Von einer wahren Anfrageflut beunruhigter TeDaFax-Kunden wird derzeit die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt überrollt. Ursache ist, dass auch in Sachsen-Anhalt zahlreiche Netzbetreiber dem Unternehmen TelDaFax die weitere Durchleitung von Strom bzw. Gas durch ihre Netze verweigern. Betroffene TelDaFax-Kunden erhalten zwar weiterhin Strom oder Gas, werden dann aber vom jeweiligen Grundversorger beliefert. Diese so genannte Ersatzversorgung bedeutet häufig deutlich höhere Preise.
Die betroffenen Verbraucher sollten wissen:
- Mit der Kündigung des Vertrages zwischen Netzbetreiber und TelDaFax enden nicht automatisch die Lieferverträge mit TelDaFax. Betroffene Verbraucher sollten unbedingt gesondert kündigen.
- Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger dauert längstens drei Monate. In dieser Zeit muss man entweder in einen anderen Tarif des Grund-/ Ersatzversorgers oder zu einem anderen Anbieter wechseln.
- Wurden finanzielle Vorauszahlungen erbracht, hat der bestehende TelDaFax–Vertrag nur noch eine kurze Restlaufzeit, ist zu prüfen, ob und wann eine Kündigung sinnvoll ist.
- Ob man nun kündigt oder nicht: Auf jeden Fall sollte zum Zeitpunkt der vom Netzbetreiber angekündigten Lieferunterbrechung der Zählerstand abgelesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Teldafax mitgeteilt werden. Damit ist gewährleistet, dass später korrekt abgerechnet werden kann.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. berät Verbraucher, wie sie sich entsprechend ihrer konkreten Vertragssituation verhalten sollten und unterstützt bei der Formulierung der Schreiben an TelDaFax, der Berechnung etwaiger Rückzahlungsansprüche und dem Vertrags- oder Anbieterwechsel.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.