Letzte Aktualisierung: 16.02.2012

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Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird einfacher

Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird einfacher_Foto_energie-experten.org

Wechsel des Strom- oder Gasanbieters wird einfacher (Foto: energie-experten.org)

Die Bundesregierung hat gestern neue Regeln beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters beschlossen. Durch diese Änderungen von Verordnungen des Energiewirtschaftsrechts können Kunden des örtlichen Grundversorgers ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel dann nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst.

Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters soll mit den neuen Regelungen nun unbürokratischer werden. Die Kündigung des alten Vertrages übernimmt im Regelfall der neue Lieferant. Es genügt, wenn ihm der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird. Auch Kunden außerhalb der Grundversorgung werden profitieren, denn die anderen Versorger werden sich an der neuen Frist messen lassen müssen. Bei Problemen kann die im November anerkannte Schlichtungsstelle Energie kostenlos vermitteln. Künftig müssen die Energieversorgungsunternehmen auch auf Beschwerdemöglichkeiten und die Schlichtungsstelle Energie hinweisen. Die Änderung der Verordnungen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach der anschließenden Verkündung in Kraft.

"Mit den Änderungen werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Energiesektor weiter gestärkt", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aignern. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig schneller den Anbieter wechseln und auch vom Streitschlichtungsverfahren profitieren. Dies kann sich auch positiv auf den Markt und den Wettbewerb auswirken. Aigner: "Ich kann den Verbrauchern nur raten, die Preise zu vergleichen und von der Möglichkeit des Wechsels auch Gebrauch zu machen. Die Verbraucher haben viel Macht. Sie können durch ihre Entscheidungen Bewegung in den Markt bringen und den Großkonzernen zeigen, dass ihre Kunden nicht bereit sind, jede Preiserhöhung einfach hinzunehmen."

Kritik kommt jedoch von der Opposition: "Wenn Minister Rösler die Verbraucherrechte stärken will, muss er sich auch um deren Durchsetzung kümmern. Ohne entsprechende Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird der Anbieterwechsel kaum verkürzt. Die Bundesregierung muss auch die Strafen für die Missachtung der Fristen anschärfen. Erst vergangenen Sommer hatte die Bundesregierung entschieden, dass bei Missachtung der Fristen nur Schadensersatz gezahlt wird. Schadenersatz ist aber nutzlos, wenn Kundinnen und Kunden bewusst nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln", erklärt Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft von Bündnis 90/Die Grünen. Nestle weiter: "Das zeigt, wie nachlässig die Bundesregierung mit dem Wettbewerb im Gas- und Strommarkt sowie mit den Verbraucherrechten umgeht. Zu dem fehlt noch immer die lange versprochene Markttransparenzstelle, um den Wettbewerb im Strommarkt grundsätzlich und nachhaltig zu verbessern und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen."

"Der leichtere Wechsel des Stromanbieters ist begrüßenswert, aber keineswegs das Allheilmittel gegen hohe Stromkosten, als den ihn Wirtschaftsminister Rösler bejubelt. Auch noch so schnelle und leichte Anbieterwechsel ändern nichts daran, dass das Strompreisniveau insgesamt stetig steigt. Zumal bisher trotz aller Kampagnen nur 15 Prozent der Stromkunden den Anbieter wechseln. Ob kürzere Kündigungsfristen daran etwas ändern, wage ich zu bezweifeln. Wie immer schiebt die schwarzgelbe Bundesregierung den Ball den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu, statt selbst etwas gegen die kontinuierliche Steigerung der Energiekosten zu unternehmen", so Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich des Kabinettsbeschlusses, die Kündigungsfrist für Strom- und Gasverträge auf zwei Wochen zu verkürzen.

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