Die Monat für Monat sinkende Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Photovoltaik-Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom erhalten, macht Photovoltaik-Anlagen attraktiv, die es ermöglichen, ein möglichst hohen Anteil des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. Denn im Vergleich zum aktuellen Strompreis kann die selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom um bis zu 14 Cent günstiger erzeugt werden, da dafür weder Netzentgelte noch die EEG-Umlage entrichtet werden müssen. Zudem fallen die Investitionskosten der PV-Anlage niedriger aus, weil eine auf Selbstverbrauch ausgerichtete Photovoltaik-Anlage kleiner geplant wird als bei einer Volleinspeisung ins Stromnetz.
So funktioniert der Eigenverbrauch von PV-Strom für Mieter
Bei Sonnenschein fließt der Strom direkt vom Dach ins Mietshaus. Je nach Anlagengröße und Verbrauchsverhalten können über das Jahr betrachtet in der Regel bis zu 30 Prozent des erzeugten Solarstroms direkt vor Ort selbst verbraucht werden. Steht nicht genügend Sonnenlicht zur Verfügung, bezieht der Mieter den benötigten Reststrom vom Stromanbieter. Erzeugt die Photovoltaik-Anlage mehr Strom als im Augenblick genutzt werden kann, wird der Ökostrom ins Netz eingespeist und der Betreiber erhält dafür die staatlich festgelegte und über 20 Jahre garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Doch diesem sinnvollen Eigenverbrauchs-Modell droht nun durch eine neue EEG-Umlage auf selbstgenutzten Solarstrom das vorzeitige Aus.
Mietern droht Mehrbelastung von bis zu 6,3 Cent pro kWh
Denn künftigen Selbstversorgern wie z. B. auch Mietern, die den Solarstrom vom Mietsdach selbst nutzen, droht laut des EEG-Gesetzesvorschlags der Bundesregierungeine neue Kostenbelastung: Während gewerbliche Nutznießer ab August 2014 rund 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen sollen, soll die Wohnungswirtschaft künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit 6,3 Cent je Kilowattstunde zur Kasse gebeten werden. Aufgrund der heute bereits deutlichen Differenz von Stromgestehungskosten und Haushaltsstrompreis würde dies im privaten Anwendungsfall nicht die Unwirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Finanzierung nach sich ziehen. Da Betreibergesellschaften jedoch höhere Renditeerwartungen haben und diese nach der Amortisationsdauer staffeln, könnte die EEG-Umlage auf Mieterstrom zum Aufschieben oder zur Aufgabe vieler Projekte führen.
Mieter nicht schlechter stellen als stromintensive Industrie
Das stößt auf massive Kritik bei der Solarbranche und bei Verbraucherschützern. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bürger und Unternehmen auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen bezieht.
Vor Ort-Vermarktung ist Zukunftsmodell der Energiewende
Der Stromversorger Lichtblick, der seit Kurzem im Gelben Viertel in Berlin Hellersdorf das größte kommerzielle Projekt zur Direktlieferung von erneuerbaren Energien an Mieter betreibt, warnt ebenfalls: "Die Vermarktung von Ökostrom vor Ort ist das Zukunftsmodell der Energiewende. Der lokal vermarktete Strom kommt anders als die Marktprämie ohne EEG-Förderung aus. Die Vor-Ort-Vermarktung beugt steigenden Strompreisen vor und wird zum Motor für den künftigen Ausbau dezentraler und erneuerbarer Energien. Hier klafft eine Gerechtigkeitslücke, die Mieter diskriminiert und den neuen Markt für lokale Stromprodukte behindert. Ökostrom, der kein Netz benötigt und keine EEG-Förderung mehr beansprucht, muss immer gleich behandelt werden – egal, ob er von einem Mieter oder einem Hausbesitzer verbraucht wird", so Heiko von Tschischwitz, Vorsitzender der Geschäftsführung von LichtBlick.