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Letzte Aktualisierung: 23.04.2021
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Legionellen sind Bakterien, die die lebensbedrohliche Legionärskrankheit, eine schwere Lungenentzündung, auslösen können. Sie befinden sich im Trinkwasser und werden mit den Aerosolen, die aus Duschkopf oder Wasserhahn ausströmen, eingeatmet. Um eine Legionellenbildung im Trinkwasser zu vermeiden, gibt es verschiedene Verhaltensregeln als auch technische Schutzmaßnahmen.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Legionellen ist der Oberbegriff für zahlreiche Arten und Untergruppen von beweglichen Stäbchenbakterien, die im Schnitt 2 bis 5 Mikrometer lang sind und einen Durchmesser von 0,5 bis 0,8 Mikrometer haben. Sie leben weltweit in oberflächlichen Gewässern und im Boden. Sie kommen in Süßwasser und in salzigem Meerwasser vor. Im Grundwasser sind Legionellen ebenfalls zu finden, wenn auch in geringer Zahl.
In der US-amerikanischen Stadt Philadelphia gab es im Jahr 1976 eine Epidemie: 182 von über 4.000 an der American Legion Teilnehmenden erkrankten damals akut an Legionella pneumophila, der sogenannten Legionärskrankheit, die eine schwere Lungenentzündung (Pneumonie) ist – für 29 von ihnen endete die Erkrankung tödlich.
Zum Zeitpunkt des Geschehens war dessen Ursache noch unerkannt. Schlussendlich konnte der Erreger der Epidemie identifiziert werden, der sich wegen seiner Zellwand nur sehr schwach gramnegativ anfärbte und daher in Lungenbiopsie-Präparaten nicht nachweisen ließ. Mit Hilfe der sogenannten Silberimprägnierung stellte er sich als Bakterium heraus. Infolge der Ereignisse entwickelte man geeignete Anzuchtmedien und serologische Nachweisverfahren. Auf der ganzen Welt ließ sich so, übrigens auch in der Rückschau, eine Vielzahl kleinerer Ausbrüche mit schweren Lungenentzündungen und Todesfällen als „Legionärskrankheit“ nachweisen. In jüngster Zeit gab es drei größere Ausbrüche der Legionärskrankheit:
In der Mehrzahl trat die Legionärskrankheit jedoch in Einzelfällen auf.
Bei über 90 Prozent der schweren Infektionen mit Legionellen ließ sich die Art Legionella pneumophila nachweisen, bei zwei Dritteln der nachgewiesenen Fälle die Serogruppe 1. Aber: Auch andere Legionellenarten sind pathogen.
Erkrankungen, die von Legionellen verursacht werden, verlaufen typischerweise in zwei Formen, deren Nebenwirkungen, darunter Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Bauchschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit, jedoch gleich sind.
Zu den Risikogruppen der Legionärskrankheit infolge von Legionellen im Wasser zählen
Allgemein trifft die Legionärskrankheit Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind dagegen nur sehr selten betroffen.
Hauptsächlich infiziert man sich mit Legionellen aus dem Trinkwasser, indem man erregerhaltige, lungengängige Aerosole aus dem Warmwasserbereich einatmet.
Expertenwissen: Ein Aerosol ist ein Gemisch aus einem Gas und entweder einer fein verteilten Flüssigkeit oder einem fein verteilten festen Stoff, zum Beispiel Staub. Dampf, Rauch und Nebel sind demnach Beispiele für Aerosole.
Das heißt, dass insbesondere beim Duschen oder am Wasserhahn eingeatmete Aerosole Gefahrenquellen darstellen. Als Krankheitserreger kommt Legionellen aber auch im direkten Schwimmbeckenbereich mehr und mehr Bedeutung zu, die neben Whirlpools auch künstliche Wasserfälle, Fontänen und Rutschen haben, wo Wasser versprüht wird oder rieselt. Darüber hinaus ist es möglich, dass Legionellen über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen übertragen werden, wenn dies nicht mit dem Einsatz von Bioziden und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung ausgeschlossen wird.
Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Sehr selten kommt es zu Wundinfektionen. Normales Essen und Trinken sind kein Risiko, solange dabei nicht Wasser mit Legionellen aus Versehen in die Luftröhre vordringt. Ein solches „Verschlucken“ (Aspiration) von Legionellen im Trinkwasser kann auch mit Beckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen führen.
Die folgenden Punkte helfen Ihnen, das Risiko von Legionellen im Brauchwasser Ihrer Heizungsanlage abzuschätzen.
Prüfen Sie die Wassertemperaturen an der Zapfstelle, am besten mit einem Thermometer!
Prüfen Sie die Anlagentemperaturen der Warmwasserbereitung!
Expertenrat: Fest eingebaute Thermometer liefern oft ungenaue Ergebnisse. Messen Sie daher die Wassertemperatur am Besten in einer Probe!
Sind alle Trinkwasser-Zirkulationsleitungen gleichmäßig heiß?
Ist die Zirkulationspumpe mindestens 16 Stunden täglich in Betrieb?
Wird die Trinkwasseranlage jährlich gewartet?
Können Sie sämtliche Fragen mit einem Ja beantworten, wird auch die nächste Laboruntersuchung mit großer Wahrscheinlichkeit keine kritische Zahl von Legionellen im Wasser zeigen.
Ohne Risiko ist in der Regel auch der Betrieb einer dezentralen Warmwasserbereitung via Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher, solange sie mit Temperaturen von mehr als 50 Grad Celsius arbeiten. Es gilt als unbedenklich, wenn die Temperaturen bei hohem Warmwasserverbrauch kurzzeitig unterschritten werden.
Andernfalls ist es an der Zeit, die Anlage zu optimieren, übrigens auch dann, wenn die Laboruntersuchung noch unauffällig war.
Expertenwissen: Meistbelastet mit Legionellen ist stets das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle steht. Ein Risiko lässt sich mindern, wenn Sie mit Vorsicht die ersten Liter ablaufen lassen, vor allem dann, wenn Sie längere Zeit abwesend waren.
Wissen sollten Sie, dass ein Warmwasserspeicher mit einer sogenannten Legionellen-Schutzschaltung nur dann wirksam geschützt ist, wenn die gesamte Zirkulation erfasst wird, während er periodisch hochgeheizt wird.
Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Legionellen werden in der VDI-Richtlinie: VDI 4250 Blatt 2 "Bioaerosole und biologische Agenzien - Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen - Risikobeurteilung von legionellenhaltigen Aerosolen" beschrieben. Die Richtlinie fasst den Kenntnisstand zu Eigenschaften, Vorkommen und umweltmedizinischer Relevanz von Legionellen sowie zu Quellen, Messmethoden und vorhandenen Regelwerken zusammen. Es werden Möglichkeiten und Grenzen der umweltmedizinischen Bewertung aufgezeigt und konkrete präventive Handlungsempfehlungen gegeben.
Richtlinie VDI 2047 Blatt 3 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen; Naturzugkühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)“ benennt die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb für die Planung, das Errichten und das Betreiben einschließlich der erforderlichen Instandhaltung von großen Kühltürmen. Gemeint sind damit Türme mit einer Kühlleistung größer als 200 Megawatt je Luftaustritt, wie sie in der Energiewirtschaft verwendet werden. Die Funktions- und Betriebsweisen von großen Rückkühlanlagen werden beispielhaft im Anhang beschrieben.
Betreiber potenziell gefährdeter Anlagen müssen mit ordnungs- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre Anlage nicht nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und instandhalten. VDI 2047 Blatt 3 wendet sich daher insbesondere an Bauherren, Planer, Anlagenhersteller, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Betreiber, Dienstleister (z. B. für Instandhaltung), Sachverständige, Unfallversicherungsträger sowie Betriebs- und Amtsärzte. Ziel der Richtlinie ist es, die Betriebssicherheit sicherzustellen.
Jeder Betreiber, z. B. ein Vermieter, aber auch der Betreiber einer Gewerbeimmobilie, ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen der Trinkwasser-Installation zu analysieren und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen. Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Gefährdungsanalyse“ liefert Sachverständigen, die eine Gefährdungsanalyse ausführen, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die Richtlinie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte einer Gefährdungsanalyse fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den erstellenden Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefall nach Empfehlung des Umweltbundesamts und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben. VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden sowie für ähnliche Anlagen (z. B. auf Schiffen) und gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen.
Wie die Qualität des Trinkwassers bis hin zur letzten Entnahmestelle gesichert werden kann, zeigt die Richtlinie VDI/DVGW 6023: Die Bedeutung der Trinkwasser-Installation für gesundes Wohnen und Arbeiten verlangt eine Verständigung unter allen für Planung, Erstellung, Betrieb und Instandhaltung verantwortlichen Partnern – vom Hersteller über den Groß- und Einzelhandel bis hin zum Fachhandwerker und vom Gebäudeeigner oder –vermieter bis hin zum individuellen Mieter.
Damit alle Beteiligten die nötigen Kenntnisse haben, legt die Richtlinie VDI/DVGW 6023 eine Schulung fest, in der zielgruppengerecht den Planern, Errichtern und Betreibern das Thema „Trinkwasserhygiene“ nahe gebracht wird. Die Richtlinie gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden sowie für ähnliche Anlagen, z. B. auf Schiffen und gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen.
Das Rohrleitungssystem großer Anlagen hat zumeist einen größeren Rohrdurchmesser, ist länger und weiter verzweigt. Zudem sind Leerstände oder längere Abwesenheit einzelner Mieter in größeren Liegenschaften statistisch wahrscheinlicher. All dies führt zu mehr Stagnation beziehungsweise einem langsameren Durchfluss und auch zu einem größeren Temperaturgefälle innerhalb des Leitungssystems. Da Legionellen in stehendem oder nur langsam fließendem Trinkwasser mit einer Temperatur zwischen 25 °C und 55 °C besonders gut gedeihen, finden sie in großen Trinkwasseranlagen zumeist bessere Lebensbedingungen.
Um Menschen vor Legionellen im Trinkwasser zu schützen, nimmt seit 2011 die 1. Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gewerbliche Vermieter, Immobilieneigentümer und -Verwalter sowie Betreiber öffentlicher Einrichtungen (u.a. Kliniken, Krankenhäuser, Bäder, Altenheime, Hotels, Pensionen, Industriebetriebe, Schulen, Sportanlagen, Fitness-Studios, Campingplätze, Handwerksbetriebe usw.) in die Pflicht, alle drei Jahre Proben des Trinkwarmwassers zu entnehmen und auf Bakterien wie Legionellen untersuchen zu lassen. Das gilt für Häuser ab drei Parteien, die Speicher ab 400 Litern haben oder deren Warmwasserleitungen mehr als drei Liter fassen.
Die Trinkwasserverordnung sieht einen Maximalwert von 100 sogenannten koloniebildenden Einheiten (KbE) in 100 Millilitern Wasser vor. Schon bei 1.000 KBE/100 ml Wasser besteht laut Gesetzgeber innerhalb eines Kalenderjahres dringender Handlungsbedarf. Ab 10.000 KBE/100 ml wird von den Gesundheitsämtern bereits ein Duschverbot mit sofortiger Sanierung angeordnet.
Experten-Wissen: In großen Trinkwasseranlagen ist die Wahrscheinlichkeit eines zu hohen Legionellenbefalls höher. Diesen Schluss legt eine Studie des Energiemanagers Techem nahe: Bundesweit stellte Techem in 13,3 Prozent der untersuchten Liegenschaften einen höheren Befall fest als laut Trinkwasserverordnung zulässig. Rund 7,3 Prozent der ausgewerteten Liegenschaften wiesen einen Befall von 101 bis 1.000 KbE auf, 5,1 Prozent lagen zwischen 1.000 und 10.000 KbE und 0,9 Prozent über 10.000 KbE.
Wird nun eine Belastung des Trinkwassers mit Legionellen festgestellt, müssen sie gemäß der Trinkwasserverordnung den Befund innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Die Eigentümer sind zudem verpflichtet, das Original der Untersuchung zehn Jahre lang aufzubewahren.
Was passiert, wenn die Grenzwerte überschritten werden? Dann kann der Eigentümer damit rechnen, dass man ihn gesetzlich verpflichtet, weitere Trinkwasser-Proben zu veranlassen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet zunächst die Aufklärung der Ursachen durch einen Fachmann, der insbesondere prüft, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Darauf aufbauend erfolgt eine Gefährdungsanalyse. Dabei geht es um die Identifizierung und Bewertung von Mängeln in der Anlage, um daraus die Maßnahmen und einen Zeitplan abzuleiten. Auf dieser Basis muss dann ein Konzept erarbeitet werden, um die Ursachen der Kontamination des Trinkwassers mit Legionellen zu beseitigen.
Die Trinkwasserverordnung TrinkwV2001 schreibt zudem vor, dass alle nicht ortsgebundenen Leitungen, z.B. Trinkwasserschläuche vor jedem Einsatz zu desinfizieren sind, um einen wirksamen Schutz gegen Bakterien und Legionellen herzustellen.
Schätzungen zufolge existieren in Deutschland ca. 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen. Sie werden in verschiedenen Branchen zur Kühlung eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern, aber auch in Rechenzentren. Denn die Verdunstungskühlung mit Wasser ist preiswert und umweltfreundlich. Verdunstungskühlanlagen können jedoch legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren.
Um die Bevölkerung vor Legionellen-Ausbrüchen, wie zuletzt in Bremen und Warstein, zu schützen, wurde im Zuge des Entwurfs der 42. BImSchV vom Kabinett am 22.03.2017 eine neue Legionellenverordnung verabschiedet, die eine Anzeigepflicht vorsieht, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt. Nach der „Verdunstungskühlanlagenverordnung“ (42. BImSchV) sollen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider besser überwacht werden.
Mit der neuen Legionellenverordnung können im Fall eines massenhaften Ausbruchs lokale Behörden schneller und effektiver reagieren und mögliche Austragungsorte ausfindig machen. Bei Legionellenausbrüchen hat die Eindämmung der Epidemie Vorrang vor der Ursachensuche und vor Haftungsfragen. Daher müssen in einem solchen Fall alle Anlagen, die als Quelle in Frage kommen, möglichst schnell desinfiziert werden.
Doch nur, wenn die Standorte aller Anlagen bekannt sind, können die Betreiber aufgefordert werden, sofort Biozide einzusetzen oder die Anlage stillzulegen. Die Verordnung sieht nicht vor, Anlagen automatisch stillzulegen. Im Einzelfall können die Behörden aber eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anordnen.
Hohe Qualitätsstandards und ein striktes Reinheitsgebot reglementieren den Umgang mit Trinkwasser in der Europäischen Union. Die EU-Norm EN 806 gibt betriebs-, bau- und verfahrenstechnische Maßnahmen vor, die zur Gewährleistung von sauberem Trinkwasser umgesetzt werden sollen.
Haftungsrisiko bei Legionellose-Befall und -Erkrankung: Kommt es zu einem Legionellenbefall, kann das für Vermieter teuer werden. Im Jahre 2013 klagten die Mieter einer großen Wohnanlage in Dresden wegen Legionellenbefalls 25 Prozent Mietminderung ein. Tritt eine Legionellose-Erkrankung auf, dann drohen gewerblichen Betreibern zusätzlich strafrechtliche Verfolgung und Schmerzensgeldzahlungen.
Legionellenbefall | „25 % Mietminderung und Verpflichtung zur Anlagensanierung wg. Grenzwertüberschreitung“ | AG Dresden, 11.11.2013 – 148 C 5353/13 |
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Legionelloseerkrankung | „Ansprüche des Erkrankten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld“ | LG Saarbrücken, 11.12.2009 – 10 S 26/08 |
„Wenn Grenzwertüberschreitung vorliegt, gilt die Anlage ohne Beweis als Ursache der Erkrankung“ | BGH, 06.05.2015 – VIII ZR 161/14 |
Gerade in der Urlaubszeit kann sich eine erhöhte Legionellengefahr einstellen, da hier das Trinkwasser stillsteht. Dann können sich im stehenden Wasser in der Leitung eine erhöhte Legionellenkonzentration bilden. Um Infektionen durch Legionellen nach dem Urlaub zu vermeiden, sollte man nach der Rückkehr das Wasser an allen Warmwasser-Entnahmestellen, wie zum Beispiel in Küche, Bad, Dusche einige Minuten laufen lassen, um das stehende Wasser in den Leitungen und Behältern durch frisches zu ersetzen. Bei Einfamilienhäusern wird auch häufig die Heizung während des Urlaubs abgeschaltet. Dann ist selbstverständlich zuerst das Warmwasser auf eine Temperatur von über 60 Grad Celsius aufzuheizen.
Solche regelmäßigen Spülungen sollten auch in leerstehenden Wohnungen in größeren z. B. Mietshäusern durchgeführt werden, um einen Legionenbefall des Trinkwassers zu vermeiden. Eine weitere Maßnahme, sich vor einer Legionellose zu schützen, besteht in der Reinigung oder den Austausch von Duschköpfen und Perlatoren.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind gesetzlich verpflichtet, die Trinkwasserqualität fachgerecht durch ein akkreditiertes Prüflabor untersuchen zu lassen. Dieses führt sowohl Probenahme als auch die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser durch.
Experten-Wissen: 2013 hat das Amtsgericht in Dresden entschieden, dass die Miete um 25 % gemindert werden kann, wenn eine hohe Legionellenkonzentration im Trinkwasser vorliegt. Vermieter sollten daher ein eigenes finanzielles Interesse haben, regelmäßig entsprechend den Intervallen der Trinkwasserverordnung Proben auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Aus ökonomischen und ökologischen Gründen stellen viele Vermieter ihren Warmwasserkessel auf Temperaturen von unter 55 Grad Celsius ein. Allerdings sind Wassertemperaturen zwischen 25 Grad Celsius und 55 Grad Celsius eine ideale Brutstätte für Legionellen. Daher raten Experten dazu, den Heizkessel so einzustellen, dass das Trinkwasser am Kesselausgang dauerhaft eine Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius aufweist.
Gemessen an den großen Risiken sind die Vorschläge zu Legionellenschutz-Maßnahmen, niedergelegt in der so genannten „Liste des Umweltbundesamtes“, einer Art Durchführungsbestimmung der Trinkwasserverordnung, relativ ungenau. Aufgelistet werden hier nebeneinander verschiedene Techniken:
Dies sind jedoch nicht die einzigen Maßnahmen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, über die technischen Möglichkeiten, die zusätzlich zu vorgenannten Techniken Schutz vor Legionellen bieten können.
Bei einer korrekten Einstellung der erzeugten Wassertemperatur, die gerade in großen Anlagen deutlich über 60°C liegen sollte, trägt ein professioneller hydraulischer Abgleich der Anlage dazu bei, dass die gewünschte Temperatur im gesamten Leitungssystem ausreichend hoch gehalten wird. Dies erhöht zudem den Komfort für die Mieter und spart Wasser ein, da in den Wohnungen schneller warmes Wasser zur Verfügung steht.
Dämmstoffe aus z. B. flexiblen Elastomeren (FEF) und Polyethylen (PEF) isolieren die Warm- und Kaltwasserleitungen und vermeiden gefährliche Temperaturschwankungen. So wirken sie dem Wachstum von Legionellen entgegen und sichern die Reinheit des Trinkwassers. Geschlossenzellige Dämmstoffe schützen mit ihrer integrierten Dampfbremse die Leitungen zugleich dauerhaft vor Durchfeuchtung und Energieverlusten.
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die Dämmstoffdicke korrekt bestimmt wurde. Dabei sind auch wesentliche Einflussgrößen wie Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur und Anlagentemperatur zu berücksichtigen. Je geringer die Wärmeleitfähigkeit, desto dünner kann die Isolierung sein. Dabei muss eine Durchfeuchtung der Dämmstoffe vermieden werden, da sich sonst die Dämmeigenschaften des Materials verschlechtern.
Gerade wenn die Betriebstemperatur der Leitungen niedriger ist als die der Umgebungsluft, schlägt sich Luftfeuchtigkeit als Tauwasser nieder. Mit der richtigen Dicke wirken Dämmschäume aus FEF und PEF dieser Tauwasserbildung an der Installation entgegen.
Um das Legionellen-Wachstum zu verhindern und die im Trinkwasser enthaltenen Legionellen zuverlässig abzutöten, erwärmen Speicherladesysteme mit integrierter thermischer Desinfektion das Trinkwasser auf 70 Grad Celsius und halten es für mindestens fünf Minuten bei dieser Temperatur. Temperatur und Zeit sorgen dafür, dass die im Trinkwasser enthaltenen Legionellen absterben.
Um auch in den Rohrleitungen der Warmwasserverteilung im Gebäude ein Legionellen-Wachstum zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass hier ebenso die Temperatur möglichst hoch liegt und alle Stränge gleichmäßig durchströmt werden. Dafür sorgen Regelarmaturen, mit deren Hilfe Warmwasser-Zirkulationsleitungen hydraulisch abgeglichen werden. Bei exakter Auslegung und bestimmungsgemäßem Betrieb sollten solche Anlagen jeden Legionellentest bestehen.
Fachleute unterscheiden dabei zwischen
Eine temporäre thermische Desinfektion, wie sie im Einfamilienhaus-Bereich praktiziert wird, verringert das Risiko einer Legionellenbildung deutlich, kann das Risiko alleine jedoch nicht gänzlich zu 100% ausschließen. Daher sind immer auch andere Schutzmaßnahmen bzw. Verhaltensregelungen anzuwenden. Für gewerbliche Betreiber von Warmwasserduschen kann daher die permanente thermische Desinfektion eine praktikable Lösung sein, um Gesundheits- und Haftungsrisiken gänzlich auszuschließen.
Mit Hilfe von Frischwasserstationen kann die Wärme aus dem Pufferspeicher entnommen werden, ohne in Kontakt mit dem Warmwasserim Pufferspeicher zu kommen. Besonders hygienisch ist die Warmwassererzeugung mit einem Durchflusssystem, weil es immer nur die benötigte Menge Trinkwasser erhitzt und das erwärmte Trinkwasser nicht in einem Tank speichert. So wird ein mögliches Legionellen-Risiko reduziert.
Als Alternative zu einer Frischwasserstation an einem zentralen Pufferspeicher lassen sich auch dezentrale Brauchwarmwasser-Wärmepumpen einsetzen.
Wer eine Legionellen-Prüfung bei der Trinkwasser-Erwärmung in Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten grundsätzlich vermeiden will, setzt auf das Prinzip der Kleinanlage, bei der das Volumen zwischen Wassererwärmer und allen Zapfstellen nicht mehr als drei Liter betragen darf. Das wird erreicht, wenn auf jeder Etage für jedes oder mehrere nebeneinandergelegene Zimmer ein dezentraler Durchlauferhitzer, ein sogenanntes Frischwassersystem, installiert wird. Bleibt das Leitungsvolumen so unterhalb des drei Liter-Volumens, muss keine Legionellen-Prüfung erfolgen.
Um nicht ortsgebundenen Leitungen wie z.B. Trinkwasserschläuche zu desinfizieren, setzt u.a. heizkurier, ein Anbieter mobiler Heizungsanlagen, ein Verfahren ein, mit dem die Schläuche vor dem Einsatz in einem dreistufigen Mulchverfahren gereinigt werden. Dabei wird zunächst eine Projektilpistole eingesetzt. Mit Hochdruck presst diese einen mit einem speziellen Desinfektionsmittel getränkten Schaumstoff durch die Leitungen und Rohre. Zudem nutzt heizkurier ausschließlich KTW/DVGW geprüfte Trinkwasserschläuche. Die porenfreie Seele dieser Schläuche verhindert zusätzlich eine Keim- und Bakterienbildung.
Weitere technische oder bauliche Ursachen für einen Legionellenbefall können Totleitungen nach Umbauten, defekte Wärmetauscher und verkalkte Warmwasserspeicher sowie falsche Einstellungen der Warmwasserbereiter darstellen.