Letzte Aktualisierung: 14.03.2016

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AwSV: Aktuelle Richtlinien und Verordnungen im Überblick

Was ist die AwSV? Welche Pflichten sieht die AwSV für die Betreiber von Öltanks vor?

Im Mai 2014 ist vom Bundesrat eine neue Regelung namens „AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ verabschiedet worden, welche am 01. August 2017 in Kraft getreten ist. Die AwSV-Verordnung fasst die bestehenden 16 Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung zusammen. Private Ölheizungsbesitzer sind entsprechend der AwSV-Verordnung verpflichtet, ihre Öltankanlagen auf technische Mängel überprüfen zu lassen. Wird diese Überprüfung nicht vorgenommen, ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich haftbar.

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Zielsetzung und Probleme der neuen AwSV

Die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist ab 1. August 2017 in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültigen Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Die AwSV-Verordnung zur Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter soll helfen, dass jeder Heizöltankbesitzer weiß, was er wann erledigen muss. Die Umsetzung der Verordnung wird jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern entfällt die Prüfpflicht für bestimmte Anlagen, für andere Anlagen wird sie neu eingeführt oder das Prüfintervall verändert.

Gemäß der neuen AwSV könnte ein Bundesland die Besitzer von betroffenen Heizöltanks eventuell anschreiben und zur Kontrolle auffordern, während andere die Besitzer der betroffenen Anlagen nicht schriftlich zur Prüfung auffordern. Problematisch ist zudem, dass die Besitzer der Anlagen den Behörden gar nicht bekannt sind. In diesen Fällen müssen die Besitzer also selbst aktiv werden und ihren Melde- und Prüfpflichten nachkommen.

Betroffen von der neuen AwSV-Verordnung sind rund vier Millionen Haushalte mit Ölheizungen und entsprechend zu prüfenden Öltanks. Kritiker wenden ein, dass die regelmäßige Prüfpflicht das Heizen mit Öl jährlich um 400 bis 600 Millionen Euro verteuern könnte. Eine fachgerechte Prüfung nach AwSV kostet rund hundert Euro. Zudem würden durch eine solche Maßnahme zusätzliche Verwaltungskosten in den Bundesländern entstehen, die alle Steuerzahler beträfen.

AwSV-Prüfpflichten für Öltankbesitzer

Zu den AwSV-Prüfpflichten zählen neben der regelmäßigen Kontrolle der Tankanlage die Prüfung bei Neuerrichtung durch einen Sachverständigen, die Mängelbeseitigung, falls dem Sachverständigen bei der Tankprüfung geringfügige Mängel auffallen, die Dokumentation aller Unterlagen zu seiner Ölheizung, die Anzeige bei Neuerrichtung eines Heizöl-Tanks und die Information der zuständige Behörde oder der Polizei beim Austreten nicht unerheblicher Mengen an Heizöl. 

Sachverständige unterscheiden nun bei Prüfungen zwischen Mängeln einerseits und Abweichungen zur neuen Verordnung andererseits. In den kommenden Jahren müssen Anlagen, die nicht die Anforderungen der AwSV erfüllen, auf behördliche Anordnung angepasst werden.

AwSV- und WHG-Zertifizierung

Die neugeschaffene AwSV-Verordnung besagt, dass sowohl die Installation wie auch die Instandhaltung und regelmäßige Wartung privater Öltankanlagen durch Heizungsfachbetriebe durchgeführt werden muss, welche über eine so genannte WHG-Zertifizierung verfügen (= Offizielle Befähigung, Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen durchzuführen).

Viele Heizungsfachbetriebe besitzen eine solche spezielle Zertifizierung allerdings noch nicht. Um als „Fachbetrieb nach AwSV“ zertifiziert zu werden, muss der „betrieblich Verantwortliche“ alle zwei Jahre eine Schulung besuchen. Und auch Monteure müssen ebenfalls regelmäßig zur Schulung. Die Zertifizierung als "Fachbetrieb nach AwSV" ist auf zwei Jahre befristet.

Aktueller Gesetzesstand zur AwSV

Die AwSV wurde im Herbst 2013 nach der Richtlinie 98/34/EG als technische Vorschriften bei der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten erfolgreich notifiziert (Nummer 2013/0423/D). Dadurch soll in erster Linie die Errichtung neuer Handelshemmnisse im Binnenmarkt verhindert werden. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 26.2.2014 vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundesrat weitergeleitet worden. Der Bundesrat hat am 23.5.2014 der AwSV unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben zugestimmt.

Die AwSV ist seit dem 1. August 2017 in Kraft. Oberstes Ziel der bundeseinheitlichen Verordnung ist der Schutz des Bodens und der Gewässer. Das Wasserhaushaltsgesetz ermächtigt die Bundesregierung, Verordnungen zu erlassen, die den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen behandeln.

Neben den neuen Prüfpflichten und der Weiterbildungsverpflichtung für WHG-Fachbetriebe der AwSV haben sich auch technische Anforderungen an Anlagen geändert. Außerdem regelt die Verordnung die Einstufung von wassergefährdenden Stoffen neu. Zusätzlich wird eine neue Gruppe von allgemein wassergefährdenden Stoffen eingeführt, zu denen beispielsweise die biogenen Öle gehören.

Die geänderte Verordnung enthält gegenüber den bisherigen Anlagenverordnungen der Länder zudem viele Klarstellungen, die bisher in der Praxis mitunter zu unterschiedlichen Interpretationen geführt haben.

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