Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat die Verschärfung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für unkonventionelle Erdgasförderung beantragt. Durch die technische Nähe des sogenannten "Hydraulic Fracturing" zur in der Geothermie eingesetzten hydraulischen Stimulation wäre aber auch die tiefengeothermische Energiegewinnung von der UVP-Verordnung betroffen. Diese Änderung der Verordnung hält der GtV-Bundesverband Geothermie für nicht begründet und befürchtet stattdessen unnötige Hürden für die Umsetzung von weiteren Projekten.
"Eine UVP oder ähnlich aufwendige Voruntersuchungen sind für Projekte der Tiefen Geothermie nicht gerechtfertigt. Sie würden lediglich einen hohen Planungsaufwand bedeuten, der Kosten verursacht ohne einen erkennbaren Nutzen zu bringen", erklärt Prof. Dr. Horst Rüter, Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie. Der Bundesverband erachtet die bestehenden Regelungen des Bergrechts für die Tiefe Geothermie stattdessen als ausreichend. Denn zum einen berücksichtigen sie bereits umfassend mögliche Umweltauswirkungen der Vorhaben, meist in Form einer Umweltverträglichkeitsabschätzung. Zum anderen kann bei der in diesem Bereich angewandten hydraulischen Stimulation auf die Beimengung von Stützmitteln sowie auf Chemikalien, wie es beim "Hydraulic Fracturing" der unkonventionellen Erdgasförderung üblich ist, weitgehend verzichtet werden.
Bei der hydraulischen Stimulation des Gesteins zur geothermischen Energiegewinnung besteht zudem nicht die Gefahr des Gasaufstiegs in höher liegende Grundwasserleiter, da keine Gaslagerstätte erschlossen wird. "Erst kürzlich hat die erfolgreiche Durchführung einer hydraulischen Stimulation im Rahmen eines Geothermie-Projektes im Stadtgebiet von Hannover erneut die Unbedenklichkeit dieses Verfahrens bewiesen. Damit wird deutlich, dass durch eine Verschärfung der UVP-Verordnung die Bereitstellung geothermischer Energie nur unnötig verteuert und die weitere Entwicklung dieses zukunftsträchtigen Energieträgers ohne Zusatznutzen behindert würde", betont Rüter.