Letzte Aktualisierung: 25.10.2012

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Verbrauchsabhängige Abrechnung wird EU-Standard

Verbrauchsabhängige Abrechnung wird EU-Standard (Foto: Gerd Altmann - pixelio)

Verbrauchsabhängige Abrechnung wird EU-Standard (Foto: Gerd Altmann - pixelio)

Der Rat der Europäischen Union hat am 4. Oktober 2012 die EU-Energieeffizienzrichtlinie angenommen. Damit ist der Weg für eine europaweite Einführung verbindlicher Maßnahmen und Zielvorgaben zum Energiesparen frei. Die neue Richtlinie sieht auch eine verbrauchsabhängige Abrechnung des Heizwärmeverbrauchs vor. Diese soll helfen, Energie zu sparen und zur Verminderung von CO2-Emissionen beizutragen.

Die neue Richtlinie soll maßgeblich beitragen, das Klimaziel zu erreichen, den Gesamtenergieverbrauch in der Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent zu verringern. Die Mitgliedstaaten können nun bis Mitte 2014 die Bestimmungen dazu in ihrer nationalen Gesetzgebung verankern. Unter anderem (Anhang VII) sieht die EU-Energieeffizienzrichtlinie vor, dass die Abrechnung von Wärme, Kälte und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs mindestens einmal jährlich erfolgt, damit Nutzer ihren Energieverbrauch beeinflussen und Verbrauchsinformationen in kürzeren Abständen erhalten.

Das bereits in mehreren Ländern wie Dänemark, Deutschland oder Österreich erfolgreiche Instrument der verursachergerechten Abrechnung auf Nutzerebene wird durch die neue Richtlinie auf ganz Europa ausgedehnt. Bis zum 31. Dezember 2016 müssen Mehrfamilienhäuser mit einer Zentralheizung oder einer zentralen Kälteversorgung den notwendigen Erfassungsgeräten ausgestattet sein. Dort wo Wärme- und Kältezähler für die Verbrauchserfassung aus technischen Gründen oder nicht kosteneffizient eingesetzt werden können, kommen Heizkostenverteiler zum Einsatz. Sowohl Wärmezähler als auch Heizkostenverteiler sind europaweit seit vielen Jahren eingeführt und entsprechen einheitlichen technischen Standards (CEN Normen).

Die flächendeckende Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung in Europa trägt damit entscheidend zur Verminderung der CO2-Emissionen bei. Die bisherigen Erfahrungen in den Ländern zeigen, dass durch dieses Verfahren zwischen 15 und 25 Prozent Energie eingespart werden kann. Darüber hinaus sorgt sie für eine gerechte Kostenverteilung, da jeder seine individuelle Verbrauchsabrechnung bekommt und nur das zahlt, was er auch in Anspruch nimmt.

"Das sind gute Nachrichten auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz europaweit", sagt Walter Schmidt in seiner Funktion als Präsident des Europäischen Vereins zur verbrauchsabhängigen Energiekostenabrechnung (E.V.V.E.). "Der E.V.V.E. begrüßt die Annahme der EU-Energieeffizienzrichtlinie ausdrücklich. Besonders den Entschluss, zukünftig verstärkt bei der Nachfrage anzusetzen und den europäischen Bürger besser einzubeziehen."

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