Letzte Aktualisierung: 15.06.2011

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TelDaFax-Pleite: Schäden für TelDaFax-Kunden waren vermeidbar

Der Energieversorger TelDaFax hat am 14.06.2011 beim Amtsgericht Bonn Insolvenz angemeldet. Diese Meldung verunsichert erneut alle TelDaFax-Kunden. Jedoch bedeutet die Insolvenz von TelDaFax nicht, dass die Kunden im Dunkeln sitzen oder kein Gas mehr geliefert bekommen. Liefert TelDaFax nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr, ist die lückenlose Weiterversorgung gewährleistet. Der örtliche Grundversorger ist per Gesetz zur unmittelbaren Übernahme der Versorgung verpflichtet.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat jetzt wichtige Tipps für TelDaFax-Kunden zusammengestellt, wie diese mit der Insolvenz und ihrem Vertragsverhältnis umgehen sollten:

  • Selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er das Unternehmen fortführt und die Lieferverträge erfüllt.
  • Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur möglich, wenn der Versorger keine Energie mehr liefert. Wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über diese Situation informiert, können die Betroffenen kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.
  • Werden die Kunden in der örtlichen Grundversorgung beliefert, gibt es in jedem Fall günstigere Alternativen. Verbraucher sollten auch nach den negativen Erfahrungen mit TelDaFax in einen günstigeren Tarif oder zu einem preiswerteren Anbieter wechseln. Vorkasse-Tarife sollten vermieden werden. Bei der Anbietersuche hilft die Verbraucherzentrale.
  • TelDaFax-Kunden mit einem Vorkasse-Tarif haben der Firma sprichwörtlich einen kostenlosen Kredit gegeben. Das vorgeschossene Geld zurückzuholen, wird jetzt sehr schwierig. Möglicherweise müssen die Kunden ihr Geld nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob die Ansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens dann erfüllt werden, ist fraglich.
  • TelDaFax–Kunden müssen nur die tatsächlich verbrauchten Strommengen bezahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man bei der Bank der Abbuchung widersprechen und gezahltes Geld zurückbuchen lassen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert anlässlich der TelDaFax-Insolvenz mehr Aufsichtsrechte der Bundesnetzagentur im Strommarkt. Diese müssen gestärkt werden, um Insolvenzen mit hohem Schadensrisiko für Verbraucher zu verhindern. "Es kann nicht sein, das Anbieter mit Dumpingpreisen werben, Vorkasse verlangen und die Verbraucher anschließend im Regen stehen", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Im konkreten Fall war die Insolvenzgefahr bekannt, TelDaFax befand sich unter anderem bei diversen Netzbetreibern mit den Zahlungen im Verzug. Trotzdem durfte das Unternehmen um neue Kunden werben, mit Verträgen die Jahresvorauszahlungen vorsahen. "Die Behörde musste zu lange zusehen. Es muss möglich sein, unsauber agierende Unternehmen vom Markt auszuschließen", so Billen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann "die Regulierungsbehörde die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist." Die Netzagentur sieht in dieser Norm jedoch keine Ermächtigung zu einer umfassenden Aufsicht. Der vzbv fordert deshalb eine gesetzliche Klarstellung.

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