Letzte Aktualisierung: 12.08.2014

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Warnung vor Telefon-Abzocke mit Energieausweisen

Wer einen Anruf erhält und einen Energieausweis am Telefon angeboten bekommt, der sollte jetzt vorsichtig sein. Denn die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet nun von einer unseriösen Masche der Firma „Özkan Energiemarketing EF". Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich um unerlaubte Werbeanrufe, die vorgaukeln, dass nun jeder Haushalt einen Energieausweis brauche.

Die Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubten Werbeanrufen, die behaupten, ein Energieausweis sein nun für jeden Haushalt Pflicht. (Foto: energie-experten.org)

Die Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubten Werbeanrufen, die behaupten, ein Energieausweis sein nun für jeden Haushalt Pflicht. (Foto: energie-experten.org)

Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heute berichtete, behauptet "Özkan Energiemarketing EF" am Telefon, dass mit der kürzlich inkraftgetretenen neuen Energieeinsparverordnung 2014jeder Haushalt einen Energieausweis brauche und "Özkan Energiemarketing EF" einen solchen ausstellen würde. Wer dieses Angebot annimmt, erhält daraufhin eine Auftragsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro. Mit seiner Unterschrift bevollmächtigt der Verbraucher dann die Firma Özkan zur "Beantragung eines Energieausweises".

Während das Vorgehen selbst laut Verbraucherzentrale als unerlaubter Werbeanruf zu werten sei, stellt die Aussage, dass ein Energieausweis jetzt für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend sei, eine Falschbehauptung dar. Denn einen Energieausweis brauchen nur zwingend u.a. Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Firma Özkan benutze demnach die EnEV 2014, um Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen telefonisch unter Druck zu setzen und hofft wohl, dass ein Teil der Angerufenen tatsächlich den Geldbetrag überweist. Da sich der Sitz des Unternehmens sowie das Bankkonto allerdings in der Schweiz befinden, könne sich auch die Rechtsverfolgung im Streitfall erschweren.

Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, rät betroffenen Verbrauchern daher auf die Anrufer nicht einzugehen und das Gespräch möglichst schnell zu beenden. Werden Unterlagen zugeschickt, sollte man auf keinen Fall den Geldbetrag überweisen. Verbraucher sollten der Forderung schriftlich widersprechen und den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ergänzend sollten sie von ihrem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale legt allen Betroffenen zudem nahe, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und den unerlaubten Werbeanruf bei der Bundesnetzagentur zu melden.

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