Letzte Aktualisierung: 13.04.2025

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BzA erstellen: So erhalten Sie eine BzA-Nummer & gültige BnD

  • Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein zentrales Dokument im Rahmen der KfW-Förderprogramme, insbesondere bei der Heizungsförderung. Die BzA wird von einem bei der dena registrierten Fachunternehmen oder einem zertifizierten Energie-Experten erstellt.
  • Die Erstellung der BzA erfolgt über das KfW-Partnerportal, jede BzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-Nummer bzw. BzA-ID) und ist 6 Monate gültig, die BnD-ID 12 Monate. Der eigentliche Zuschussantrag muss vom jeweiligen Eigentümer der Immobilie gestellt werden.
  • In der BzA für z. B. eine Wärmepumpe müssen alle relevanten Bonusvarianten, d. h. Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Emissionsminderungszuschlag beantragt werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Eine nachträgliche Beantragung der Bonusförderungen ist nach der Antragstellung nicht mehr möglich.
  • Beim Förderantrag müssen Sie bei der KfW die BzA-ID eingeben und u.a. ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag hochladen, der zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW enthalten muss.
  • Die Bestätigung zum Antrag (BzA) muss vor der Antragstellung bei der KfW erstellt werden. Ohne eine gültige BzA-Nummer der KfW kann kein Förderantrag gestellt werden. Eine gültige BnD ist die Voraussetzung für die Beantragung der Auszahlung des Zuschusses.
  • Wird später eine andere Heizung eingebaut, so kann dies bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel der Anlagentechnik ggf. beantragte Boni wegfallen können, wenn die Fördervoraussetzungen für die Boni nicht erfüllt werden.
  • Je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistung liegen die Kosten für die Erstellung einer BzA zwischen etwa 150 € und 500 €. Einige Anbieter bieten Pauschalpreise an, während andere die Kosten prozentual zur Investitionssumme berechnen.
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Wann müssen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen?

Die KfW organisiert u.a. die Bundesförderung für effiziente Gebäude für neue, klimafreundliche Heizungen oder die Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG).

Möchte man letztlich formal eine Förderung bei der KfW für z. B. eine Wärmepumpe beantragen, so brauchen Sie eine sogenannte BzA – eine Bestätigung zum Antrag.

Für folgende Förderungen müssen Sie eine BzA erstellen

Tabelle: Für diese KfW-Produkte kann eine BzA erstellt werden
BzA für Wohngebäude BzA für Nichtwohngebäude
BEG - Wohngebäude (261) BEG - Nichtwohngebäude (263)
BEG - Kommunen - für Wohn­gebäude (264, 464) BEG - Kommunen - für Nichtwohn­gebäude (264, 464)
Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohngebäude (458) Heizungs­förderung für Kommunen - Nichtwohn­gebäude (422)
Heizungs­förderung für Unter­nehmen - Wohn­gebäude (459) Heizungs­förderung für Unternehmen - Nichtwohn­gebäude (522)
Heizungs­förderung für Kommunen - Wohn­gebäude (422) Klima­freundlicher Neubau Nichtwohn­gebäude (299)
Klima­freundlicher Neubau - Wohn­gebäude (297, 298) Klima­freundlicher Neubau Nichtwohn­gebäude - Kommunen Zuschuss (499)
Klima­freundlicher Neubau - Kommunen Zuschuss - Wohn­gebäude (498) Klima­freundlicher Neubau im Niedrig­preis­segment - Nicht­wohn­gebäude (596)
Klima­freundlicher Neubau im Niedrig­preis­segment - Wohn­geäude (296) Natürlicher Klima­schutz in Kommunen (444)
Wohn­eigentum für Familien (300)
Jung kauft Alt (Wohn­eigentum für Familien - Bestands­erwerb) (308)

Um die Auszahlung zu veranlassen benötigen Sie in dann eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der BnD bestätigt das Fachunternehmen, das Vorhaben gemäß den Fördervoraussetzungen durchgeführt zu haben.

Handelt es sich hingegen um eine einzelne Maßnahme zur Sanierung der Gebäudehülle, so ist dann das BAFA verantwortlich. Dann benötigen Sie eine technische Projektbeschreibung (TPB) und einen technischen Projektnachweis (TPN) von einem zertifizierten Energie-Experten.

Anleitung: So erhalten Sie eine BzA am Beispiel Wärmepumpe

Schritt 1: Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

Wenn Sie sich für einen Wärmepumpen-Anbieter entschieden haben, müssen Sie vor der Antragstellung einen verbindlichen Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Förderzusage abschließen. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten haben. Das beauftragte Fachunternehmen muss zudem bei der „dena“ (Deutsche Energie-Agentur) registriert sein, damit Sie die KfW-Förderung für die neue Wärmepumpe erhalten können.

Schritt 2: Im KfW-Kundenportal registrieren

Bevor Sie einen Antrag für einen Zuschuss bei der KfW einreichen können, müssen Sie sich im Kundenportal registrieren. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Im Rahmen der Registrierung geben Sie Ihren Vor- und Nachmanen sowie die Ausweisnummer an.

Schritt 3: BzA erstellen lassen

Das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA und übermittelt sie dem Antragsteller. Mit dieser 15-stelligen Nummer, unter der Ihr Vorhaben im weiteren Verlauf der Antragstellung geführt wird, bestätigt das beauftragte Fachunternehmen, dass der anstehende Heizungstausch den Vorgaben der KfW entspricht und damit förderfähig ist.

Schritt 4: Förderantrag stellen und Zuschuss beantragen

Jetzt können Sie bei der KfW die BzA-ID eingeben, den Vertrag hochladen den Förderantrag im KfW-Kundenportal einreichen.

Schritt 5: Maßnahme umsetzen

Nach Erhalt der Förderzusage kann die geplante Maßnahme durchgeführt werden. Ein früherer Vorhabensbeginn, bevor die Förderzusage vorliegt, ist nicht verboten, allerdings handeln Sie in diesem Fall auf eigenes Risiko.

Schritt 6: Nachweise & Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach Abschluss der Maßnahme kann das Fachunternehmen oder Ihr Energie-Experte für Sie die BnD erstellen. Zusammen mit den Rechnungen und ggf. weiteren Nachweisen (z. B. Einkommensnachweisen) werden diese online bei der KfW eingereicht, um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen.

Wichtige Experten-Tipps VOR Erstellung der BzA

Anders als bei energetischen Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel der Verbesserung der Dämmung oder dem Einbau neuer Fenster müssen Sie beim Heizungstausch nicht zwingend einen Energie-Experten einbinden. Das Fachunternehmen, das den Heizungstausch ausführt, kann alle notwendigen Nachweise erstellen.

Bedenken Sie, dass Sie die Kosten für alle förderfähigen Maßnahmen, nicht nur von Ihnen, sondern auch von Handwerkskollegen und Planern angeben müssen. Sprechen Sie also bitte vorab mit den begleitenden Gewerken.

Sie haben nach Erstellung der BzA keine Möglichkeit, ggf. höher ausfallende Kosten im Rahmen der Förderung geltend zu machen. Stellen Sie also sicher, dass die angegebenen Kosten die voraussichtlich anfallenden Kosten in jedem Fall decken.

Bedenken Sie, dass die zuschussfähigen Investitionskosten im Einfamilienhaus zwar auf 30.000 Euro gedeckelt sind, aber die Höhe der angegebenen Kosten zugleich auch der Bemessungsrahmen für den KfW-Ergänzungskredit ist. Geben Sie daher in jedem Fall ALLE förderfähigen Kosten an, auch wenn diese 30.000 Euro überschreiten.

Was kostet die Erstellung einer BzA-ID?

Viele Heizungs-Fachbetriebe übernehmen die Fördermittelbeantragung kostenlos oder berechnen hierfür im Angebot eine Summe von häufig pauschal 150€.

Einige Energieberater bieten die Erstellung der BzA-ID im Rahmen einer Fördermittel-Beantragung oder der Baubegleitung an, die auch weitere Leistungen wie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Unterstützung bei der Antragstellung umfasst.

Die Preise für solche Pakete variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Umfangs der Maßnahmen und des individuellen Aufwands. Je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistung liegen die Kosten für die Erstellung einer BzA zwischen etwa 150 € und 350 €.

Gerade, wenn Fördermittel für mehrere BEG EM-Maßnahmen beantragt werden, kann sich die eine Fördermittelbeantragung im Rahmen einer Baubegleitung lohnen, da diese bis zu 50 % bezuschusst wird. Dies kann die tatsächlichen Kosten für den Antragsteller erheblich reduzieren helfen.

Tabelle: Übersicht der durchschnittlich zu erwartenden Preise für die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Handwerksbetriebe und Energieberater
Anbieterart Preisbereich (inkl. MwSt.) Typische Leistungen Bemerkungen
Handwerksbetriebe ca. 150 € bis 200 € Erstellung der BzA, meist ohne zusätzliche Beratungsleistungen Preiswerte Option; geeignet, wenn keine umfassende Beratung erforderlich ist.
Energieberater ca. 350 € bis 500 € Erstellung der BzA, inklusive Beratung, Prüfung der Fördervoraussetzungen und ggf. weiterer Unterstützung Umfassendere Betreuung; Kosten variieren je nach Umfang der Dienstleistung.

Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Fragen Sie jetzt bis zu 5 Energieberater aus Ihrer Nähe nach den Kosten für eine Fördermittelbeantragung an - kostenlos & online!

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