Letzte Aktualisierung: 03.05.2016

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Anforderungen der VDI 3670 an Staubabscheider bei Kleinfeuerungsanlagen

Das Heizen mit Holz in privaten Haushalten hat aus Gründen des Klimaschutzes, der Kostenersparnis und der größeren Behaglichkeit in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Verfeuern von Holz in Kleinfeuerungsanlagen führt jedoch in zunehmendem Maße zur Erhöhung der Feinstaubbelastung in Deutschland. Dies belegt u.a. eine Studie des Bundes aus dem Jahre 2010, die festgestellt hat, dass die Feinstaubbelastung (PM2,5) durch Holzfeuerungen mittlerweile mehr als ein Viertel an der Gesamtbelastung der Luft durch Feinstaub ausmacht.

Die Reduzierung der Feinstaubbelastung ist damit eine der wichtigsten lufthygienischen Herausforderungen. Es ist daher unbedingt notwendig, die veralteten technischen Vorgaben für Holzöfen und -heizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Die VDI 3670 beschreibt daher den Stand der Technik von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen (auch Abscheider genannt) für feste und/oder flüssige Partikel aus Kleinfeuerungsanlagen, die feste Brennstoffe gemäß des Geltungsbereichs der 1. BImSchV einsetzen.

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Entwicklung der Richtlinie VDI 3670

Die Staubemissionen aus Festbrennstofffeuerungen haben einen zunehmenden Anteil an der Gesamtemission erreicht. Daher wurden im März 2010 im Zuge der Novellierung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) die Emissionsgrenzwerte deutlich verschärft.

Insbesondere die Grenzwerte der zweiten Stufe stellen an Staubabscheider auch im kleintechnischen Maßstab vielfach eine technologische Herausforderung dar, da sie einerseits zum Teil hohen Schwankungen der Emissionsmenge und der Emissionszusammensetzung ausgesetzt sind. Andererseits werden sie in der Regel sehr diskontinuierlich mit häufigen Stillstandzeiten und vielen Start- und Stoppphasen betrieben. Zudem bedingen die Platzverhältnisse und auch die ökonomischen Rahmenbedingungen Abscheidetechniken, die die Anforderungen der BImSchV erfüllen und gleichzeitig die dafür aufzuwendenden Kosten begrenzen.

Um die weitere Markteinführung von entsprechenden Staubabscheidern zu unterstützen und um den in der 1. BImSchV nicht definierten „Stands der Technik“ mit nachprüfbaren Werten bei definierten Rahmenbedingungen zu hinterlegen, wurde die Richtlinie VDI 3670 „Abgasreinigung - Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ erarbeitet.

Hinzu kommt, dass die Wirksamkeit der Staubabscheider im kleintechnischen Maßstab auch durch das Zusammenwirken mit der Feuerung und dem Schornstein insbesondere den Zugbedingungen und teilweise auch durch die nach der Feuerung vorhandenen Abgastemperaturen beeinflusst wird. Insofern stellt die VDI-Richtlinie 3670 auch eine Hilfestellung für den Kesselinstallateur, den zuständigen Schornsteinfeger und den Lieferant des Abscheiders dar, eine optimale Systemkonfiguration herzustellen.

Anforderungen und Geltungsbereiche der VDI 3670

Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen folgenden Feuerungsarten:

  • Einzelraumfeuerung aller gemäß 1. BImSchV zulässigen Leistungsbereiche, die Festbrennstoffe einsetzen
  • Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 50 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen
  • Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von mehr als 50 kW bis zu 500 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen
  • Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 500 kW, die Agrarbrennstoffe der Nr. 8 und Nr. 13 nach 1. BImSchV einsetzen.

Für Einzelraumfeuerungen, die Festbrennstoffe einsetzen, legt VDI-Richtlinie 3670 fest, welche Wirksamkeit (in diesem Fall insbesondere der Abscheidegrad) als der Stand der Technik von Abscheidern für diesen Typ von Feuerungsanlagen anzusehen ist. In VDI 4206 Blatt 2 finden sich überdies Anforderungen an für die Überprüfung im Feld entwickelte Messgeräte und Prüfprozeduren für die nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen.

Herausgeber der VDI 3670 „Abgasreinigung - Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL.

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