Letzte Aktualisierung: 07.11.2022
Der Heizungscheck war bisher ein unverbindliches Prüfverfahren, bei dem das gesamte Heizsystem unter verschiedenen Gesichtspunkten untersucht wird. Wegen der Gaskrise hat Robert Habeck am 21. Juli 2022 mit dem Energiesicherungspaket eine Pflicht zur Durchführung eines Heizungschecks eingeführt. Seit dem 01. Oktober 2022 sind nun alle Besitzer von Erdgas-Heizungen verpflichtet, ihre Heizung auf Optimierungspotenziale hin überprüfen zu lassen. Bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode 2023/24 sollen so in weniger als zwei Jahren 14 Millionen Erdgas-Heizungen inspiziert und bei Bedarf besser eingestellt werden. Wir erklären hier, was beim Heizungs-Check geprüft wird, was ein Check einspart und mit welchen Kosten Besitzer von Gasheizungen rechnen müssen.
Der Begriff "Heizungscheck" ist nicht näher definiert und wird seit vielen Jahren im Bereich der Serviceleistungen von Heizungsbauunternehmen gebraucht.
Gemeinhin versteht man unter einem Heizungscheck eine Sicht- oder auch Funktionsprüfung der Heizung mit Aufnahme zu optimierender oder reparaturbedürftiger Bauteile der Heizung. Der Heizungscheck dient somit im herkömmlichen Gebrauch vornehmlich der Bestandsaufnahme des Zustands einer Heizung, um darauf aufbauend Maßnahmen in einem Angebot zu fassen.
Es gibt aber auch weitergehende, umfangreichere Checks wie der Solarwärme-Check von der Verbraucherzentrale. Dabei werden die Systemtemperaturen über einen längeren Zeitraum gemessen, ausgewertet und dann Optimierungsvorschläge in einem Abschlussbericht dokumentiert.
Daneben gibt es einen nach DIN genormten Heizungscheck, der einem strukturierten Prüfverfahren folgt, um die Wärmeerzeugung, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe von Heizungsanlagen zu überprüfen und vergleichbare Ergebnisse zu liefern.
Die DIN 4792, Oktober 2007 "Heizungsanlagen in Gebäuden - Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen" und der Nationaler Anhang zur DIN EN 15378:2006-02 sind die Grundlage für diesen Check.
Innerhalb dieses Heizungschecks wird die Heizungsanlage begangen und bewertet. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Formular bzw. Inspektionsbericht zusammengefasst, der die Basis für Optimierungsmaßnahmen bildet.
Dieser Heizungscheck wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung der Heizung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen und energetische Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Ein einfaches Punktesystem vermittelt dem Nutzer bzw. Hausbesitzer dann anschließend anschaulich den Status der Anlage.
Im Gegensatz zu dem bereits bekannten, freiwilligen Heizungscheck nach DIN 15378, geht es beim "neuen" Heizungscheck um ein vereinfachtes Verfahren, um unkompliziert über die optimale Heizungseinstellung Einsparungen zu erzielen.
Um Gas einzusparen verpflichtet der Gesetzgeber Gasheizungsbesitzer deshalb zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung gemäß EnSimiMaV § 2 der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen":
„Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.“
Im Pflicht-Heizungscheck wird grundsätzlich geprüft,
Innerhalb der Heizungsoptimierung wird dann die Einstellung der Heizung kontrolliert und bei Bedarf so justiert, dass die Gasheizung möglichst effizient heizt.
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung |
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Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen |
Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen |
Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz |
Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz |
Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern |
Bei Gasetagenheizungen ist auch zu prüfen, ob durch eine Anpassung der Heizleistung der Geräte an den Wärmebedarf (sogenannte Nennwärmeleistung) Energie eingespart werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist "in Textform" in einem entsprechenden Formular festzuhalten.
Wichtig: Wird ein Optimierungsbedarf festgestellt, so muss die Gasheizung bis zum 15. September 2024 entsprechend eingestellt werden! Strafen sind bislang nicht vorgesehen.
Entgegen vieler anderer Meldungen ist ein hydraulischer Abgleich oder Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Armaturen nur Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m2 beheizter Fläche, sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass der verpflichtende Heizungs-Check von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss. Dazu zählt die EnSimiMaV insbesondere
Die Bundesregierung empfiehlt – letztlich um die Kosten für den Heizungscheck so niedrig wie möglich zu halten - die Heizungsprüfung und Optimierung im Rahmen von ohnehin stattfindenden Prüfungen z.B. Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, einer Feuerstättenschau oder der Heizungswartung durchführen zu lassen.
Bei der Auswahl eines Anbieters sollte man jedoch beachten, dass die obengenannten Berufsgruppen, die zur Durchführung eines Heizungschecks berechtigt sind, unterschiedliche Qualifikationsschwerpunkte mitbringen.
Während der Schornsteinfeger auf Abgasmessungen spezialisiert ist, kennen sich Heizungsbauer mit der Heiztechnik besonders gut aus. Der Energieberater hingegen kennt die Zusammenhänge hinsichtlich eines möglichst energieeffizienten Heizbetriebs.
Experten-Tipp: Wer seine Heizung wirklich auf Effizienz trimmen will, der sollte daher auch mit einem Energieberater Kontakt aufnehmen. Diese besitzen häufig den besten Überblick über das Zusammenspiel der wichtigsten Effizienzmaßnahmen und können zudem fundiert abschätzen, ob auch ein hydraulischer Abgleich, ein Pumpentausch oder Rohrdämmung nötig ist, was diese Maßnahmen Kosten und was sie einsparen.
Da Handwerksbetriebe und Energieberater schon jetzt übervolle Auftragsbücher haben und der Nachfrage kaum nachkommen können, sollten Haus- und Wohnungseigentümer so schnell wie möglich mit ihrem Schornsteinfeger, SHK-Handwerker oder Energieberater Kontakt aufnehmen und im Vorfeld beauftragen, damit die zusätzlichen Zeitressourcen berücksichtigt werden können.
Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Bei fast allen Heizungsanlagen kann mit geringem Aufwand und Kosten Gas eingespart werden. Die Prüfung und optimierende Einstellung der Heizung zählt zu diesen kostengünstigen Maßnahmen mit denen zugleich eine deutliche Gaseinsparung ("low hanging fruits") erreicht werden kann.
Die Heizungsprüfung nimmt abhängig von Typ und Größe der Heizungen zwischen einer halben Stunde (bei kleineren Anlagen wie Gasetagenheizungen) und einer Stunde (bei Gaszentralheizungen bis 50 kW) in Anspruch nimmt. Im besten Fall kann die Optimierung bereits im direkten Anschluss an die Prüfung bzw. geht miteinander einher erfolgen.
Wichtig: Viele Einstellungen wie die Heizkurve können häufig nur in einem speziellen Menü für SHK-Techniker verändert werden. Halten Sie daher Ihr Passwort bereit, wenn die Werkseinstellungen verändert wurden. Ist kein Passwort vergeben, so ist meistens "000" vereingestellt! Das spart Zeit und Kosten.
Es ist mit Kosten von 100 bis 150 Euro zu rechnen, wenn die Prüfung und Heizungsoptimierung im Zuge von Wartungsarbeiten durchgeführt wird. Ansonsten müssen extra Fahrkosten von häufig 30 bis 50 Euro hinzugerechnet werden. Ein Heizungscheck, der "außerplanmäßig" durchgeführt wird, kostet dann rund 130 bis 200 Euro. Müssen zwei Termine vereinbart werden, so wird der Heizungscheck entsprechend teurer.
Werden fehlerhafte Einstellungen gefunden und die Heizung daraufhin optimiert, sind Energieeinsparungen von 15 bis zu 20 Prozent möglich. Bei einem Einfamilienhaus mit erhöhtem Energieverbrauch lassen sich bei den aktuellen Gaspreisen jährlich über 700 Euro Heizkosten sparen. In einigen Fällen sind im Zusammenspiel der Maßnahmen weitere Einsparungen möglich. Der Effizienz-Check der Heizung rechnet sich deshalb schnell.
Weitere Optimierungsmaßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder das Dämmen von Rohrleitungen und Armaturen werden je nach Alter und Zustand der Heizungsanlage teurer.
So hängen die Kosten für einen hydraulischen Abgleich vom installierten Heizungsverteilnetz sowie der Wärmeübergabe ab. In der Regel kann diese Investition zwischen fünf und 15 Euro pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche liegen. Sollten Sie beispielsweise eine Heizungspumpe austauschen müssen, erhöht sich der Preis um 300 bis 400€. Die Dämmung der Heizungsrohre kann hingegen in Eigenleistung mit Dämmschalen aus dem Baumarkt für rund 50 bis 75 Euro vorgenommen werden.
Die Pflicht-Überprüfung der Heizung kann gemäß EnSimiMaV Paragraph 2 (5) jedoch dann entfallen, wenn die Gebäude
Gerade in größeren Liegenschaften können so automatisiert ein Großteil der Vorgaben der EnSimiMaV erfüllt und durch die laufende Begutachtung aller maßgeblichen Anlagenparameter und die permanente Ableitung von Optimierungspotenzial die Anlage dauerhaft in einem effizienten Zustand gehalten werden. Damit wird das Ziel der EnSimiMaV langfristig erfüllt und regelmäßige Begutachtungen zur Optimierung entfallen.
Die Pflicht zur Heizungsprüfung entfällt außerdem, wenn man innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt hat und dabei kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.
Auch der hydraulische Abgleich wiederum entbindet von der Pflicht zum Heizungscheck. So spart man sich die Kosten des Heizungschecks und profitiert von einem hydraulisch optimal funktionierenden Heizungssystem!
Unter einem Heizungscheck versteht man eine Überprüfung der Einstellung eines Heizungssystems. Im Fokus steht dabei die Absenkung der Heiz- und Brauchwassertemperaturen unter Beachtung der gewünschten Komfortanforderungen.
Der finanzielle Aufwand für einen Heizungs-Check ist überschaubar. Für den Check einer Gasheizung in einem Einfamilienhaus kann mit rund 100 bis 150 Euro Kosten für eine etwa einstündige Prüfung gerechnet werden. Um Fahrtkosten zu sparen, sollte der Check während einer ohnehin stattfindenden z.B. Feuerstättenschau oder Heizungswartung durchgeführt werden.
Ein Pflicht-Heizungscheck darf nur von einer "fachkundigen Person" durchgeführt werden. Gemäß EnSimiMaV zählen hierzu Schornsteinfeger, Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung oder Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.
Die Kosten für den Heizungscheck müssen von den Eigentümern der Gasheizung selbst getragen. Allerdings ist es eine lohnenswerte Investition, da mit geringem Invest ("low hanging fruits") vergleichsweise einfach, "große" Einsparpotentiale ermittelt und schnell erschlossen werden können. Denn alte Gasheizungen sind wesentlich ineffizienter als neuere Anlagen.
Die Förderung der Heizungsoptimierung wird im Zuge der EnSimiMaV auf kleine Gebäude (WG bis 5 WE, NWG bis 1.000 m2) begrenzt. Zudem wird bei fossilen Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, keine Heizungsoptimierung mehr gefördert.
Der Heizungs-Check ist seit dem 01. Oktober 2022 Pflicht für alle Gasheizungen. Wird ein Mangle festgestellt, so muss dieser bis zum 15. September 2024 behoben werden. Strafen sind bislang nicht vorgesehen.