Letzte Aktualisierung: 26.08.2012

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Stromsteuerrabatte noch großzügiger als gedacht

Anfang August hatte das Bundeskabinett die Fortführung des Spitzenausgleichs beschlossen, der 23.000 Unternehmen hohe Strom- und Energiesteuererleichterungen einräumt. Wie nun die Deutsche Umwelthilfe berichtet, gewährt die Bundesregierung die Rabatte bei den Energie- und Stromsteuern offenbar zu noch lascheren Konditionen: Die Regierung will bei der Ermittlung des Effizienzerfolges der deutschen Industrie auch die Energiewirtschaft mit einrechnen. So rechnet die Bundesregierung die Effizienzverbesserung der Industrie schön.

Stromsteuerrabatte noch großzügiger als gedacht - hier: Strompreisentwicklung von Privathaushalten, normaler und stromintensiver Industrie (Grafik: Agentur für Erneuerbare Energien)

Stromsteuerrabatte noch großzügiger als gedacht - hier: Strompreisentwicklung von Privathaushalten, normaler und stromintensiver Industrie (Grafik: Agentur für Erneuerbare Energien)

Wie die Deutsche Umwelthilfe in einer Pressemitteilung deutlich macht, wird entgegen der öffentlichen Beteuerungen des Wirtschaftsministers Rösler und des Umweltministers Altmaier die Weiterführung des so genannten Spitzenausgleichs ab 2013 praktisch ohne Gegenleistung gewährt: Die vorgesehenen Regelungen schreiben maximal den langjährigen Trend der Verbesserung der Energieeffizienz fort und erlegen zudem den begünstigten Unternehmen im Gegensatz zu einem frühen Regelungsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium keinerlei individuelle Nachweispflichten über durchgeführte Effizienzverbesserungen auf. Tatsächlich wird von den begünstigten Unternehmen nicht einmal verlangt, irgendwelche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz real durchzuführen. Der Spitzenausgleich der Stromsteuer verkommt so zu einem Steuergeschenk in Höhe von weit mehr als 20 Milliarden Euro.

Die "Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz" diene einzig dem Zweck, eine nach EU-Recht für die Gewährung von Steuerentlastungen erforderliche Gegenleistung zu suggerieren und auf diese Weise, die Zustimmung der EU-Kommission zu erhalten. "Was wir hier erleben, ist in Wahrheit die unverblümte Fortsetzung der einseitigen Verschiebung der Lasten von Energiewende und Klimaschutz auf private Haushalte und Mittelstand zugunsten der Industrie", sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm. Die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen widersprechen nach Überzeugung der DUH auch dem von der Bundesregierung selbst vor zwei Jahren beschlossenen Energiekonzept. Danach sollten ab 2013 nur solche Betriebe weiter vom Spitzenausgleich profitieren, die Energieeinsparungen auch tatsächlich nachweisen. Davon ist keine Rede mehr.

Umweltminister Peter Altmaier, der die Effizienzvereinbarung mit gezeichnet hat, feiert die Einführung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits wie sein Kollege Philipp Rösler als großen Fortschritt. Das ist nach Überzeugung der DUH nicht nur deshalb "irreführend", weil die begünstigten Unternehmen diese Verfahren erst ab 2016 anwenden müssen und darüber hinaus aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse zu keinerlei Maßnahmen verpflichtet werden. Es ist vor allem auch bemerkenswert, weil die im Juni 2012 verabschiedete Energieeffizienz-Richtlinie der EU ohnehin entsprechende Regelungen ab dem Jahr 2015 vorschreibt. Das, was als freiwillige Sonderleistung dargestellt wird, ergibt sich in Wirklichkeit bereits aus zwingendem EU-Umweltrecht. "Für uns ist es ein Rätsel wie ein amtierender Umweltminister mit federführender Zuständigkeit für den Klimaschutz einer Regelung zustimmen konnte, die so offensichtlich nicht dem Klimaschutz, sondern lediglich der kreativen Interpretation der EU-Beihilferichtlinien dient", sagte Gerd Rosenkranz, der Leiter Politik und Presse bei der DUH.

"Bei der vorgesehenen jährlichen Effizienzverbesserung von 1,3 Prozent kann keinesfalls von einer ambitionierten Gegenleistung für das Recht auf Steuerrabatte gesprochen werden. Denn bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Energieeffizienz der Industrie ohne besondere Anstrengungen bereits um 1,4 Prozent pro Jahr verbessert. Die Bundesregierung weiß, dass Atom- und Kohlekraftwerke in der Statistik deutlich weniger effizient als Wind- und Solaranlagen sind. Steigt der Anteil der Erneuerbaren, verbessert sich so auf dem Papier die Effizienz der deutschen Industrie, ohne dass diese etwas dafür leisten muss. Diesen Rechentrick nutzt die Regierung schamlos aus und versucht der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass die der Industrie ambitionierte Energieeinsparungen abverlangt. Tatsache ist aber, dass die Regierung der Industrie weiterhin 2,3 Milliarden Euro an Subventionen gibt, ohne echte Gegenleistungen zur Energieeinsparung zu fordern", so Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss der Grünen, zu den Stromsteuerrabatten für die Industrie.

Der so genannte Spitzenausgleich "komplettiert" für etwa 23.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes die Entlastung von der Ökosteuer. Für das Jahr 2013 rechnet die Bundesregierung allein dadurch mit Steuermindereinnahmen von 2,3 Milliarden Euro. Für die Jahre 2013 und 2014 werden die begünstigten Unternehmen zu keinerlei realen Fortschritten bei ihrer Energieintensität verpflichtet. Ebenso wenig die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt. Für 2015 genügt es, wenn ein Unternehmen ein Energiemanagementsystem bzw. Energieaudit einführt, nicht etwa betreibt, und der begünstigte Wirtschaftszweig insgesamt – dies sind etwa 110.000 Unternehmen - einen Zielwert von 1,3 Prozent bei der Reduzierung der Energieintensität nachweist. Dieser Zielwert entspricht exakt der nach einer Trendprognose der EU in Deutschland zu erwartenden Reduktion. Zusätzliche Anstrengungen sind daher nicht erforderlich.

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