Letzte Aktualisierung: 28.12.2010

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Stromgrenzpreis 2009 erstmals über 10 Cent pro Kilowattstunde

Im Jahr 2009 lag nach vorläufigen Angaben der Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden bei 10,49 Cent je Kilowattstunde und damit um 15,8% höher als im Jahr 2008. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, überschritt der Grenzpreis 2009 erstmals das Niveau von 10 Cent je Kilowattstunde. Der starke Anstieg lässt sich durch die längeren Laufzeiten der Lieferverträge und die darin vereinbarten Preisen erklären, da meist das hohe Preisniveau des zweiten Halbjahres 2008 als Basis der Vertragsabschlüsse für Stromlieferungen im Jahr 2009 diente.

Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2009 auf 12,98 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 12,6% gegenüber 2008. Bei der Abgabe an Tarifkunden (Haushalte und Kleinstverbraucher) erlösten die Versorgungsunternehmen 2009 im Durchschnitt 17,75 Cent je Kilowattstunde, das waren 7,3% mehr als 2008.

2008 ist der Durchschnittserlös für Strom um 5,8% gegenüber 2007 gestiegen. Der Grenzpreis für Strom betrug dabei 9,07 Cent je Kilowattstunde. Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich auf 11,55 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 5,7% gegenüber 2007. Bei der Abgabe an Tarifkunden (Haushalte und Kleinstverbraucher) erlösten die Versorgungsunternehmen 2008 im Durchschnitt 16,49 Cent je Kilowattstunde, 2,4% mehr als 2007.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen. Er enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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