Der Neubau eines Hauses unterscheidet sich grundsätzlich vom Kauf bereits bestehender Immobilien. Um ein neues Haus bauen zu können, bedarf es zunächst eines passenden Baugrundstücks. Hier muss abgewogen werden, da ein großes Grundstück, das Erholung und Ruhe für alle Familienmitglieder bietet umso mehr Kapital erfordert, je besser die Anbindung an zum Beispiel Nahverkehr, Autobahn und Einkaufsmöglichkeiten ist. Hier gilt es, langfristig zu planen und das Budget nicht im ersten Schritt zu sehr zu belasten.
Nach der Grundstückswahl folgt die Partnerwahl, mit denen Sie den Hausneubau umsetzen wollen. Je nach dem, wie viel Gestaltungsspielraum, Eigenverantwortung und Eigenleistung man erbringen möchte, kommen grundsätzlich Bauträger, Fertighausanbieter und Architekten in Frage. Die Auswahl des Baupartners hat zudem bereits Auswirkungen auf die zugrunde liegende Vertragsgestaltung, die wiederum unterschiedlichste Auswirkungen auf Haftung und Finanzierung haben.
Um hierbei das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten, sollten vor dem unmittelbaren Vertragsabschluss, Versicherungen abgeschlossen werden. Dabei sind sowohl eine Baufertigstellungsversicherung oder eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, die von der Bank der Baufirma erstellt wird, geeignete Maßnahmen, um die Risiken eines Neubaus zu begrenzen. Die Dokumentation des Baufortschritts durch einen Sachverständigen kann zudem helfen, spätere, nicht eindeutig durch Verträge oder Versicherungen geregelte Streitigkeiten, zu den eigenen Gunsten zu entscheiden.
Während des gesamten Baufortschritts muss beim Neubau kontinuierlich das Budget im Auge behalten werden. Dies ist gerade beim Kauf eines Hauses nicht so. Voraussetzung ist hierbei jedoch die adäquate Bewertung der vorhandenen Bausubstanz. Dabei sollte nicht an einem Verkehrswertgutachten nach Sachwert- oder Vergleichswertverfahren gespart werden. Dieses wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und dient auch Banken, den Kredit zum Kauf des Hauses zu prüfen. Neben der reinen Wertermittlung sollte gerade im ersten Auswahlschritt auch darauf geachtet werden, dass alle zum Haus gehörenden Rechtsdokumente vorliegen und bewertet werden können.
Trotzdem kann die Immobilie Mängel aufweisen, die vom Sachverständigen nicht erfasst werden und weiteren Sanierungsbedarf und Budget notwendig machen. Ist das Traumhaus daher gefunden, sollten vor Vertragsabschluss nochmals spezialisierte Experten befragt werden. So kann ein Energieberater schnell erkennen, ob im Energieausweis angegebene Dämmwerte auch wirklich vorliegen, und Bausachverständige zu zum Beispiel typischen Bausünden früherer Jahre beraten.