Letzte Aktualisierung: 28.12.2011

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Solarwärmeanlagen auf denkmalgeschützten Häusern nicht ausgeschlossen

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Solarwärmeanlagen auf denkmalgeschützten Häusern nicht ausgeschlossen (Foto: BSW-Solar/ Upmann)

Wenn eine Solarwärmeanlage auf einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus, einer Jugendstilvilla oder einem Gründerzeitbau installiert werden soll, so sperren sich häufig die zuständigen Behörden, eine Genehmigung zu erteilen. Das Denkmalschutzrecht sieht für Umbauten strenge Auflagen vor. Eingriffe in das Erscheinungsbild des Gebäudes werden daher häufig nicht genehmigt. Doch neuere Gerichtsentscheidungen deuten an, dass auch dem Umweltschutz durch eine Solarwärmeanlage auf denkmalgeschützten Häusern Rechnung getragen wird.

So wurde die Frage, ob eine Solarwärmeanlage auf einem auf denkmalgeschützten Haus zulässig ist, kürzlich vor einem Berliner Gericht entschieden. Eigentümer klagten gegen das Verbot der Denkmalbehörde, eine Solarwärmeanlage zu montieren und bekamen Recht. Das Gericht begründete sein Urteil mit der Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz. Damit wurde dem Umweltschutz eindeutig Vorrang gegeben. Die richterliche Entscheidung fällt besonders ins Gewicht, weil sich das "Denkmal" der Kläger in der architektonisch bedeutsamen Siedlung "Am Fischtalgrund" im Stadtteil Zehlendorf befindet. Rechtsanwalt Helmer Tieben: "Dass die Anlage trotz der geschichtlichen Bedeutung der Siedlung gebaut werden darf, ist ein deutliches Signal zugunsten der Solarenergienutzung."

In einem anderen Fall klagte ein Hausbesitzer ebenfalls gegen die Denkmalbehörde. Die Denkmalbehörde verweigerte dem Hausbesitzer die Installation einer 4,26 m² großen Solaranlage mit zwei dunklen Kollektoren und einem dunklen Rahmen zur Brauchwassererwärmung, da sein Einfamilienwohnhaus im Geltungsbereich eines Denkmalbereichs eines historischen Stadtkerns mit Schlossanlage lag. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde verweigert, da die geplante Solaranlage das Erscheinungsbild des Daches erheblich verändere und damit die weitgehend ursprünglich erhaltene Dachlandschaft beeinträchtigt. Auch in diesem Fall entschied das Verwaltungsgericht Münster (2 K 421/10), dem Kläger die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Anbringung einer Solaranlage zu erteilen.

Doch bis zu einem Prozess muss es nicht zwingend kommen. Bernd Felgentreff vom Solarheizsystem-Hersteller Solvis empfiehlt: "Eigentümer sollten vor der Montage von Solarkollektoren eine Genehmigung einholen und etwaige Auflagen beachten. Das vermeidet späteren Streit." Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde, die im Einzelfall entscheidet. "Besonders gut stehen die Chancen", so der Solvis-Experte, "wenn die Kollektoren für die Öffentlichkeit nicht einsehbar oder auf einem Anbau, beispielsweise auf dem Dach einer Garage, befestigt werden." Ein Tipp, der auch an Eigentümer von Häusern mit schwierigen Bedingungen wie zum Beispiel verwinkelten Dächern gerichtet ist. In jedem Fall sollte man einen Fachhandwerker fragen, welche Lösung möglich ist. Technische Bedenken gibt es keine. Im Gegenteil. Felgentreff: "Die Dächer typischer denkmalgeschützter Häuser sind stabil gebaut und halten häufig größere Lasten aus als die von Neubauten."

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