Letzte Aktualisierung: 25.03.2024

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Feinstaubfilter für Kamine und Öfen: Nachrüst-Pflichten und Kosten

Wie gefährlich ist Feinstaub? Wann muss ein Kamin mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden? Welche Kamin-Staubfilter gibt es? Was kostet eine Filter-Nachrüstung?

Holzheizungen wie z. B. Kamine und Öfen verursachen Feinstaubemissionen. Moderne Kamine sind daher vom Hersteller mit Feinstaubfiltern ausgestattet, ältere Modelle unterliegen einer Umrüstungs- bzw. Stilllegungspflicht bis spätestens 2020. In Kaminen kommen vor Allem Elektroabscheider zum Einsatz, die die Staubpartikel elektrisch aufladen und diese sich so an der Wand des Abgasrohres absetzen.

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Ursachen und Gefährdungspotenzial von Feinstaub

Feinstaub ist buchstäblich feiner Staub. Er ist eine Teilmenge des sogenannten Schwebstaubs, der alle von Luft umgebenen Partikel in einem Luftvolumen meint.

Die größten Feinstaub-Quellen

Feinstaub hat zum einen natürliche Quellen. Zum anderen ist er von Menschen ("anthropogen") verursacht. Welche Feinstaubquelle an einem bestimmten Ort dominant ist, das hängt von den dortigen Gegebenheiten ab. In Deutschland gelten folgende Sektoren als Hauptverursacher von Feinstaub

  • Wirtschaft
  • Verkehr (Straßen-, Luft- und Schienenverkehr)
  • Privathaushalte (unter anderem Holzfeuerstellen)
  • Heizwerke (Elektrizitäts- und Fernheizwerke)
  • Landwirtschaft

Nach Angaben des Umweltbundesamtes stammte 2015 mit einer Gesamtmenge von 21 000 Tonnen der größte Teil der aus Verbrennungsvorgängen stammenden Feinstäube aus Holzfeuerungen wie z.B. aus Kaminen. Das Heizen mit Holz sei laut der Initiative für saubere Wärme, Clean Heat, die größte Quelle gesundheitsschädlicher Ruß- und Feinstaubpartikel in Europa, da Öfen und Kamine oft veraltet seien, falsch befeuert oder nicht effizient betrieben würden.

Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub

Feinstaub in der Luft wird verdächtigt, Lunge und Blutgefäße zu schädigen. Hierzulande sterben jährlich rund 35.000 Menschen an den Folgen der Feinstaubbelastung. Das seien zehn Mal so viele Tote wie bei und infolge von Verkehrsunfällen.

Atmen wir Feinstaub ein, würden demnach die vielen Härchen und Schleim in unserer Nase größere Teilchen (PM10) - das sind Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm - in der Luft abfangen und aus dem Körper hinaustransportieren. Feiner Staub PM2,5 - Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm - dagegen gelange bis in die Lungen und setze sich dort fest.

Es wird vermutet, dass sich unser Körper zunächst gegen die eingeatmeten Stoffe wehre. Dringe allerdings zu viel Feinstaub in die Lunge vor, schaffe der Körper es nicht mehr und chronische Entzündungen entstünden. Diese könnten das Krebsrisiko erhöhen.

Nach Erhebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2000 verkürzt die Belastung mit Feinstaubpartikeln die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate.

Grenzwerte für Feinstaub

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt in ihren WHO-Luftgüte-Richtlinien angesichts der Gesundheitsgefahren, die von Feinstaub ausgehen, folgende Grenzwerte für Feinstaub, die deutlich unter den rechtswirksamen Grenzwerten der EU liegen:

  • Jahresmittel PM10: 20 µg/m3
  • Jahresmittel PM2,5: 10 µg/m3
  • Tagesmittel PM10: 50 µg/m3 ohne zulässige Tage, an denen eine Überschreitung möglich ist.
  • Tagesmittel PM2,5: 25 µg/m3 ohne zulässige Tage, an denen eine Überschreitung möglich ist.

Anforderungen der BImSchV an Kamine

Um die Feinstaubbelastung zu mindern, hat die Bundesregierung mit der 1. BImSchV verbindliche Richtlinien für den Ausstoß von Feinstaub und CO2 für kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt. Dazu zählen Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen, die nicht genehmigt werden müssen, wie 

  • Kaminöfen,
  • Kachelöfen,
  • Holzherde und
  • offene Kamine.

Wer einen Holzofen oder Kamin betreibt, hat damit feste Grenzwerte vorgeschrieben bekommen, die einzuhalten sind. Die Richtlinien werden stufenweise umgesetzt. Die erste Stufe ist Ende 2014 ausgelaufen.

Mit Inkrafttreten der ersten Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mussten viele Betreiber ihren Ofen oder Kamin mit einem Feinstaubfilter ausrüsten oder gar stilllegen.

Experten-Tipp: Insbesondere ältere Öfen und Kamine mit Baujahren vor 1975 stoßen deutlich mehr Feinstaub als moderne Kaminöfen aus. Wer dagegen heute einen neuen Kaminofen kauft, der kann davon ausgehen, dass der Kaminofen die von der BImSchV geforderten Grenzwerte erfüllt – und muss sich demnach keine Gedanken über den Feinstaubfilter eines Kamins machen.

Fristen zur Nachrüstung

  • Ofenbesitzer und -betreiber, deren Kamin zwischen dem 01. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 geprüft wurde, sollte sich bis spätestens 31. Dezember 2017 mit dem Thema Feinstaubfilter für den Kamin beschäftigen – und den vorhandenen Kamin mit einem Feinstaubfilter nachrüsten oder ihn stilllegen. Denn bis zum genannten Datum gilt die Übergangsfrist der BImSchV.
  • Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 geprüft wurden, unterliegen bis zum 31. Dezember 2020 einer Umrüstungs- bzw. Stilllegungspflicht.
Tabelle 1: Fristen zur Nachrüstung von Kaminen mit Feinstaubfiltern
Datum auf dem Prüfschild Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbertriebnahme
bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht mehr feststellbar 31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung 31.12.2024

Das heißt: Alle Betreiber von Kaminöfen, die während der beiden vorgenannten Zeitspannen geprüft worden sind, müssen abwägen, ob ein Umrüsten mit Feinstaubfiltern lohnenswert ist.

Nachweis der Einhaltung der BImSchV

Bestehende Kamine und Öfen können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden, wenn sie einen der drei nachfolgenden Nachweise führen können:

  • Bescheinigung des Herstellers, dass der Feuerungsanlagentyp die Emissionsgrenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 auf dem Prüfstand einhält.
  • Nachweis über eine Vor-Ort-Messung, dass die Anlage die Emissionsgrenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 einhält.
  • Nachträglicher Einbau eines bauartzugelassenen Feinstaubfilters. In diesem Fall ist kein weiterer Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen erforderlich.

Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024.

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Sonderfälle: Grundöfen und Kamineinsätze

Für Grundöfen und eingemauerte Öfen wie Kamineinsätze oder Kachelofeneinsätze sieht die Novelle der 1. BImSchV Sonderregelungen vor, da diese Öfen aufgrund ihrer Bauweise nur mit sehr viel Aufwand austauschbar sind.

Für neue und alte Grundöfen, also Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien ohne vorgefertigten Heizeinsatz gelten andere Anforderungen als generell für Einzelraumfeuerungsanlagen: 

  • Ab dem Jahr 2015 müssen neue Grundöfen mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Senkung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik ausgerüstet werden.
  • Auf den Einbau eines Filters kann verzichtet werden, wenn durch die Vorlage einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger nachgewiesen werden kann, dass die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 für die Typprüfung eingehalten werden.
  • Grundöfen, die bis zum 31.12.2014 errichtet wurden, sind von der Sanierungsregelung gänzlich ausgenommen und bedürfen somit keiner Nachrüstung.

Auch für eingemauerte Öfen wie Kamineinsätze oder Kachelofeneinsätze sind etwas andere Regeln vorgesehen:

  • Wird so ein Ofen nach Inkrafttreten der Verordnung eingebaut, benötigt er wie jeder andere Kaminofen auch eine Typprüfung um zu belegen, dass mit ihm die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden können.
  • Alle bestehenden eingemauerten Kachelöfen sollen nach Ablauf der Übergangsfristen Grenzwerte von 4 g/m3 Kohlenmonoxid und von 0,15 g/m3 Feinstaub einhalten.
  • Der Nachweis kann mit einer Messung vor Ort bzw. durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden.
  • Ein Austausch steht jedoch nicht an, der Betreiber eines bestehenden eingemauerten Ofens hat vielmehr eine zugelassene Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik nachzurüsten.

Experten-Wissen: Die Novelle der 1. BImSchV, die 2010 und 2015 die Staubgrenzwerte für Festbrennstofffeuerungen in zwei Stufen erheblich verschärft hat, führte zu einem Rückgang der Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen insgesamt um fast ein Drittel. Der Anteil der Holzfeuerungen an den Feinstaubemissionen (PM10) in Deutschland sank demnach von 11,7 Prozent (2010) auf 8,2 Prozent im Jahr 2015. Bei den noch feineren PM2,5-Emissionen ging der Anteil der Holzfeuerungen von 22 Prozent (2010) auf 17,4 Prozent im Jahr 2015 zurück.

Was genau ist ein Kamin-Feinstaubfilter und wie funktioniert er?

Der Feinstaubfilter für Kamine arbeiten wie ein Katalysator fürs Auto. Sie scheiden die Schadstoffe, die beim Verbrennen entstehen ab. So verhindert er, dass diese in die Umwelt geraten.

Man unterscheidet bei Feinstaubfiltern für den Kamin grundsätzlich

  • aktive und
  • passive Modelle.

Aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive Feinstaubfilter arbeiten komplett ohne Strom.

Aktive Feinstaubfilter

Aktive Feinstaubfilter für z. B. Kamine funktionieren nach dem Prinzip der elektrostatischen Abscheidung. Solche Elektroabscheider funktionieren einfach ausgedrückt so, dass die Staubpartikel elektrisch aufgeladen werden und sich an der Wand des Abgasrohres absetzen. Damit gelingt es, den Feinstaub aus dem Abgas des Kamins zu entfernen.

Gute Feinstaubfilter für Kamine erreichen mit der elektrostatischen Abscheidung Abscheidegrade von bis zu 90 Prozent. Aktive Feinstaubfilter sind universell für alle gängigen Holzfeuerungsanlagen bis etwa 25 kW einsetzbar. Daneben gibt es einen Katalysator, der die Bildung von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Feinstaub vermindert.

So funktioniert der elektrostatische Feinstaubabscheider:

  1. Feinstaubpartikel strömen mit der Abluft durch den Abgaskanal.
  2. Durch eine Hochspannungselektrode werden Elektronen freigesetzt.
  3. Die Elektronen bewegen sich durch elektrostatische Kräfte zur Kaminwand. Dabei werden die Feinstaubpartikel geladen und ebenfalls zur Wand bewegt.
  4. Der Feinstaub sammelt sich an der Wand an und verklumpt zu groben Flocken. Diese Ablagerungen werden durch die automatische Abreinigung entfernt und in die Aschebehälter gefördert.

Die aktiven Feinstaubfilter bauen Sie direkt in das Rauchrohr des Kamins ein. Genau diese Position des Feinstaubfilters begründet den für damit ausgerüstete Kamine typischen sehr hohen Abscheidegrad. Als Nachteil wird den aktiven Feinstaubfiltern für Kamine angekreidet, dass für den Betrieb ein Stromanschluss nötig ist, um für die elektrostatische Abscheidung genügend Strom zur Verfügung zu stellen.

Größere Feinstaubfilter für Holzheizungen über 50 kW und mehr Heizleistung scheiden teilweise in Kombination mit einer elektrostatischen Filterung Feinstaub auch mit Hilfe der Fliehkraft ab.

Fliehkraftabscheider, manchmal auch Zyklon, Zyklonabscheider, Zyklonfilter oder Wirbler genannt, nutzen als Trennmechanismus Zentrifugalkräfte, die durch Erzeugung einer Wirbelströmung entstehen. Dabei werden u.a. Feinstaubpartikel die Gase als Träger der abzuscheidenden Partikel durch deren eigene Strömungsgeschwindigkeit und entsprechende konstruktive Gestaltung des Abscheiders in eine Drehbewegung versetzt. Die Stofftrennung erfolgt dabei durch die Partikelmasse.

Passive Feinstaubfilter

Passive Feinstaubfilter arbeiten Großteils nach dem Prinzip der oxidativen Katalyse. Hier strömen die Rauchgase durch den Filter, wobei sich einzelne Bestandteile wie Kohlenwasserstoffe in unschädliche oder weniger schädliche Stoffe umwandeln.

Die Feinstaubpartikel des Kamins werden dabei direkt in den Konvektionszonen abgelagert. Oder aber sie verbrennen an der heißen Oberfläche des Katalysators. Von Vorteil bei diesen passiven Feinstaubfiltern ist, dass für ihren Betrieb kein extra Stromanschluss nötig ist und kein Strom verbraucht wird.

Dafür müssen Sie die Filterkassetten der Filter regelmäßig und in Abhängigkeit von der Intensität der Nutzung des Holzkamins wechseln. In der Regel also jedes Jahr beziehungsweise alle zwei Jahre. Teilweise auch in längeren Intervallen.

Preise und Kosten für die Nachrüstung von Feinstaubfiltern

Kosten für die Nachrüstung

Für einen aktiven Feinstaubfilter für Kamine & Co. müssen Sie mit Preisen um die 1.000 Euro rechnen. In diesem Preis für Feinstaubfilter sind die Kosten für ihre Montage noch nicht inbegriffen.

Passive Feinstaubfilter für Kaminöfen können Sie für Preise ab 300 Euro kaufen, wobei Sie hier regelmäßig die Filterkassetten austauschen müssen.

Die Nachrüstung eines Feinstaubfilter lohnt sich dann für Sie, wenn Sie mit den entsprechenden Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten günstiger fahren als mit dem Neukauf eines modernen Kamins, der werkseitig den geltenden Grenzwerten für Feinstaub gerecht wird.

Kosten beim Neukauf

Ein typischer Kaminofen, der die Grenzwerte einhält, kostet ab 500 Euro. Das ist eine Investition, die sich langfristig positiv auswirkt. Der Grund: In neuen Anlagen lässt sich Holz - richtig geschichtet und mit korrekt eingestellter Verbrennungsluftzufuhr - effektiver verbrennen, so dass für die gleiche Wärme weniger Brennstoff benötigt wird.

Bei den bereits heute im oberen Preissegment liegenden Einzelraumfeuerungsanlagen haben sich nach Einführung der neuen Grenzwerte keine Mehrkosten ergeben, denn bei diesen Öfen bestimmt nicht die Verbrennungstechnik den Preis, sondern das äußere Design.

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