Letzte Aktualisierung: 09.05.2013

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Wie finde ich den richtigen Schornsteinfeger?

Wie finde ich den richtigen Schornsteinfeger? (Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV))

Wie finde ich den richtigen Schornsteinfeger? (Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV))

Seit Anfang dieses Jahres können Hausbesitzer frei über die Wahl ihres Schornsteinfegers entscheiden. Doch bisher nutzen nur wenige Kunden diese Möglichkeit. Dies mag daran liegen, dass Vielen nicht klar ist, welche Leistungen nun frei wählbar sind und was sich an Schornsteinfegerkosten sparen lässt, wenn man sich selbst gezielt nach einem günstigeren Angebot umguckt. Auf was Sie bei der Suche nach einem "neuen" Schornsteinfeger achten müssen, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Freier Schornsteinfegermarkt kommt nicht in Schwung

Viele Arbeiten, die früher zum Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister gehörten, unterliegen jetzt dem freien Wettbewerb. Damit sollen insbesondere Preise und auch der Service bestimmter Schornsteinfegerleistungen kundenfreundlicher werden. Doch bislang kommt dieser freie Markt nicht recht in Schwung. Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks bestätigt, sind die Preise für Schornsteinfegerleistungen seit Januar sogar leicht gestiegen. Dies liegt daran, dass Viele nicht wissen, welche Leistungen nun frei vergeben werden können, wo man Anbieter von Schornsteinfegerleistungen findet und worauf man bei Angeboten neuer Anbieter achten muss.

Feuerstättenbescheid listet die zu erledigenden Aufgaben auf

Hoheitliche Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit dienen, werden nach wie vor von den jetzt sogenannten "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern" ausgeführt. Diese sind für die Feuerstättenschau zuständig, bei der alle drei bis vier Jahre die Betriebs- und Brandsicherheit der heimischen Heizung geprüft werden. Die Bezirksschornsteinfeger stellen dann auf Grundlage dieser Prüfung einen Feuerstättenbescheid aus, der alle Aufgaben nebst Fristen, die bis zur nächsten Feuerstättenschau rund um Heizung, Kamin und Ofen zu erledigen sind, auflistet. Um die Erledigung der im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten müssen sich dann Haus- und Wohnungseigentümer selbst kümmern. Sie müssen dafür sorgen, dass die Arbeiten pünktlich erledigt werden und damit einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Voraussetzung für die Beauftragung des Schornsteinfegers ist der gültige Feuerstättenbescheid, der allen Hauseigentümern spätestens seit 31. Dezember 2012 vorliegen muss.

Aufträge ohne Vorkasse, Abo oder automatische Verlängerung abschließen

Wie die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sollten alle Arbeiten, die bis zur nächsten Feuerstättenschau anstehen, als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger vergeben werden. Preislich kann man sich dabei an den Rechnungen der Vorjahre orientieren. Die Verantwortung dafür, dass die Kehr- und Reinigungsarbeiten fristgerecht ausgeführt werden, verbleibt beim Hauseigentümer. Vorkasse ist nicht empfehlenswert, dasselbe gilt für Abo-Angebote. Laut Verbraucherzentrale NRW sind Verträge unzulässig, mit denen sich Verbraucher mehr als zwei Jahre an bestimmte Schornsteinfeger binden oder die sich nach Ablauf stillschweigend um mehr als ein Jahr verlängern. Wer unaufgefordert Besuch von einem Schornsteinfeger erhält und direkt einen Vertrag abschließt, hat 14 Tage Widerrufsrecht wie bei anderen Haustürgeschäften auch.

Bafa und Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks bieten Schornsteinfeger-Suche

Da es immer wieder schwarze Schafe gibt, die die Unwissenheit der Hausbesitzer ausnutzen, sollte man sich bei der Suche nach einem Schornsteinfeger nur auf zugelassene Schornsteinfeger und Handwerker konzentrieren. Hilfreich sind z. B. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, die eine Suchfunktion nach allen zugelassenen Schornsteinfegern anbieten. Damit kann man dann gezielt nach seinem bisherigen Schornsteinfeger suchen oder sich nach neuen Anbietern in bestimmten Postleitzahlengebieten umgucken. Eine regionale Begrenzung gibt es dabei übrigens nicht. Möchte ein zugelassener Schornsteinfeger auch eine weitere Anreise in Kauf nehmen und ist trotzdem günstiger als andere Anbieter, so kann auch diesem Schornsteinfeger der Auftrag erteilt werden.

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