Letzte Aktualisierung: 15.09.2010

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Zweite Stufe des EU-Glühlampenverbots ohne Verbesserung der Rückgabemöglichkeiten von Altlampen

Seit dem 1. September dürfen Glühlampen mit einer Leistung von über 60 Watt nicht mehr verkauft werden. Mit gutem Grund: Nicht mal ein Zwanzigstel der eingesetzten Energie werde bei Glühbirnen in Licht umgewandelt. Ab dem 1. September sind die Hersteller zudem verpflichtet, Informationen wie Stromverbrauch, Lebensdauer, Quecksilbergehalt und Lichtfarbe anzugeben.

Der NABU warnt jedoch, dass das bloße Glühbirnenverbot lediglich ein Schritt in die richtige Richtung sei: Gleichzeitig müsse auch die Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen vereinfacht werden und neben der Möglichkeit ausgediente Energiesparlampen beim kommunalen Wertstoffhof zurückgeben zu können, sollten auch die anbietenden Geschäfte eine kostenfreie Rücknahme ermöglichen.

Handlungsbedarf in der Verbesserung der Rückgabemöglichkeiten hat auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei 124 Testbesuchen in Bau-, Elektromärkten und Drogerien festgestellt: Nur acht Prozent der besuchten Geschäfte informierten am Verkaufsregal über die Entsorgungspflichten der Verbraucher und die Rückgabemöglichkeiten direkt im Markt oder bei den kommunalen Sammelstellen. Nur knapp zwanzig Prozent der besuchten Händler bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern freiwillige Rückgabemöglichkeiten von Altlampen in Form von sichtbar aufgestellten Sammelbehältern.

Energiesparlampen benötigen für die gleiche Lichtleistung wie die von Glühbirnen nur ein Fünftel des Stroms. Damit wird Energie gespart und Treibhausgasemissionen vermieden. Neben Energiesparlampen seien auch effiziente Halogenlampen und die noch sparsameren und weniger schadstoffhaltigen LED-Lampen eine gute Alternative zur Glühbirne. Nach Gebrauch ist zu beachten, dass die kompakten Leuchtstofflampen wegen ihres Quecksilbergehalts nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

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