Letzte Aktualisierung: 14.03.2016

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Lohnt es sich, einen Kaminofen gebraucht zu kaufen?

Wann ist der Weiterbetrieb eines gebrauchten Kaminofens erlaubt? Welche rechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden? Was muss aus baurechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht beachtet werden?
  • Der Kauf gebrauchter Kaminöfen ist immer nur bedingt zu empfehlen, da insbesondere ältere Kaminöfen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So dürfen manche Heizgeräte gar nicht in Betrieb genommen werden oder müssen – entsprechend kostspielig – nachgerüstet werden.
  • Während für in Betrieb befindliche Altgeräte noch bis 2024 Übergangsregelungen zum Bestandsschutz greifen, erlöschen diese, sobald die Feuerstätte an einem anderen Ort angeschlossen wird. In diesem Fall wird der Ofen vom Gesetz her wie ein Neugerät behandelt. Und hier gilt: Neu installierte Feuerstätten müssen grundsätzlich den strengen Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) entsprechen.
  • Der Kauf gebrauchter Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser wirkt auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen, kann aber auch Probleme bei der Haftung mit sich bringen. Denn rechtlich betrachtet, darf der Verkäufer einen alten, gebrauchten Ofen anbieten. Das Risiko geht somit zu Lasten des Käufers, zumal der Erwerb in der Regel durch den Hinweis: „Privatverkauf, keine Garantie oder Rückgabe“ abgesichert wird.
  • Wer sich einen gebrauchten Kaminofen kaufen möchte, der sollte sich die Bescheinigung der Typprüfung vom Vorbesitzer geben lassen. Aus dieser geht hervor, ob das Gerät den Stand der Technik gemäß der Verordnung erfüllt. Ist diese nicht vorhanden, kann die HKI-Feuerstätten-Datenbank helfen, in der über 6.500 Kaminofen-Modelle aufgeführt. Sie gibt darüber Auskunft, ob der gebrauchte Kaminofen den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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Beim Gebrauchtkauf auf das Kaminofen-Alter achten

Der Kauf gebrauchter Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser wirkt auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen, kann aber Probleme mit sich bringen. So dürfen manche Kaminöfen gar nicht in Betrieb genommen werden oder müssen entsprechend kostspielig mit einem Katalysator oder einem elektrostatischem Abscheider nachgerüstet werden.

Dies sieht die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) vor, nach der ab Ende des Jahres 2014 alle alten Kaminöfen mit einer Typprüfung vor 1975 (Datum befindet sich auf dem Typschild des Kaminofens) stillgelegt werden müssen, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Zudem sind Ende 2017 alle Kaminöfen eventuell auszutauschen oder nachzurüsten, deren Typprüfung vor 1985 erfolgte. Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich dann all jene Kaminöfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.

Wenn Sie heute einen gebrauchten Kaminofen kaufen, dann muss dieser die jetzige Norm der 2. Stufe der BImSchV erfüllen. Für bereits vor dem 22. März 2010 installierte Kaminöfen gelten die Übergangsregeln der BImSchV entsprechend § 26. Für alte Kaminöfen, die bereits in Betrieb sind, gelten o.g. Übergangsregelungen zum Bestandsschutz. Beim Wechsel des Besitzers bzw. des Standortes - also beim Verkauf des gebrauchten Kaminofens - erlöschen diese jedoch.

Experten-Tipp: Man kann davon ausgehen, das Kaminöfen, die vor 2000 geprüft wurden, in der Regel keinen Nachweis erbringen können, dass sie die heutige Norm der BImSchV erfüllen, da damals im Prüfgutachten z.B. kein Feinstaub gemessen wurde. Kaminöfen, die älter als 20 Jahre sind, haben in der Regel keinen Nachweis durch den Hersteller, dass sie die heutige Norm erfüllen. Das gilt z.B. für alle Geräte aus DDR-Produktion, für Kaminöfen, die vor 1990 Typ geprüft wurden, und u.a. für antike Kaminöfen oder Küchenherde.

Nachweispflicht gilt auch für gebrauchte Kaminöfen

Kaminofenbesitzer sind verpflichtet, ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der ersten Bundesimmissionsschutz Verordnung (1. BImSchV) erfüllt. Wenn also ein Kaminofen gebraucht erworben wurde, so gilt auch hier die Nachweispflicht und wird diese nicht erfüllt, so muss der Kaminofen evtl. nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Der Nachweis auf Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern kann durch Vorlage einer Prüfbescheinigung bzw. Herstellererklärung oder über eine Emissionsmessung erfolgen, die jedoch wiederum mit Kosten verbunden ist. Beim Kauf eines gebrauchten Kaminofens, sollte daher darauf geachtet werden, auch die entsprechenden Nachweise erbringen zu können und vom Verkäufer dementsprechende Dokumente zu erhalten.

Sonderfall: Immer beliebter werden auch sehr alte Kaminöfen, die restauriert werden und so in neuem Glanz erstrahlen. Auch solche antiken Kaminöfen sind gebraucht und unterliegen daher genauso vorgenannten Bestimmungen. Für vermeintlich antike Kaminöfen gibt es daher keine Sonderregeleungen wie bei Oldtimern, auch wenn dies gerne von Verkäufern auf den einschlägigen Gebraucht-Marktplätzen behauptet wird.

Experten-Tipp: Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und des Mindestwirkungsgrads nach BImSchV muss für Kaminöfen, Kamineinsätze, Küchenherde und Pelletsöfen durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers erfolgen. Dies gilt für alle neuen als auch gebraucht gekauften sowie für Kamine und Öfen mit Bestandsschutz, die vor 1950 hergestellt wurden ("antike" Feuerungsanlagen). Der Nachweis bei neu errichteten, handgesetzten Kachelöfen muss durch eine Fachunternehmererklärung des Kachelofenbaumeisterbetrieb erfolgen. Bei Kachelöfen mit einem industriell erstellten Heizeinsatz erfolgt der Nachweis durch die Prüfbescheinigung des Herstellers des Brenneinsatzes.

Baurechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen

Neben den immissionsrechtlichen Anforderungen müssen gebrauchte Kaminöfen und gegebenenfalls Zubehörteile wie z. B. Entstaubungseinrichtungen selbstverständlich auch baurechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Regel in nationalen und europäischen Normen festgeschrieben und werden im Rahmen der Typprüfung in einer dafür benannten Prüfstelle ebenso überprüft wie das Emissionsverhalten.

So werden beispielsweise die bereits erwähnten Daten zur Schornsteinbemessung ermittelt und die Brandsicherheit in einem Brennversuch bei deutlicher Überlastung des Kaminofens überprüft. Aus dieser Prüfung resultieren auch die in den in Unterlagen und dem Typenschild zu findenden Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen des Aufstellungsraums. Beim Kauf eines gebrauchten Kaminofens müssen also auch diese Nachweise vorliegen, um einen sicheren Heizbetrieb und Aufstellung zu gewährleisten.

Eine weitere, wichtige Voraussetzung, einen Kaminofen auch gebraucht weiter betreiben zu können, ist die zum Kaminofen passende Schornsteintechnik. Um die Verbrennungsgase sicher abzuführen sollten Kaminofen und Schornstein unbedingt aufeinander abgestimmt sein. Die hierfür nötigen Daten wie der Mindestförderdruck, Nenn- und Feuerungswärmeleistung, Abgasstutzentemperatur und Abgasmassenstrom sind ebenfalls wieder in den Unterlagen des Kaminofens sowie auf dessen Typenschild zu finden. Mit diesen Daten kann der Schornsteinfeger oder ein Kaminbauer den vorhandenen Schornstein auf seine Eignung bewerten, die Abgase des Gebrauchtkaminofens ordnungsgemäß abzuleiten.

Experten-Wissen: Für antike Kamine und Öfen, die vor 1950 hergestellt und vor dem 22. März 2010 (Inkrafttreten der BImSchV) in Betrieb und vom Schornsteinfeger abgenommen wurden, gilt ein Bestandschutz. Werden diese gebraucht verkauft, so erlischt der Bestandsschutz. Für Kamine und Öfen, die zwischen 1950 und 21. März 2010 gebaut bzw. typgeprüft wurden, gelten die Übergangsregeln des § 26 Absatz 2, wenn diese am gleichen Standort bestehen bleiben.

Expertentipps zum Kauf eines gebrauchten Kaminofens

Wir raten allen Interessenten, sich vor der Anschaffung eines Kaminofens, der bereits gebraucht wurde, unbedingt die Bescheinigung der Typprüfung vom Vorbesitzer vorlegen zu lassen. Ist diese nicht mehr vorhanden, so ist die Betriebserlaubnis gefährdet. Nur, wenn Sie den gebrauchten Kaminofen als Erstatzteillager nutzen möchten, können Sie unbedenklich einen Kaminofen gebraucht im Internet kaufen.

Da Kommunen in Brennstoffverordnungen bestimmte Emissionsgrenzwerte festlegen oder die Benutzung bestimmter Kaminöfen gänzlich verbieten, sollte zudem auch vor der Anschaffung eines gebrauchten Kaminofens vorher geklärt werden, ob in der Kommune ein Verbrennungsverbot besteht. Solche Verbote können in Bebauungsplänen der Kommunen oder in Grundstückskaufverträgen zu finden sein.

Bestehen Zweifel, ob der Kaminofen, der gebraucht gekauft werden soll, diese Anforderungen erfüllt, ist es eher angeraten, sich für einen modernen Kaminofen zu entscheiden. Im Zweifel sollten Sie in jedem Fall auch Ihren Schornsteinfeger frühzeitig involvieren. Dieser kann Ihnen ebenfalls wertvolle Tipps geben, um einen Fehlkauf eines gebrauchten Kaminofens zu vermeiden.

Experten-Wissen: In der Regel erfüllen gebraucht angebotene Kaminöfen, Küchenherde, Kamineinsätze und Kachelöfen nicht die Norm der BImSchV bzw. liegen dem privaten Verkäufer als auch vielen gewerblichen Verkäufern kein entsprechender Nachweis vor, dass diese gebrauchten Geräte die Norm der BImSchV erfüllen. Das BGB sieht jedoch für private Verkäufer vor, im Angebot darauf hinzuweisen, dass der Kamin oder Ofen nicht die Norm der BImSchV erfüllt bzw. kein Nachweis vorliegt. Weist der private Verkäufer nicht ausdrücklich darauf hin, so besteht ein Sachmangel nach § 434 BGB und der private Käufer kann den Ofen bzw. Kamin etc. zurückgeben. Der Verkäufer dann muss den Kaufpreis und sämtliche Kosten der Abholung oder Lieferung erstatten. Dieses gilt natürlich gleichbedeutend für jeden gewerblichen Verkäufer.

6-Punkte-Check für den Kauf eines gebrauchten Kaminofens

1) Sichtprüfung: Weist der Kaminofen Schäden auf? Wirkt der Kaminofen insgesamt stabil oder gibt es lockere Teile? Gibt es Fehl- oder Verschleißteile, die ausgetauscht werden müssen?

2) Formale Prüfung: Ist der gebrauchte Kaminofen zugelassen? Besitzt er ein Typenschild mit Ü-Zeichen bzw. CE-Norm? Sind frühere Kaufunterlagen vorhanden?

3) Check der Heizwärmeleistung: Ist die Heizleistung des Kaminofens ausreichend? Gibt es Möglichkeiten, den Kaminofen zu einem wasserführenden Kaminofen umzubauen?

4) Sicherheitsprüfung: Können mit dem gebrauchten Kaminofen die Sicherheitsabstände nach hinten und zu den Seiten eingehalten werden? Ist ein zusätzlicher Fußbodenschutz notwendig?

5) Schornstein-Check: Ist ein Schornstein vorhanden oder muss er neu errichtet werden? Passen der gebrauchte Kaminofen und der bestehende Schornstein funktional zusammen?

6) Praxis-Test: Fragen Sie nach, ob Sie den Kaminofen auch in Betrieb sehen dürfen! Ist das Flammenbild gleichmäßig? Lässt sich die Luftzufuhr steuern? Funktionieren alle Bedienungselemente und die Ascheentsorgung?

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Weitere Tipps zum Kauf eines Kaminofens

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