Am ersten September tritt die dritte Stufe der EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltslampen in Kraft. Damit werden nach der 100- und 75-Watt-Glühbirne nun auch die klaren 60-Watt-Glühbirnen vom Markt genommen. Bis 2016 werden dann nur noch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B verkauft werden. Es ist also höchste Zeit für Verbraucher, sich mit den neuen Verpackungsangaben vertraut zu machen. Die Verbraucherzentrale hat hierzu wichtige Hinweise zusammengefasst.
Die Wattzahl (W), bisher wichtigste Angabe auf der Packung, ist keine Messgröße für die Helligkeit einer Lampe. Auskunft darüber gibt vielmehr die Einheit Lumen (lm). Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspricht zum Beispiel eine Energiesparlampe mit 700 lm. Die bisher unter "100 Watt" bekannte Lichtleistung wird mit 1.400 lm erreicht. Zwischenzeitlich gibt es übrigens neben den Kompakt-Leuchtstofflampen auch LED-Lampen mit 700 lm. Die Lichtfarbe wird als Farbtemperatur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2.700 K leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zu Hause. Tageslichtweiße Lampen mit zirka 6.000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist. Weitere Packungsangaben sind unter anderem: die Lebensdauer der Lampe in Stunden (h) oder Jahren, der Quecksilbergehalt (Hg) in Milligramm (mg), die Dimmbarkeit sowie die Start- und Anlaufzeit (wie lange die Lampe benötigt, bis sie angeht bzw. bis 60 Prozent der Helligkeit erreicht werden). Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e.V. (vzth)