Letzte Aktualisierung: 14.05.2011

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Vertrag mit TelDaFax trotz Eintritts in Ersatzversorgung gesondert kündigen

Wegen der Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax wird die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz derzeit von einer wahren Anfrageflut beunruhigter TeDaFax-Kunden überrollt: Deutschlandweit haben etliche Netzbetreiber dem Unternehmen untersagt, ihre Strom- und Gasnetze zu nutzen. Grund dafür sind Zahlungsrückstände von TelDaFax.

Auch zahlreiche Bürger aus Rheinland Pfalz sind betroffen. Vor allem TelDaFax-Kunden aus dem Versorgungsgebiet der Grundversorger EVM (Gas) und KEVAG (Strom) aber auch der Stadtwerke Schifferstadt und der Thüga sind verunsichert, denn in deren Netzgebieten kann TelDaFax seine Kunden nicht mehr beliefern. Grund zur Sorge vor einem kompletten Lieferstopp besteht allerdings nicht. Weder Gas noch Strom gehen beim Kunden aus, versichert die Verbraucherzentrale. Wer in den betroffenen Regionen wohnt, wird nun vom örtlichen Grundversorger per Ersatzversorgung beliefert. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Von dieser Lieferumstellung erfahren die Kunden aber nicht etwa durch TelDaFax selbst. Vielmehr informieren die örtlichen Versorger die Verbraucher, dass sie nun Kunden der Ersatzversorgung sind und Strom oder Gas nicht mehr von ihrem Vertragspartner TelDaFax erhalten. Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger dauert allerdings längstens drei Monate. In dieser Zeit müssen die betroffenen Verbraucher entweder in einen anderen Tarif des Ersatzversorgers oder zu einem anderen Anbieter wechseln.

"Der Vertrag mit TelDaFax endet mit dem Eintritt der Ersatzversorgung nicht automatisch. Betroffene Verbraucher sollten ihn unbedingt gesondert kündigen", informiert Fabian Fehrenbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit gleichem Schreiben sollten sie eine Frist zur Auszahlung von Kaution und eventuell vorhandenen Guthaben setzen." Geschieht innerhalb der gesetzten Frist nichts, kann man TelDaFax gerichtlich zwingen, die Guthaben auszuzahlen.

Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegt ein Schreiben von TelDaFax vor, in dem die Firma Kunden in der Ersatzversorgung versichert, eine Schlussrechnung zu erstellen und Überzahlungen zurück zu erstatten. "Wir gehen davon aus, dass TelDaFax derzeit mit den Forderungen der Verbraucher überlastet ist. Kunden sollten dem Unternehmen daher eine Frist von maximal sechs Wochen für die Schlussrechnung und Auszahlung der Guthaben einräumen", so Fehrenbach weiter. Nach Ablauf dieser Frist ist es aber ratsam, selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um die eigenen Ansprüche zu sichern.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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