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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Heizöl ist ein sogenanntes Gefahrgut. Transport und Lagerung sind deshalb gemäß der Gefahrgutverordnung auszuführen. In dieser hat der Gesetzgeber auch den Einsatz eines sogenannten Grenzwertgebers, kurz: GWG, vorgeschrieben, der Öltanks ab einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern davor schützen soll, dass der Tank beim Betanken mit Heizöl überfüllt wird und infolgedessen Heizöl in den Keller läuft sowie schlimmstenfalls ins Erdreich oder Grundwasser gelangt – was der Umwelt nachhaltig schaden würde. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was ein Grenzwertgeber ist, wie er seiner Schutzaufgabe technisch gerecht wird und was bei seinem Einsatz zu beachten ist.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Infolge eines Überfüllens des Öltanks könnte Heizöl in den Raum laufen, in dem Ihr Öltank aufgestellt ist, zum Beispiel in den Keller. Ein Austritt des Heizöls in den Aufstellungsraum des Öltanks kann unangenehme und auch kostspielige Folgen haben:
Auch wenn die Heizöllieferanten vielerlei Schutzmaßnahmen ergreifen, als Betreiber einer Ölheizung und Tankanlage bleibt letztlich der Eigentümer/ Betreiber dafür verantwortlich, dass diese sicher und funktionstüchtig ist. Im Falle eines Schadens zieht man diesen zur Verantwortung – insbesondere dann, wenn man nicht nachweisen kann, dass Ihre Anlage vorschriftsmäßig von einem Fachbetrieb abgenommen und vorschriftsmäßig in regelmäßigen Abständen kontrolliert worden ist.
Deshalb sollten Sie Ihre Anlage regelmäßig prüfen lassen, zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Alle fünf bis zehn Jahre, so die aktuelle Empfehlung, sollten Sie außerdem eine Tankreinigung machen lassen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich sicherstellen, dass die Entlüftung des Öltanks einwandfrei läuft und die Öffnung derselben ins Freie durchlässig ist.
Ein Grenzwertgeber stellt eine technische Maßnahme eines Überfüllungsschutzes des Heizöltanks dar und ist heutzutage unverzichtbar: Er schützt den Öltank Ihrer Ölheizung während des Betankens mit Heizöl davor, dass er überfüllt wird (Überfüllsicherung).
Auch der Gesetzgeber sieht daher entsprechende Vorschriften zum Einsatz eines Grenzwertgebers vor:
Gemäß Paragraf 2 „Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren“ der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt:
„Wer eine Anlage zum Lagern wassergefährdender Stoffe befüllt oder entleert, hat diesen Vorgang zu überwachen und sich vor Beginn der Arbeiten vom ordnungsgemäßen Zustand der dafür erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zu überzeugen.“
Es ist ausdrücklich verboten, mehr zu tanken, als die Menge, die der Grenzwertgeber als Maximalfüllstand signalisiert.
Zulässiger Füllungsgrad 2) | oberirdischer Tank | unterirdischer Tank | Erddeckung |
---|---|---|---|
95 % (V/V) | x | - | |
95 % (V/V) | x | < 0,3 m 1)4) | |
95 % (V/V) | x | < 0,8 m 3)5) | |
97 % (V/V) | x | ≥ 0,3 m 1)4) | |
97 % (V/V) | x | ≥ 0,8 m 3) |
1) Nur bei Brennstoffen mit einem räumlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten β ≤ 85 x 10-5/K z.B. Heizöl EL
2) Maximal zulässiges Lagervolumen < tatsächliches Volumens des Tanks
3) Nach DIN 4755
4) Nach TRÖI Auflage 1.5 und Entwurf TRwS 791
5) Nach TRÖI 2. Auflage Österreich, ohne Angabe zur Erddeckung
Fährt der Fahrer des Heizöllieferanten mit seinem Straßentankwagen vor, muss er, bevor er mit dem Befüllen Ihres Öltanks beginnt, zuerst seinen Tankwagen mit dem Grenzwertgeber verbinden. Dazu nutzt er ein Kabel, das er in die Steckdose des Grenzwertgebers steckt. Der GWG wirkt demnach auf die Abfüllsicherung des Straßentankfahrzeugs.
Der Grenzwertgeber ist ein Bauteil, das als Sensor fungiert. Dafür hat der GWG, der aus einem höhenverstellbaren Sondenrohr besteht, an deren unterem Ende eine geschützte Fühlerschutzhülse. Darin sitzt ein kleiner Draht (der Sensor), der von einer geringen Strommenge durchflossen wird.
Der Fachmann sagt: Er wird mit einer Spannung beaufschlagt. Dabei erwärmt sich der Draht. Ein der dabei entstehenden Temperatur entsprechender Strom wird verstärkt - er bewirkt, dass sich das Absperrventil am Straßentankfahrzeug öffnet.
Außerdem ist der Fahrer dazu verpflichtet, zu ermitteln, wie viel Freiraum in Ihrem Öltank noch ist (sogenannte Freiraumermittlung der Tankanlage). Dazu errechnet er anhand dessen, was noch an Restbestand im Tank ist sowie anhand der Größe des Tanks, wie viele Liter Heizöl dort noch reinpassen würden, wobei er beachten muss, dass die maximale Füllmenge von 90 Prozent des Tankvolumens nicht überschritten werden darf.
In Zahlen könnte das beispielsweise so aussehen:
Hat der Tankwagenfahrer die erlaubte Füllmenge ermittelt, füllt er die vom Verbraucher bestellte Menge an Heizöl auf, wobei dies nicht mehr als die erlaubte Füllmenge sein darf. Dazu wird die aufzufüllende Menge einfach am Fahrzeug einprogrammiert - erst dann wird der Pumpvorgang gestartet.
Der Grenzwertgeber muss laut Vorschrift an jeder Tankanlage ab einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern abgebracht sein - und zwar so, dass er auf maximal 95 Prozent der Tankhöhe eingestellt ist.
Wird beim Befüllen des Tanks so viel eingefüllt, dass der Ölstand die maximale Füllmenge von 90 Prozent übersteigt und beim fortschreitenden Befüllen den stromdurchflossenen und somit warmen Draht des Grenzwertgebers berührt, kühlt dieser sich ab. Infolgedessen ändert sich sprungartig sein elektrischer Widerstand.
Dies führt zu einer Stromänderung im Grenzwertgeberstromkreis, so dass der Stromfluss zum Tankwagen unterbrochen und das Absperrventil geschlossen wird. Somit kann kein weiteres Heizöl aus dem Tankwagen in Richtung Öltank fließen.
Auf diese Weise verhindert der Grenzwertgeber ziemlich sicher ein Überfüllen des Öltanks. Er dient somit als Überfüllsicherung. Das dem Grenzwertgeber zugrunde liegende Funktionsprinzip ist demnach das eines temperaturabhängigen elektrischen PTC-Widerstands, den man auch Kaltleiter oder -fühler nennt.
Der Grenzwertgeber darf nur von Fachbetrieben montiert, in Betrieb genommen, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Diese Fachbetriebe müssen nach den außer Kraft gesetzten Paragrafen 19 I des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beziehungsweise nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (vom 31. März 2010) anerkannt sein. Ausnahme: Gemäß den landesrechtlichen Vorschriften kann eine Anlage von der Fachbetriebspflicht ausgenommen sein.
Der Grenzwertgeber wird entweder mit Hilfe eines sogenannten Einbaukörpers oder über eine Tankplatte senkrecht in den Öltank montiert. Eine Anschlusseinrichtung aus formbeständigem Kunststoff dient dazu, den Grenzwertgeber mit der Verbindungsleitung von der Steuereinrichtung der Überfüllsicherung am Straßentankfahrzeug zu verbinden.
Je nach Öltanktyp kommen unterschiedliche Anschlusseinrichtungen zum Einsatz, die gemäß DIN 4755 und TRÖl stets in Nähe des Füllrohrverschlusses zu installieren und diesem eindeutig zuzuordnen sind. Dabei unterscheidet man nach oberirdischen Tanks (auch Kellertanks genannt) und unterirdischen Tanks.
Bei oberirdischen Tanks nutzt man i.d.R. die Anschlusseinrichtung des Typs 905 (Wandarmatur) und bei unterirdischen die des Typs 904 (Rohrarmatur). Hier ist die Anschlusseinrichtung direkt am Sondenrohr montiert, so dass der komplette Grenzwertgeber als kompakte Einheit in den Tank eingebaut werden kann. Geeignet für unterirdische Tanks sind ebenfalls Grenzwertgeber mit einer Anschlusseinrichtung des Typs 907 (Armatur für Rohrmontage mit Flanschsteckereinsatz). Alternativ kommen auch Anschlusseinrichtung des Typs 906 (GWG-Füllrohrverschluss) zum Einsatz.
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