Letzte Aktualisierung: 08.02.2017

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Elektrofachkraft: Qualifikation und Aufgabenbereiche im Überblick

Schnell ein defektes Kabel neu isolieren oder eine Sicherung austauschen – in vielen Fällen werden elektrotechnische Aufgaben von Mitarbeitern erledigt, die dazu nicht befähigt sind. Doch wer darf welche elektrotechnischen Betriebsmittel in Unternehmen errichten, ändern oder prüfen und wer trägt die Verantwortung? Lesen Sie im Folgenden, für welche Aufgabenbereiche eine Elektrofachkraft nötig ist und welche Qualifikationen sie zur Instandhaltung von elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln vorweisen muss.

Der Einsatz von elektrotechnischen Betriebsmitteln birgt – zum Beispiel bei ungelernter Ausübung oder beschädigten Geräten – hohe Risiken für den Nutzer. Daher ist der geschulte Umgang und eine regelmäßige Prüfung als Elektrofachkraft unerlässlich. Hier stehen Unternehmer in der Pflicht. Sie haben laut Arbeitsschutzgesetz sicherzustellen, dass Mitarbeiter für die ihnen übertragenen elektrotechnischen Aufgaben ausreichend befähigt sind.

Normen und Vorschriften für Elektrofachkräfte

Elektrofachkraft ist in den deutschsprachigen Ländern die Bezeichnung einer Person, die Elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Gemäß Europanorm EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3 Elektrofachkraft – ist sie als „eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können“ definiert. In der IEC 60050 ist sie unter IEV 195-4-1 erfasst. In der deutschen DGUV Vorschrift 3, Begriffsbestimmungen Nr. 6 ist die Elektrofachkraft sinngemäß ähnlich definiert.

Die wichtigsten Qualifikationen, die eine Elektrofachkraft erfüllen muss, werden von der VDE 1000-­10, in der die jeweiligen elektrotechnischen Qualifikationen definiert werden, und der VDE 0105-­100 definiert, in der festgehalten ist, mit welcher Qualifikation welche Arbeiten an elektrischen Anlagen ausgeführt werden dürfen.

Zuweisung von Aufgaben nach VDE 0105-100: Elektrofachkraft oder Elektrotechnisch unterwiesene Person?

Vor der Zuweisung von Aufgaben im elektrotechnischen Bereich muss laut VDE 0105-­100 die Art und Schwierigkeit der Aufgabe beurteilt werden, um einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter dafür auszuwählen. Die Einschätzung darüber, wer welche Arbeiten ausüben darf – ob eine Elektrofachkraft ran muss oder auch eine Elektrotechnisch unterwiesene Person qualifiziert wäre – ist für einige Unternehmer nur schwer zu fällen. Denn nicht jeder Mitarbeiter darf elektrotechnische Aufgaben übernehmen. Daher werden mehrere elektrotechnische Tätigkeitsfelder unterschieden.

Tabelle 1: Übersichtstabelle der elektrotechnischen Tätigkeitsfelder (Quelle: TÜV NORD GROUP)
Elektrotechnische Tätigkeitsfelder Qualifikation Tätigkeit/ Befugnis/ Fähigkeit TÜV NORD Akademie Schulungen
Laien: Personen ohne elektrotechnische Ausbildung oder Unterweisung keine Benutzer von elektrotechnischen Betriebsmitteln Weiterbildung zur EuP
EuP: Elektrotechnisch unterwiesene Personen übernehmen einfache Wartungs- und Prüfungsarbeiten, die von der EFK übertragen werden und die unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen. Laien mit entsprechender theoretischer und praktischer Unterweisung durch eine EFK zu den Gefahren, Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen für die übertragenen Aufgaben. EuP arbeiten im Prüfteam mit der Elektrofachkraft. Sie dürfen z.B. Leuchtmittel, Sicherungen, defekte Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen im spannungslosen Zustand austauschen. Elektrotechnisch unterwiesene Person – gemäß DIN VDE 1000 Teil 10, Jahresschulung für EuP, Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
EFKffT: Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen gleichartige, sich wiederholende Arbeiten (festgelegte Tätigkeiten) zur Instandhaltung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung vornehmen. EFKffT sind Personen ohne vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft mit einer zusätzlichen Ausbildung für festgelegte Tätigkeiten in Theorie und Praxis mit bestandener Prüfung. EFKffT dürfen Aufgaben aus dem festgelegten Tätigkeitsfeld eigenständig übernehmen: Beispielsweise darf eine Fachkraft für Kücheneinbauten durch ihre Zusatzqualifikation einen Elektroherd anschließen. Theoretische und praktische Schulungen zur Vermittlung der erforderlichen Qualifikation für eine Ausübungsberechtigung
EFK: Elektrofachkräfte übernehmen in ihrem Ausbildungsbereich der Elektrotechnik Tätigkeiten für Planung, Installation und Instandhaltung, u.a. Prüfung elektrischer Betriebsmittel. EFK verfügen über eine fachliche Ausbildung: Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Handwerks- oder Industriemeister, Staatl. geprüfter Techniker, Dipl.-Ingenieur, Bachelor oder Master für ein bestimmtes Gebiet der Elektrotechnik. Die EFK verfügen über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, kennen die einschlägigen Normen, können übertragene Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren bei ihren Tätigkeiten erkennen. Sie können mit Arbeiten an elektrischen Anlagen bis 1500V DC / 1000V AC oder höher betraut werden. Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte zum Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Lehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung, und weitere
VEFK: Verantwortliche Elektrofachkräfte übernehmen die Unternehmenspflichten im Bereich der Elektrotechnik. Ihnen obliegt die Fach- und Aufsichtsverantwortung. Zur VEFK können auch Externe nach § 13 DGUV Vorschrift 1 bestellt werden. VEFK sind Handwerks- oder Industriemeister, staatl. geprüfte Techniker, Dipl.-Ingenieur, Bachelor oder Master in der Elektrotechnik VEFK sind fachliche und disziplinarische Vorgesetzte, erstellen Arbeitsanweisungen, unterweisen und belehren Mitarbeiter und stellen den ordnungsgemäßen Zustand des elektrotechnischen Inventars sicher. Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK): Fach- und Führungsverantwortung erkennen und Betrieb gerichtsfest organisieren

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Häufig sind Unternehmer selber keine Elektrofachkräfte und können die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen. In diesem Fall müssen sie eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bestellen, die ihre Unternehmenspflichten übernehmen. In der Industrie muss eine Verantwortliche Elektrofachkraft ein Techniker, Meister, Ingenieur, Bachelor oder Master der Elektrotechnik sein. Sie spielen eine zentrale Rolle für die Organisation der elektrotechnischen Bereiche eines Unternehmens. Ihre Aufgaben sind zum Beispiel das Erstellen von Betriebs-­ und Arbeitsanweisungen, das Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel oder die Unterweisung und Belehrung von Mitarbeitern. Die Verantwortliche Elektrofachkraft ist in der Regel fachlicher Vorgesetzter weiterer Elektrofachkräfte. Sie muss nicht zwingend im Unternehmen angestellt sein – gerade für kleinere Unternehmen bietet es sich auch an, eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen.

Elektrofachkraft (EFK)

Eine Elektrofachkraft übernimmt Tätigkeiten für die Planung, Installation und Prüfung elektrotechnischer Betriebsmittel und kann potentielle Gefahren erkennen. Die Qualifikation kann ausschließlich in spezialisierten Bereichen erworben werden, beispielsweise in der Ferntechnik, Schaltberechtigung oder Motorschaltung. Wer Elektrofachkraft werden möchte, benötigt im Regelfall eine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich. Es gibt allerdings Ausnahmen: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen sich auch solche Personen zu einer Elektrofachkraft fortbilden, die zwar keine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich absolviert haben, aber seit mindestens zwei Jahren in einem speziellen elektrotechnischen Bereich, wie beispielsweise Ferntechnik.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) übernimmt Aufgaben, die ihr von der Elektrofachkraft übertragen wurden. Unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft führt die Elektrotechnisch unterwiesene Person verschiedene Aufgaben aus, für die sie geschult ist. Hierbei muss die Elektrofachkraft nicht permanent anwesend sein, die Arbeiten jedoch in angemessenen Zeitabständen kontrollieren. Diese Aufgaben beinhalten zum Beispiel das Austauschen von Leuchtmitteln sowie Mess- und Prüfarbeiten. Zusammen mit einer befähigten Person (Elektrofachkraft EFK) bildet die Elektrotechnisch unterwiesene Person bei der Prüfung von elektrotechnischen Betriebsmitteln ein Prüfteam und übernimmt so nur eine Teilverantwortung.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT oder EFT)

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT oder EFT) ist eine Person mit einer zusätzlichen Qualifikation in einem Teilbereich der Elektrotechnik. Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung in einem elektrotechnischen Bereich in Theorie und Praxis, die durch eine erfolgreich bestandene Prüfung belegt ist. Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann Aufgaben aus dem festgelegten Tätigkeitsfeld ihrer Zusatzqualifikation entsprechend übernehmen, auch wenn sie keine vollständig ausgebildete Elektrofachkraft ist. Dies kann sich auch auf Berufe außerhalb der Elektrotechnik beziehen, wie zum Beispiel eine Fachkraft für Kücheneinbauten, die durch ihre Qualifikation einen Elektroherd anschließen kann.

(Quelle: Pressemitteilung der TÜV NORD GROUP "Elektrotechnische Betriebsmittel im Unternehmen – Wer darf was prüfen?" vom 08.02.2017)

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