Letzte Aktualisierung: 12.01.2021

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Austausch-Ratgeber "Heizung": Kosten & Wirtschaftlichkeit im Vergleich

Wann sollte/ muss man eine Heizung austauschen? Was kostet ein Austausch? Welche neue Heizung ist wirtschaftlich sinnvoll?

Ein Heizungsaustausch beschreibt eine Teilsanierung eines bereits vorhandenen, zentralen Heizungssystems, das durch ein energieeffizienteres System ersetzt wird. Beim reinen Austauschen der Heizung wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der vorhandene Gas-Hausanschluss bzw. die vorhandene Öltankanlage, die vorhandenen Heizflächen und Rohrleitungen weiter genutzt werden.

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Was versteht man unter einem Heizungsaustausch?

Bei einer Neuinstallation (Neubau) bzw. Komplettsanierung (Altbau) wird eine vollständig neue Heizung und Warmwasserbereitung installiert. Die Komplettsanierung beinhaltet den Einbau von Wärmeerzeuger einschließlich Regelung, Heizflächen und Verteilungsleitungen, Warmwasserspeicher und Leitungssystem, ggf. die Schornsteinsanierung sowie erforderliche sonstige Installationen und Baumaßnahmen. In der Regel fallen dann Kosten für den bei Erdgasheizungen erforderlichen Gasanschluss, den bei Ölheizungen notwendigen Öltank bzw. das bei Pelletheizungen notwendige Pelletlager an.

Unter einem Heizungsaustausch versteht man typischerweise lediglich eine Teilsanierung eines bereits vorhandenen, zentralen Heizungssystems, das durch ein energieeffizienteres System ersetzt wird. Neben den Kosten des Heizgerätes fallen Kosten für die Demontage und Einbau des Wärmeerzeugers, evtl. Warmwasserspeicher und Schornsteinsanierung sowie erforderliche sonstige Installationen und Baumaßnahmen an. Jedoch wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der vorhandene Gas-Hausanschluss bzw. die vorhandene Öltankanlage, die vorhandenen Heizflächen und Rohrleitungen weiter genutzt werden.

Wann muss man eine Heizung austauschen?

Wirtschaftlichkeit

Die typische Gas- oder Ölheizung wird im Laufe der Zeit wartungs- und reparaturanfälliger und verweigert immer häufiger zu Beginn und in der Heizperiode ihren Dienst. Die Folge sind häufige Besuche des Heizungsmonteurs und entsprechende Kosten.

Zudem verbrauchen moderne Brennwertheizkesseln gegenüber älteren Heizkesseln ein Zehntel bis ein Viertel weniger Brennstoff. Dies liegt vielfach an geringeren Anlauf- und Betriebsverlusten als auch an einer effizienteren Brennstoffausnutzung. Ein Austausch einer alten Heizung macht also auch aus Sicht der Brennstoffersparnis und der Umweltfreundlichkeit Sinn.

Es gilt: Gas- und Ölheizungen erreichen nach rund 15 bis 20 Jahren das Ende ihrer "effizienten" Nutzungsdauer. Ab diesem Zeitpunkt steigen die heiztechnisch bedingten Mehraufwendungen für den Brennstoff als auch der für Reparaturen. Bevor man zu diesem Zeitpunkt sukzessive Einzelteile wie z. B. den Brenner austauschen lässt, sollte man prüfen, ob es wirtschaftlich sinnvoller ist, das Heizgerät austauschen zu lassen.

Austauschpflicht

Aber auch der Gesetzgeber sieht Pflichten zum Austausch einer Heizung vor:

Öl- Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 bzw. ab dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden und älter als 30 Jahre sind, dürfen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in §72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ (vorher Energieeinsparverordnung EnEV) nicht mehr betrieben werden.

Auskunft darüber gibt unter Umständen das Typenschild. Entscheidend dafür, ob ihre Heizung ausgetauscht werden muss, ist das Datum der Inbetriebnahme, ab dem der nach der gesetzlich vorgegebenen, maximalen Betriebszeit der Außerbetriebnahme-Zeitpunkt errechnet wird.

Von der Austauschpflicht sind einige Heizungen ausgenommen: So müssen Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses der Pflicht zum Heizungsaustausch nicht nachkommen, wenn sie ihre vier Wände bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten.

Ausgenommen sind auch

  • Anlagen in Mehrfamilienhäusern, deren Nennleistung größer als 400 Kilowatt ist,
  • kleine Anlagen mit einer Nennleistung, die kleiner als vier Kilowatt ist
  • sowie sämtliche Brennwert- und Niedertemperaturkessel.

Für ineffiziente Niedertemperaturkessel gilt sogar seit September 2015 ein EU-weites Produktionsverbot.

Tipp: Wer ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, bekommt vom Gesetzgeber eine Frist von zwei Jahren fürs Heizungstauschen. Der bevollmächtigte Schornsteinfeger hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass Sie sich an die gesetzliche Austauschpflicht halten.

Bezeichnungen wie Niedertemperaturheizkessel oder Brennwertkessel sind noch relativ jung, man gebraucht sie erst seit Mitte der 1980er Jahre. Nur die CE-Konformitätsbescheinigungen oder Typenschilder der jüngeren Gerätegenerationen enthalten demnach Bezeichnungen wie Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Ältere Geräte nicht.

Da zur Abnahme / Inbetriebnahme einer Heizungsanlage der zuständige Bezirksschornsteinfeger Buch darüber führt und die Abnahme bescheinigt, wird Ihnen eventuell schriftlich der Ablauf der gesetzlich geregelten Betriebszeit der Heizung vom Schornsteinfeger angezeigt.

Wer unsicher ist, ob seine Heizung ausgetauscht werden muss, kann daher seinen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger um Rat bitten. Der ist im Rahmen der Feuerstättenschau nach Paragraf 26b Absatz 1 Nr.1 der EnEV zur Prüfung verpflichtet, ob sich Ihr Heizkessel infolge fachkundigen Umbaus oder Nachrüstung gemäß der Definition nach Paragraf 2 Nr. 10 oder 11 der EnEV als Niedertemperatur- oder Brennwertkessel einstufen lässt. Im Zuge der Überprüfung muss der Schornsteinfeger alle Ausnahmeregelungen der EnEV berücksichtigen.

Tabelle 1: Checkliste zum Prüfen, ob Sie Ihre Heizung austauschen müssen oder nicht*
1. Sie haben Ihr Ein- oder Zweifamilienhauses am 1. Februar 2002 selbst bewohnt? ja nein
2. Ihr Heizkessel ist jünger als 30 Jahre? ja nein
3. Ihr Heizkessel ist weder ein Öl- noch ein Gaskessel? ja nein
4. Die Nennleistung Ihres Kessels liegt nicht zwischen 4 und 400 Kilowatt? ja nein
5. Ihr Heizkessel ist ein Niedertemperaturkessel oder ein Brennwertkessel? ja nein
6. Ihr Heizkessel verbrennt Biogas oder Industrierestgase? ja nein
7. Der Heizkessel erwärmt nur das Warmwasser, zum Beispiel eine Gasetagenheizung? ja nein
8. Ihre Heizung ist ein Küchenherd oder beheizt nur den Raum, in dem Sie sie aufgestellt haben? ja nein

* Haben Sie eine der acht Fragen unserer Checkliste mit „ja“ beantwortet, unterliegen Sie mit Ihrem Heizkessel NICHT der Austauschpflicht.

Förder-Tipp: Während bis 2020 austauschpflichtige Heizungen nicht gefördert wurden, können seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Januar 2021 auch die von der Austauschpflicht betroffenen Heizungen einen Zuschuss erhalten!

Bestandssanierungen

Werden Heizungen im Altbau ausgetauscht, so werden derzeit keine bundesweit gültigen Anforderungen gestellt. Dagegen verpflichtet das im Bundesland Baden-Württemberg geltende Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG auch Gebäudeeigentümer, beim Austauschen der Heizungsanlage mindestens 15% des jährlichen Wärmebedarfes durch Erneuerbare Energien zu decken bzw. Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Als Erneuerbare Energie im Sinne dieses Gesetzes gilt

  • solare Strahlungsenergie,
  • Geothermie,
  • Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl sowie
  • eine Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme in Wärmepumpen.

Dabei gelten für die Erfüllung der Nutzungspflicht beim Heizungsaustausch entsprechende technische Anforderungen und ggf. weitere Nebenbedingungen an die Anlagen.

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Was kostet der Austausch einer Heizung?

Die Kosten des Austausches einer Heizung sind immer davon abhängig, welches Heizungssystem bereits vorhanden ist. Eine solche Analyse der Kosten, die bei einem Heizungsaustausch einer Gasheizung und einer Ölheizung in Abhängigkeit des bestehenden Heizungssystems entstehen, wurde im "BDEW-Heizkostenvergleich Altbau 2017"* sehr detailliert vorgenommen.

Austausch einer alten Gasheizung

Tabelle 2: Kosten zum Austausch eines alten 10 kW Gaskessels in einem Einfamilienhaus
Austausch-Heizung Investition Jahresgesamtkosten
Gas-Brennwertgerät 6.100 € 1.906 €
Öl-Brennwertgerät 12.100 € 2.076 €
Gas-Brennwertgerät mit Solar für Heizung 10.500 € 2.196 €
Öl-Brennwertgerät mit Solar für Heizung 15.700 € 2.340 €
Gas-Brennwertgerät und PV-Anlage 16.500 € 2.341 €
Gas-Brennwertgerät mit Speicher 7.800 € 2.375 €
Öl-Brennwertgerät mit Speicher 13.800 € 2.489 €
Gas-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser 12.800 € 2.623 €
Öl-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser 18.000 € 2.729 €
Gas-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser und Heizung 17.200 € 2.832 €
Öl-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser und Heizung 22.400 € 2.960 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Speicher 17.800 € 3.223 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Speicher 33.000 € 3.669 €
Pelletheizung mit Speicher 22.200 € 4.142 €
Pelletheizung mit Solar für Brauchwasser 26.600 € 4.365 €
Brennstoffzelle 29.000 € 4.399 €

Austausch einer alten Ölheizung

Tabelle 3: Kosten zum Austausch eines alten 10 kW Ölkessels in einem Einfamilienhaus
Austausch-Heizung Investition Jahresgesamtkosten
Öl-Brennwertgerät 8.700 € 1.847 €
Gas-Brennwertgerät und PV-Anlage 19.300 € 1.971 €
Gas-Brennwertgerät 8.900 € 2.004 €
Öl-Brennwertgerät mit Solar für Heizung 13.100 € 2.165 €
Öl-Brennwertgerät mit Speicher 10.400 € 2.260 €
Gas-Brennwertgerät mit Solar für Heizung 13.300 € 2.294 €
Gas-Brennwertgerät mit Speicher 10.600 € 2.472 €
Öl-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser 15.400 € 2.554 €
Gas-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser 15.600 € 2.720 €
Öl-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser und Heizung 19.800 € 2.785 €
Gas-Brennwertgerät mit Solar für Brauchwasser und Heizung 20.000 € 2.929 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Speicher 18.600 € 3.223 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Speicher 33.800 € 3.669 €
Pelletheizung mit Speicher 23.000 € 4.142 €
Pelletheizung mit Solar für Brauchwasser 27.400 € 4.365 €
Brennstoffzelle 31.800 € 4.492 €

Fazit: Es zeigt sich, dass es die hinsichtlich der Jahresgesamtkosten günstigste Alternative ist, wenn man das gleiche Heizungssystem austauscht. Wer also eine Gasheizung besitzt, sollte ebenfalls einen neuen Gas-Brennwertkessel kaufen, wer eine Ölheizung besitzt, sollte einen neuen Öl-Brennwertkessel kaufen. Ein Wechsel zwischen den System ist immer mit Mehrkosten verbunden. Dies gilt auch vice versa beim Austausch einer Wärmepumpe oder Pelletheizung!

Wir weisen zudem darauf hin, dass bei der Kostenberechnung der Austauschvarianten von den Verfassern der Studie Annahmen (Preissteigerungsraten, Kapitalzinssätze etc.) getroffen wurden. Je nach der Ausprägung können die Ergebnisse auch variieren. Daher muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Kosten bei einem Austausch wirklich resultieren.

*Die Investitionskosten umfassen alle Kosten, die mit einem Austausch bis zur betriebsfertigen Heizung verbunden sind, die Jahresgesamtkosten umfassen alle verbrauchs-, kapital- und betriebsgebundenen Kosten entsprechend der VDI 2067 Blatt 1.

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