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Sie planen den Ersatz einer Heizanlage, überlegen eine bauliche Ertüchtigung Ihrer Immobilie oder wollen neu bauen? Sie sind mit Fragen und Entscheidungen konfrontiert, die auf den ersten Blick unübersichtlich erscheinen? Wir helfen Ihnen zuverlässig
Um Ihr Gebäude energetisch zu bilanzieren benötigen wir aussagekräftige Baupläne, Schnitte und Ansichten. Vor Ort untersuchen wir Ihr Gebäude und die Bestandteile. Dann bilanzieren wir alle Daten in einer speziellen Software und erstellen ein 3D-Modell des Gebäudes, um die wärmeübertragende Umfassungsfläche exakt nach DIN V 18599 berechnen zu können. Auf dieser Grundlage lässt sich der Jahresprimärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust berechnen. Schließlich werden mögliche Sanierungsschritte entwickelt, die Ihr Gebäude in einer „Schritt für Schritt Sanierung“ oder einer „Sanierung in einem Zug“ einen KfW Effizienzhausstandard erreichen lassen.
Heizlastberechnungen werden in der Regel „pi mal Daumen“ durchgeführt, was oft zu überdimensionierten Anlagenkonfigurationen in Kombination mit zu hohen Energiekosten oder im dümmsten Fall zu kalten Füßen und langen Gesichtern führt. Wir helfen Ihnen gerne dabei zum richtigen Ziel zu kommen.
Im Gebäude Energie Gesetz Teil 5 sind die Grundlagen des Energieausweises definiert. Es gibt die einfachen Energieverbrauchsausweise und die wesentlich arbeitsaufwändigeren Energiebedarfsausweise. Bei uns bekommen sie den für Ihr Gebäude passenden Energieausweis.
Ob Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung – es gibt umfangreiche Fördermöglichkeiten. Auch unsere Leistung als Energie Effizienz Experten, ob in der Beratungs-, Planungs-, oder Baubegleitungsphase, wird umfangreich vom Bund gefördert.
Durch die Erfordernis eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 sollen grundsätzliche Fragen zur Lüftung eines Gebäudes bzw. einer Nutzungseinheit geklärt werden. Änderungen an der Gebäudehülle haben Änderungen bei der Lüftung der Räume in diesem Gebäude zur Folge, deshalb muss für jeden Neubau sowie bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden.
Bei der passiven Thermographie wird die Eigenwärme eines Objektes für die thermographische Untersuchung genutzt und somit als zerstörungsfreies Prüfwerkzeug zur Verfügung gestellt.
Die Anwendungsfelder sind umfangreich. Beispielsweise lassen sich Wärmebrücken aufdecken, verdeckte Bauschäden lokalisieren, und nicht zuletzt auch Schäden an Photovoltaik Anlagen erkennen. Da eine aussagekräftige Thermographie orthogonal zum betrachteten Objekt erfolgt, bedienen wir uns aktuellster Drohnentechnik, um diesem Anspruch auch gerecht zu werden. Unsere Flotte besteht ausschließlich aus DJI Drohnen der Mavic Serie.
Eine Wärmebildauflösung mit 640 x 512 Pixeln und einem diagonalen Sichtfeld von 61° ermöglichen sehr gut nutzbare Bilder.
Verschiedene Einsatzzwecke erfordern handgeführte Thermographie, diese ist ebenfalls möglich, hierfür nutzen wir die aktuellen Geräte des deutschen Herstellers Testo aus Lenzkirch. Unterschiedliche Objektive erlauben uns verschiedene Betrachtungsabstände, was ins
Die Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden in Deutschland seit 2021 über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Das Gebäudeenergiegesetz bildet damit für Neubauten sowie Maßnahmen bei Bestandsgebäuden den baurechtlichen mindestens einzuhaltenden Rahmen.
Anhand des Nachweisverfahrens wird die Einhaltung des Höchstwertes für den Jahres-Primärenergiebedarf sowie der Anforderungen an die wärmeschutztechnische Qualität der Gebäudehülle geprüft. Der Jahres-Primärenergiebedarf beinhaltet die Bedarfe für Heizung, Warmwasser, Klimatisierung und Beleuchtung, wobei eine Bewertung der zusätzlichen Energiemengen für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung, d. h. für die vorgelagerten Prozessketten außerhalb des Gebäudes, berücksichtigt wird. Maßgebliche Regelwerke für die Berechnung des Wertes ist die DIN V 18599.
Wir erstellen für Sie den GEG-Nachweis unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Fass
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie die Heizungsanlage tauschen.
Seit 01. Juli 2015 gilt die neue Fassung des Gesetzes. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 01. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab Juli 2015 die Heizungsanlage getauscht wird. Auch für Neubauten gibt es eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hier gilt seit dem 01. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes.
Ab 01. Juli 2015 müssen bei einem Heizungsanlagenaustausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15% der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.
Hier kommen wir ins Spiel. Im Idealfall schalten Sie uns bereits in der Planungsphase der Heizanlage ein, hier bestehen in der Regel hohe Förderpotentiale.