In Deutschland gibt es immer mehr Energieschuldner. Grund sind die ständig steigenden Preise für Strom und Gas. Gerade wenn die monatlichen Abschläge noch bezahlt werden können, geraten viele Haushalte bei hohen Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung in die Energieschuldenfalle. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, frühzeitig Hilfe zu suchen, wenn Strom- und Gaskosten absehbar nicht mehr vollständig beglichen werden können. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 6 wichtigsten Tipps für Energieschuldner zusammengefasst, um eine Strom- oder Gassperre zu vermeiden.
Tipp 1: Zuerst Miete, Strom und Heizung zahlen
Grundsätzlich gilt: Auch wer noch so knapp bei Kasse ist, sollte Miete und die Kosten für Strom und Heizung immer vor allen anderen Verpflichtungen bezahlen. Bei Rückständen empfiehlt es sich, umgehend Hilfe bei Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen, kirchlichen Trägern und Jobcentern bzw. Sozialämtern zu suchen. Je früher, umso größer die Chance, Kündigung und Stromsperren zu vermeiden. Wenn der Energieversorger bereits androht die Versorgung zu kappen, bleibt nur noch wenig Zeit für eine Lösungssuche!
Tipp 2: Das Kleingedruckte beachten
Laut Kleingedrucktem der Stromlieferverträge (Grundversorgungsverordnung für Stromkunden, kurz StromGVV) dürfen Versorger die Stromlieferung kappen, wenn der Kunde seine Abschläge oder die Endabrechnung nicht fristgerecht bezahlt hat und diese Rückstände auch auf eine Mahnung hin immer noch nicht beglichen sind. Die Miesen müssen mindestens 100 Euro betragen. Außerdem ist der säumige Zahler vier Wochen vorher über die bevorstehende Sperre zu informieren, drei Tage vor der Stromabschaltung muss der Versorger diese nochmals konkret ankündigen und deren genauen Zeitpunkt benennen.
Tipp 3: Verhandeln lohnt sich
Weil Versorger prüfen müssen, ob die Zahlung nicht mit milderen Mitteln als einer Stromsperre gesichert werden kann, lohnt es sich zu verhandeln. Viele Unternehmen bieten auf Nachfrage die Möglichkeit, Außenstände in Raten abzuzahlen. Ein Anruf oder persönliches Gespräch mit der Kundenberatung kann Klarheit bringen. Auch hier ist schnelles Handeln der Schlüssel, um die Weiterbelieferung zu sichern.
Tipp 4: Stromsperre erst letzte Konsequenz
Bei einer drohenden Stromsperre kann der Kunde auch darauf verweisen, dass deren Folgen in keinem Verhältnis zum bestehenden Rückstand stehen. Dies ist zum Beispiel ein gewichtiges Argument, wenn die Miesen absehbar ausgeglichen werden, weil beispielsweise Dritte die Zahlung übernehmen. Stromsperren können auch unverhältnismäßig sein, wenn dadurch Versorgungsleitungen im Winter einzufrieren drohen. Aber auch wenn ältere bettlägerige Personen oder Kleinkinder ohne Strom dastehen oder mangels Heizung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu befürchten sind, muss der Strom weiter fließen. Das gilt auch, wenn sonst die lebensnotwendige medizinische Versorgung zu Hause (Heimdialyse, Beatmungshilfe usw.) zusammenbricht oder die Existenzgrundlage ins Rutschen gerät, weil etwa am heimischen Arbeitsplatz das Telefon abgeschaltet ist, Heimarbeit im Dunkeln zum Erliegen kommt oder eine Examensarbeit mangels Energie scheitern kann.
Tipp 5: Jobcenter und Sozialamt fragen
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, muss die Stromkosten grundsätzlich aus dem Regelsatz bestreiten. Doch kann beim Jobcenter ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden gestellt werden. Bei laufendem ALG-II-Bezug wird dies dann in der Regel auf Darlehensbasis gewährt. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können beim Sozialamt eine Übernahme der Energiekosten prüfen lassen: Hier gilt, dass diese bei voller Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen als ALG-II-Empfänger.
Tipp 6: Energiesparen!
An der Kostenschraube in Sachen Strom kann mit wenigen Handgriffen gedreht werden. Locker 80 Euro im Jahr sind an Ersparnis drin, wenn bei heimlichen Stromfressern der Stecker gezogen wird. So fressen Fernsehgeräte und DVD-Player im Stand-by-Betrieb ebenso unnötig Energie wie Ladegeräte von Handy und Co., die unter Strom stehen, selbst wenn Telefon oder Elektrozahnbürste aufgeladen sind. Auch beim Waschen, Trocknen, Kochen, Kühlen und Gefrieren kann Energiedieben durch einfache Kniffe das Handwerk gelegt werden. Übrigens: Einkommensbenachteiligten Haushalten helfen einige Versorgungsunternehmen mit Finanzspritzen beim Kauf besonders stromsparender Haushaltsgeräte.