Letzte Aktualisierung: 08.06.2013

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Wichtige Sanierungstipps und Soforthilfe für Flutopfer

Wichtige Sanierungstipps und Soforthilfe für Flutopfer (Foto: VG Glonn, Rathausplatz, 85625 Glonn / Solarfocus)

Wichtige Sanierungstipps und Soforthilfe für Flutopfer (Foto: VG Glonn, Rathausplatz, 85625 Glonn / Solarfocus)

Viele tausend Menschen sind von der Flutkatastrophe in Deutschland betroffen. Wir haben die wichtigsten Tipps zur Sanierung der betroffenen Häuser, kostenlose Beratungsangebote, Förderprogramme und Zuschüsse zur Soforthilfe zusammengetragen.

Feuchte Keller und Wände fachmännisch sanieren lassen

Nach dem Hochwasser der vergangenen Tage sollten nasse Keller so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden. Je länger das Wasser im Haus steht, desto eher müssen Hausbesitzer sonst mit Folgeschäden wie Schimmel rechnen. Besonders gefährdet sind dabei Häuser mit wärmegedämmten Kellern. Während ein einfacher Verbundestrichboden nach einem Wassereinbruch wieder gut trocknet, bleibt das Wasser beim wärmegedämmten Keller in der Regel zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung stehen. Da im Fußbodenaufbau bereits nach einer Woche die Verkeimung beginnt, sollte der Estrich an verschiedenen Stellen aufgebohrt und heiße Luft eingeführt werden. Über die Anschlussfugen ringsum wird dann die feuchte Luft aus dem Boden geblasen und anschließend der Luft die Feuchtigkeit mit Kondensattrocknern entzogen. Trotz aller gebotenen Eile muss auch die Statik des Gebäudes berücksichtigt werden, die durch ein zu vorschnelles Abpumpen gefährdet werden könnte. Überflutete Keller sollten daher erst dann leergepumpt werden, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist.

Hochwasserschäden umgehend der Versicherung melden

Vor der Sanierung des Hauses sollte jedoch mit der eigenen Versicherung Rücksprache gehalten werden, welche Schäden über diese abgedeckt werden können. Wer eine so genannte Elementarschaden-Versicherung besitzt, die meistens als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird, ist vielfach auf der sicheren Seite. Und wer noch eine Hausratversicherung aus DDR-Zeiten hat, der könnte auch Glück haben, denn diese gewähren vielfach noch den Schutz gegen Elementarschäden. Überschwemmungsschäden an Fahrzeugen werden meistens durch die Kfz-Teilkaskoversicherung abgedeckt. Inwieweit Fahrzeugteile oder sonstiges Zubehör mitversichert sind, variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Wer allerdings trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt hat, dem könnte der Versicherungsschutz in diesen Fällen auch aberkannt werden. Grundsätzlich sollten sich Betroffene so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und Schäden durch Fotos oder Film dokumentieren.

Sanierungen nur mit Sachverstand und Fachfirmen

Vor der Trocknung des Kellers sollten sich Hausbesitzer zunächst beraten lassen, welche Trocknungs- oder Sanierungsmethode angewandt werden sollte. Hierbei können Bausachverständige helfen, die auch die Trocknungsmaßnahme begleiten, dokumentieren und später überprüfen können. Die eigentliche Trocknung selbst ist dann Sache von Spezialfirmen. Reisende Handwerkertrupps, wie sie erfahrungsgemäß nach Hochwasserkatastrophen immer unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten Hochwassergeschädigte allerdings besser meiden.

Kostenlose Erstberatung für Flutopfer

Wer sich kurzfristig über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen erkundigen möchte, für den bieten verschiedene Beratungsstellen kostenlose Erstberatungen an:

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet an allen ihren Beratungsstandorten Energieberatungen zu Fragen der Trockenlegung, zum richtigen Lüftungsverhalten, zum Beheben von baulichen Schäden an Heizung und Heizungsanlage sowie zur Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kostenlos an. Beratungstermine bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt können unter 0800–809802400 (kostenfreie Rufnummer) vereinbart werden.
  • Ab dem 12.06.2013 bieten die Verbraucherzentralen zudem allen Betroffenen eine bundesweit kostenlose Hotline für eine Erstberatung an. Unter der Nummer 0800 100 3711 beantworten die Experten der Verbraucherzentralen von montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr Fragen Betroffener, die durch das Hochwasser zu Schaden gekommen sind.

Hersteller bieten Rabatte für neue Heizungen

Wer seine Heizung aufgrund von Hochwasserschäden tauschen muss, für diejenigen bieten bereits einige wenige Hersteller Sonderaktionen an:

  • So gewährt Buderus z. B. Endverbrauchern einen Sonderrabatt in Höhe von 250 Euro oder eine eine Null-Prozent-Finanzierung über zwei Jahre an. Zusätzlich gewährt Buderus den Heizungsfachfirmen einen Sondernachlass von zehn Prozent auf alle Ersatzteile mit der Bitte, diesen Rabatt an die vom Hochwasser betroffenen Endkunden weiterzugeben. Infos zum Buderus-Rabatt gibt es beim jeweiligen Fachpartner vor Ort unter www.buderus.de/sixcms/detail.php/4520564.
  • Solarfocus, ein österreichischer Hersteller von Solarthermie-Anlagen und Holheizungen bietet Betroffenen sogar einen Sonderzuschuss von 500 Euro für die Neuanschaffung eines Solarfocus-Biomassekessels an. Nähere Infos zur Abwicklung erhalten Interessierte auch bei diesem Zuschuss beim jeweilis zuständigen Außendienst unter www.solarfocus.at/kontakt/ansprechpartner-fuer-verkauf.
  • Allen Hochwasser-Geschädigten bietet Stiebel-Eltron beim Kauf eines Neugerätes bis zum 30. November 2013 einen Sondernachlass in Höhe von zehn Prozent vom Bruttowarenwert. Der Sondernachlass wird nach Vorlage der Rechnung eines Installateurs per Scheck direkt an die Flutopfer geschickt. Fragen werden unter der Telefonnummer 0800 7020700 beantwortet.
  • ÖkoFEN unterstützt Betroffene der Flutkatastrophe in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einem Sondernachlass von 500,- Euro bei der Neuanschaffung einer ÖkoFEN Pelletsheizung.
  • Dimplex gewährt vom 17.6. bis 31.10.2013 allen Betroffenen in den deutschen Hochwasserregionen eine Rückvergütung von 250 bzw. 500 Euro beim Kauf einer Dimplex Heizungswärmepumpe inkl. Zubehör.

Bundesländer bieten finanzielle Soforthilfe an

  • Bayern gewährt zusätzlich zu den bereits bestehenden Hilfsprogrammen Privathaushalten und Kleinbetrieben ein Sofortgeld von bis zu 1.500 Euro. Der Empfängerkreis wurde auf Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe erweitert und das Sofortgeld auf bis zu 5.000 Euro erhöht. Für Privathaushalte bleibt es bei 1.500 Euro. Das Sofortgeld soll nicht auf die Soforthilfen "Haushalt/ Hausrat" und "Ölschäden an Gebäuden" angerechnet werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern plant Unternehmen, durch Soforthilfemaßnahmen wegen möglicher Flutschäden zu unterstützen. Die Verhandlungen mit dem Bund zur Finanzierung dieser Hilfen laufen gerade.
  • Sachsen bietet direkt betroffenen Bürgern, deren Wohnraum überflutet wurde, ein Handgeld als Soforthilfe. Finanzielle Hilfen gibt es auch für in Not geratene Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus sind bereits vergangene Woche Soforthilfen für Kommunen beschlossen worden, um mit der Beseitigung von Schlamm und Abfall und der ersten Behebung von Schäden an der zerstörten Infrastruktur beginnen zu können. Insgesamt stehen für die Soforthilfen rund 85 Millionen Euro bereit.
  • Schleswig-Holstein stellt zur Unterstützung eine Soforthilfe in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Dazu hat die Landesregierung einen Hilfsfonds eingerichtet, aus dem Sofortmaßnahmen für besondere Härtefälle gefördert werden.

Bundesregierung stellt 100 Millionen Euro über KfW bereit

Wie bereits in den Medien angekündigt, startet die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm im Umfang von 100 Millionen Euro. Über dieses von der KfW organisierte Programm können Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen besonders zinsgünstige Kredite zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers beantragen. Privathaushalte können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Höchstbetrag von 50.000 Euro zu einem verbilligten Zinssatz von 1% beantragen. Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen ebenfalls zu einem Zinssatz von 1%. Kleinen und mittleren Unternehmen können zu einem Zinssatz von 1% die Behebung von Hochwasserschäden über den KfW-Unternehmerkredit sowie den ERP-Gründerkredit finanzieren. Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen Hausbanken unter dem Stichwort "Behebung Hochwasserschäden" gestellt werden. Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft.

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