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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Neue Heizung | Austauschprämie Ölheizung | iSFP-Bonus* |
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Biomasseheizung | 45% | + 5% |
Wärmepumpe | 45% | + 5% |
Hybridheizung** | 45% | + 5% |
Gas-Hybridheizung*** | 40% | + 5% |
* Sie erhalten zusätzlich einen 5% iSFP-Bonus, wenn Sie die Ölheizung auf Basis eines Sanierungsfahrplans austauschen lassen (siehe auch BEG-Förderung)
** Kombination einer Biomasse-, Wärmepumpen- und/ oder Solarkollektoranlage
*** gilt für die gesamte förderfähige Anlage inkl. erneuerbarer Wärmeerzeugung
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die Bundesregierung geht davon aus, dass trotz der jetzigen Förderprogramme der Gebäudesektor 2030 immer noch deutlich mehr CO2 emittiert als es sein Budget eigentlich zulässt. Daher wurden im "Klimapaket" (Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030) Einzelmaßnahmen verabschiedet, um die verbleibende Ziellücke zu schließen. Eine davon ist die Prämierung des Ölheizungstausches.
Die Ölheizung-Austauschprämie beträgt 45% der Kosten eines neuen, effizienteren auf erneuerbaren Energien basierenden Heizsystems. Wer auf eine Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – umsteigt, der erhält eine Austauschprämie als Investitionszuschuss von 40 %.
"Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben. Es lohnt sich damit, in den kommenden Jahren bspw. von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen."
Der Einbau von Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, sofern eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Diese Maßnahme wird durch die Tatsache abgeschwächt, dass Ölheizungen in Kombination mit klimafreundlichen Wärmeerzeugern als Hybridheizungsanlagenweiterhin verbaut werden dürfen.
Die Austausch-Prämienförderung von Ölheizungen wird in die neu konzipierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Das BEG bündelt und optimiert die investiven Förderprogramme im Gebäudebereich (С02-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm) zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot.
Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie tritt am 01.01.2020 in Kraft. Ab dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden.
Dazu sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung des BAFA. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben, sondern nur nach korrigiert werden.
Die Austauschprämie kann auf folgende tatsächlich entstandene Kosten angesetzt werden:
Die Prämie kann auch auf weitere notwendige Maßnahmen angerechnet werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung stehen:
In "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt - Merkblatt zu den förderfähigen Kosten" (Versionsnummer: 1.0 / Datum des Inkrafttretens: 08.01.2020) präzisiert das BAFA erstmalig seit dem Start des neuen Heizung-Förderprogramms alle förderfähigen Investitionskosten und nennt eine Reihe von Beispielen förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten.
Wenn man sich an ein erneuerbar (zB mit einer Hackschnitzelheizung) gespeistes Nahwärmenetz anschließen möchte, dann ist jedoch nicht das BAFA, sondern die KfW für eine Förderung zuständig.
Die genannten 45% bzw. 40% Förderanteil ("Prämie") für ein neues, effizienteres Heizsystem kann, absolut gesehen, sehr hoch ausfallen. Daher werden die Kosten gedeckelt:
Beispiel: Wer sich für ein altes ungedämmtes Haus eine Erdwärmeheizung aussucht, der muss pro kW 3/4 Erdwärme bereitstellen. Benötigt das Haus eine 30 kW Heizung, so müssten 22,5 kW aus der Erde kommen. Da man pro 100 Meter Sonde 5 kW erzielt, bräuchte man 450 Meter Sonde, was 5 Sonden á 90 Metern entsprechen würden. Zu jeweils 5.000 Euro pro Sonde würden alleine die Kosten des Erdwärmeheizungstauschers schnell mit 25.000 Euro zu Buche schlagen. Kostet die gesamte Wärmepumpenanlage dann 35.000 Euro, so bekäme man dann eine Ölheizung-Prämie von 15.750 Euro dazu!
Wann eine Ölheizung ausgetauscht und entsprechend prämiert wird ist nicht klar. Auch, ob es überhaupt ein diesbezügliches Förderkriterium geben wird, ist nicht klar.
Denn einerseits ist das frühzeitige Abwracken einer Ölheizung, obwohl sie noch intakt und nach den gängigen und zulässigen Emissionswerten betrieben wird, wirtschaftlich unsinnig. Zumal eine solche Ölheizung auch nicht wie damals bei der Abwrackprämie für Autos gebraucht weiterverkauft und damit weitergenutzt werden kann.
Andererseits würde gerade das frühzeitige Abwracken hinsichtlich der CO2-Emissionen Sinn machen. Denn je früher eine solche Heizung stillgelegt wird - graue Emissionen außeracht lassend - desto früher und ergo mehr CO2-Emissionen können eingespart werden. Wenn also der Staat schon eine Ölheizungprämie für das Abwracken bezahlt, um CO2-Emissionen zu reduzieren, so wäre dies der konsequenteste Ansatz.
In der Praxis wird vermutlich die Technik der Ölheizung entscheiden, ob es eine Prämie für das Verschrotten der Ölheizung und Ersatz mit einer grünen Heizung gibt oder nicht. Die Grenze würde dann bei den Brennwertkesselngezogen werden. Konstant- und Niedertemperaturkessel würden dann mit 45% bzw. 40% Zuschuss ausgetauscht werden können. Systembedingt würden dann nur ältere, ineffiziente Kessel ausgetauscht werden.
Nach Erhebungen der Schornsteinfeger sind rund 5.426.000 Ölheizungen installiert, von denen jedoch nur 12 Prozent effiziente Brennwertgeräte sind. Die Ölheizung-Austauschprämie könnte also für 88 Prozent aller Ölheizungen gelten, das wären nach vorgenannter Annahme 4.774.880 Ölheizungen, die theoretisch ausgetauscht werden könnten.
Unter Heizungen, die vollständig "erneuerbare Wärme" erzeugen, versteht man Holzheizungssysteme wie Pellet- oder Scheitholzheizungen und Wärmepumpen (Luftwärme-, Erdwärme- oder Wasser-Wärmepumpen). Auch reine Solarheizungen mit Saisonspeichern sind in sehr gut gedämmten und dafür konzipierten Häusern möglich. Als praktische Alternative, die sowohl für die meisten handhabbar als auch vom Platz her am ehesten installierbar sind, zählen das Heizen mit Holzpellets und Wärmepumpenheizungen.
Neben diesen gänzlich erneuerbaren Heizungssystemen sind auch Hybridheizungen zugelassen, die mit Gas befeuert werden.
Hierzu finden Sie ausführliche Informationen unter folgenden Links:
Von größter Bedeutung ist das Verhältnis, ab welchem Anteil Erneuerbarer Energie eine Heizung als Hybrid im Sinne der Austauschprämie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) anerkannt wird
Folgende Biomasseanlage können eine Austauschprämie bekommen:
Folgende Wärmepumpen können eine Austauschprämie bekommen:
Folgende Solarthermie-Anlagen können eine Austauschprämie bekommen:
Eine Ölheizung-Austauschprämie von 45% der Kosten eines neuen, effizienteren Heizsystems werden gezahlt, wenn man von der Ölheizung auf erneuerbare Wärme umstellt, oder 40%, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden.
Was machen jedoch Hausbesitzer, die gar keine Gasanschlussmöglichkeit besitzen? Denn das sind gar nicht mal so wenige, die vor dieses Problem gestellt werden. Durchschnittlich sind in Deutschland 12 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser ohne Gasanschluss, in Bayern liegt der Anteil sogar bei 30 Prozent. Da der Anteil von Ölheizungen insbesondere im Süden Deutschlands jedoch gleichzeitig recht hoch ist, ist die Wechseloption von Öl zu Erdgas in diesen Gebäuden häufig nicht möglich. Eine Förderung über die Austauschprämie des Klimapakets entfällt damit.
Ob eine Gashybridheizung mit Erneuerbare Energien-Anteil mit Flüssiggas förderfähig ist, bleibt bislang offen.
Im Klimapaket plant die Bundesregierung, eine steuerliche Förderungenergetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen selbstgenutzten Eigentums ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse.
Gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme auch Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind. Hierzu zählen Einzelmaßnahmen wie insb. der Heizungstausch, aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Ob diese Heizungsförderung mit der Ölheizung-Austauschprämie kumulierbar ist, ist bislang noch unklar.
Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können, wird zudem in der Gebäudeförderung ein neuer Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/ Leasing.
Wer also eine neue Heizung "mietet", anstatt sie wie bisher ganz zu bezahlen, soll auch für das Mieten gefördert werden. Denkbar ist es, dass man die Miete anteilig oder in Gänze von der Steuer absetzen kann. Auch bei dieser Förderung ist unklar, ob diese mit der Austauschprämie für alte Ölheizungen kumulierbar ist.
Sofern die Möglichkeit besteht, sollte man auf eine Erdwärmeheizung umsteigen. Denn mit einer solchen Wärmepumpe (mit Sonden, Kollektor oder Brunnen) haben sie den geringsten Anteil variabler Kosten, also Heizkosten. Das bezahlen sie nämlich vorab, da Sonden- oder Brunnenbohrungen sehr teuer sind, jedoch im Betrieb fast nix kosten. Wenn Sie also schon 45% der Investition bezahlt bekommen, dann nehmen sie diese Prämie am besten, um sich quasi vorab ihre Heizkosten bezahlen zu lassen.
Dieses Prinzip gilt übrigens auch für ältere, schlechter gedämmte Häuser. Hier können Sie den Erdwärmetauschergrößer dimensionieren, um die Entzugsleistung zu erhöhen. Eventuell können sich auch Anpassungen am Heizsystem (Einbau von größeren Niedertemperaturheizkörpern) mit auf die Austauschprämie anrechnen oder mit einem anderen Förderprogramm abdecken.
Ab 2026 sind Ölheizungen überall dort "verboten", wo eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bzw. "eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung" möglich ist. Hier darf man gespannt sein, wie diese Begrifflichkeit weiter ausgedeutet wird. Denn diese wird im Grunde im Nachsatz konterkariert.
"Die Bundesregierung wird zudem eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. Im Neubau und Bestand sind Hybridlösungen auch künftig möglich."
Denn im Nachsatz werden Öl-Hybrid-Heizungen auch im Neubau ausdrücklich erlaubt. Aber wo sonst als im Neubau sollte es möglich sein, allein mit regenerativen Energien (im Jahr 2026!) zu heizen. Im Grunde müsste dies Vorschrift sein. Von einem Verbot der Ölheizung zu sprechen, ist daher viel zu weit gesprungen.
Wichtig: Besitzer von Ölheizungen, die keine Möglichkeit zum Umstieg auf eine grüne Heizung oder einen Gasanschluss haben, müssen keine Angst haben, ab 2026 im Kalten zu sitzen. Denn das "Ölheizungsverbot" gilt nur für die Neuinstallation, Altanlagen besitzen natürlich Bestandsschutz!
Wer sich ab 2026 nicht vom Heizöl trennen möchte, für den haben wir in unserem Ratgeber "Ölheizung mit Solar: Techniken & Wirtschaftlichkeit" alles Wissenswerte zusammengefasst.
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