Letzte Aktualisierung: 01.08.2012

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Spitzenausgleich: Stromsteuergeschenke für Industrie auch ohne Energieeinsparung

Spitzenausgleich Stromsteuergeschenke fuer Industrie auch ohne Energieeinsparung_Foto_energie-experten.org

Spitzenausgleich: Stromsteuergeschenke für Industrie auch ohne Energieeinsparung (Foto: energie-experten.org)

Die deutsche Wirtschaft hat heute mit der Bundesregierung vereinbart, die Energieeffizienz weiter zu steigern und ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem in den energieintensiven Industrien und den Unternehmen der Energiewirtschaft einzuführen. Im Gegenzug soll der energie- und stromsteuerliche Spitzenausgleich bis zum Jahr 2022 fortgeführt werden, in dessen Rahmen die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine Ermäßigung der Energie- und der Stromsteuer beantragen können.

Konkret wird in der Vereinbarung die weitere Gewährung des Spitzenausgleichs an die Bedingung geknüpft, dass das Produzierende Gewerbe seine Energieeffizienz in den Jahren 2013 bis 2015 um jeweils 1,3 Prozent und im Jahr 2016 um 1,35 Prozent steigert. Der Referenzwert ist dabei der Durchschnitt der Energieintensität des produzierenden Gewerbes der Jahre 2007 bis 2012. Weitere Bedingung ist, dass die Betriebe bis Ende 2015 ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß den entsprechenden Regelungen des Deutschen Instituts für Normung einführen.

Für kleine und mittlere Unternehmen sind hierbei vereinfachte Verfahren vorgesehen. Die heute beschlossene Nachfolgeregelung soll ab dem 1. Januar 2013 für die nächsten zehn Jahre von 2013 bis 2022 gelten. Die Werte für die verbleibenden Jahre werden im Zuge einer Evaluation festgelegt. Die Einhaltung der Effizienzziele soll durch ein unabhängiges wissenschaftliches Institut einem regelmäßigen Monitoring unterzogen werden. Der Spitzenausgleich soll laut Entwurf auch dann noch zu größten Teilen ausgezahlt werden, wenn die geforderten, niedrigen Effizienzziele nicht erreicht werden.

"Der vorliegende Entwurf ermöglicht weiterhin großzügige Steuergeschenke: Statt genau hinzuschauen, für welche Unternehmen die Ausnahmen überlebenswichtig sind, sind pauschal alle anspruchsberechtigt. Das kostet Deutschland jährlich 2,3 Milliarden Euro und blockiert die Steigerung der Energieeffizienz", sagt Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup.

"Durch die pauschale Befreiung ganzer Wirtschaftssektoren gehen wichtige Anreize für den sorgsamen Umgang mit Energie verloren. Das Kabinett muss die Messlatte höher legen. Die geforderte jährliche Steigerung der Energieeffizienz um 1,3 Prozent ist lächerlich. Dieser Wert wurde schon in den letzten Jahren erreicht", so Austrup.

"Mit breiter Brust hat die Bundesregierung heute viel zu niedrige Effizienzziele beschlossen. Sparziele von jährlich 1,3 und 1,35 Prozent werden nach einer aktuellen Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) auch ohne zusätzliche Effizienzsteigerungen erreicht. Erst ab einem Sparziel von 1,7 Prozent würden vom produzierenden Gewerbe echte Sparanstrengungen verlangt. Selbst wenn die Branche das Ziel doch noch verfehlt, wird der Spitzenausgleich trotzdem zu 60 Prozent ausgezahlt", erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss für Bündnis90/ Die Grünen.

Paus: "Völlig unkritisch bejubelt der Wirtschaftsminister den Spitzenausgleich, der den deutschen Steuerzahlern jährlich 2,3 Milliarden Euro kostet. Mit Rösler als Edelhelfer hat der Lobbyverband BDI seine Interessen durchgebracht. Die Bundesregierung hat die Chance für eine gründliche Neuregelung vertan. Während Haushalte und Dienstleistungsunternehmen den vollen Steuersatz auf Strom und Gas bezahlen müssen, verschenkt die Regierung weiterhin Steuerrabatte an die Industrie. Es ist kein Wunder, dass der Umweltminister daran zweifelt, ob Deutschland seine Stromsparziele erreichen wird. Seine Regierung lässt jede Gelegenheit aus, für echte Anreize zum Stromsparen zu sorgen."

Die Stromsteuer wurde 1999 zusammen mit einer schrittweisen Anhebung der Energiesteuern als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt, um Anreize zu einem sparsamen Umgang mit Energie zu geben. Mithilfe der Steuereinnahmen wurden die Beiträge zur Rentenversicherung gesenkt. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen: Übersteigt die Belastung eines Unternehmens durch die Stromsteuer die Entlastung bei der Rentenversicherung, greift der sogenannte Spitzenausgleich. Firmen bekommen bis zu 90 Prozent der Differenz zurückerstattet. Davon profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und vergleichsweise geringer Beschäftigtenzahl. Das Volumen des Spitzenausgleichs beträgt jährlich 2,3 Milliarden Euro, verteilt auf rund 25.000 Unternehmen. Ende dieses Jahres läuft die Genehmigung der EU für diese Vergünstigung aus. Daher wird eine Neuregelung ab dem Jahr 2013 notwendig.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Energieberater

Hier finden Sie spezialisierte Energieberater in Ihrer Nähe

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet