Immer dann, wenn für den Bezug von Wärme aus einem vom Betrieb selbst betriebenen Blockheizkraftwerk (BHKW) kein Marktpreis vorhanden ist, ist von einer Mindestbemessungsgrundlage auszugehen. Dies sieht ein zurzeit gültiger Umsatzsteueranwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vor. Dies hätte laut dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) jedoch extreme steuerliche Auswirkungen auf die Unternehmen.
Laut ZVG lägen aufgrund der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage als Basis für die Umsatzsteuererhebung die Heizkosten in den Betrieben exorbitant höher als wenn sie ausschließlich mit fossilen Energieträgern geheizt hätten. Dies führe die politisch umworbene, umweltfreundliche Technologie ad absurdum, so der ZVG. Aus Sicht des ZVG konterkariert eine solche steuerliche Regelung die politische Absicht, eine dezentrale, klimafreundliche Energieversorgung sicherzustellen.
Für die betroffenen Betriebe geradezu nicht mehr nachzuvollziehen sei es, dass die deutlich niedrigeren Fremdkosten für die Wärme akzeptiert würden, wenn Energiekonzerne oder sonstige Fremdinvestoren die gleiche Anlage bauen und Wärme an einen Gartenbaubetrieb liefern würden. Diese Preise dürften aber bei der Berechnung der Umsatzsteuer nicht angesetzt werden, wenn es um den Bezug von Wärme aus dem selbst betriebenen BHKW gehe. Diese steuerliche Ungleichbehandlung müsse dringend beseitigt werden, so der ZVG.