der dauerhafte Preisvorteil nur einen Bruchteil dieser Summe beträgt.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Energieberater

Hier finden Sie spezialisierte Energieberater in Ihrer Nähe

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet