Verbraucher, denen ein Preiserhöhungsschreiben ihres Stromversorgers zugeht und die deshalb einen Anbieterwechsel erwägen, haben in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Zu beachten ist hierbei auch die Kündigungsfrist.
Für Verbraucher in der Grundversorgung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Monats. Bei Sondervertragskunden findet man das Sonderkündigungsrecht und die Frist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages. Selbst wenn dort kein Sonderkündigungsrecht für den Fall von Preiserhöhungen vorgesehen ist, kann ein solches bei erheblichen Preiserhöhungen bestehen. Für den fristgerechten Zugang der Kündigung beim Energieversorger sollten Verbraucher einen Nachweis haben.
Selbst wenn nach einer Kündigung der Wechsel zu einem neuen Anbieter dauert, muss niemand fürchten im Dunkel zu sitzen, die Stromversorgung ist durch den Grundversorger gesetzlich sichergestellt. Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten nicht nur der Preis, sondern auch die Vertragslaufzeit und die weiteren Bedingungen des Vertrages beachtet werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt