Letzte Aktualisierung: 27.12.2025

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Pelletheizung-Förderung 2026: KfW-Zuschuss BEG EM & weitere Programme

  • Wie wird die Pelletheizung 2026 staatlich gefördert? Die Pelletheizung wird über staatliche Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten unterstützt. Die Förderung erfolgt vor allem über die KfW, die Zuschüsse für Heizungstausch‑ und Effizienzmaßnahmen anbietet, wenn die Anlage bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt.
  • Wie hoch sind die Förderzuschüsse für eine neue Pelletheizung? Grundsätzlich erhalten Sie für den Einbau einer Pelletheizung eine Grundförderung von ca. 30 % der Investitionskosten. Zusätzlich können weitere Boni wie Klimageschwindigkeits‑Bonus (bis zu 20 %), Einkommens‑Bonus (bis zu 30 %) und ein Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 €) hinzukommen. Dadurch sind Zuschüsse von bis zu etwa 70 % möglich.
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen Pelletheizungen für die Förderung erfüllen? Damit die Förderung greift, muss die Pelletheizung u. a. automatisch beschickt sein, Leistungs‑ und Feuerungsregelungen besitzen, von einem akkreditierten Institut geprüft sein und einen Pufferspeicher mit ausreichendem Volumen nutzen. Förderfähig sind Systeme ab einer Nennwärmeleistung von ca. 5 kW.
  • Wer kann die Förderung für eine Pelletheizung beantragen? Förderfähig sind in der Regel privat genutzte Wohngebäude. Bei selbstgenutztem Wohneigentum können Boni wie der Einkommens‑ oder Klimageschwindigkeits‑Bonus genutzt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (z. B. niedrigeres Haushalts‑Einkommen oder Kombination mit Solarthermie/Photovoltaik) erfüllt sind.
  • Wie und wann muss der Förderantrag gestellt werden? Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bzw. Beauftragung eines Fachbetriebs gestellt werden. Seit Ende 2023 läuft die Antragstellung über die KfW, nicht mehr direkt über das BAFA. Für Maßnahmen zwischen bestimmten Übergangszeiträumen gab es Nachholmöglichkeiten, doch grundsätzlich gilt: Antrag vor Ausführung stellen!
  • Gibt es auch steuerliche Förderung für Pelletheizungen? Zusätzlich zur klassischen BEG‑Zuschussförderung lässt sich ein Teil der Kosten über die Einkommensteuer geltend machen. Dabei können bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten über die Steuererklärung zurückgeholt werden, auch nach dem Einbau.
  • Kann ich Förderprogramme von Bundesländern oder Kommunen zusätzlich nutzen? Viele Länder und Kommunen bieten eigene Förderprogramme oder ergänzende Zuschüsse zu den Bundesmitteln an. Diese lassen sich häufig mit der BEG‑Förderung kombinieren und erhöhen die finanzielle Unterstützung für eine Pelletheizung weiter.

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Welche Zuschüsse erhält man 2026 für eine Pelletheizung über die BEG EM?

Im Jahr 2026 können Hausbesitzer beim Einbau einer neuen Pelletheizung mit attraktiven Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) rechnen.

  • Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Wird dabei eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, kommt ein zusätzlicher Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % hinzu.
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro profitieren zudem von einem Einkommens-Bonus in Höhe von 30 %.
  • Zusätzlich gibt es für besonders emissionsarme Pelletkessel mit Partikelabscheider einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro.

Insgesamt sind so Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Die maximale Förderhöhe liegt bei 21.000 Euro, da die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind.

Tabelle: BEG-Förderungen für den Heizungstausch 2026
Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus Geschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus
solarthermische Anlagen 30% - - max. 20% 30%
Biomasseheizungen 30% - - max. 20% 30%
Wärmepumpen 30% - 5% max. 20% 30%
Brennstoffzellenheizung 30% - - max. 20% 30%
Wasserstofffähige Heizung (Inv.-Mehrausgaben) 30% - - max. 20% 30%
Innovative Heizungstechnik 30% - - max. 20% 30%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30% - - max. 20% 30%
Gebäudenetzanschluss 30% - - max. 20% 30%
Wärmenetzanschluss 30% - - max. 20% 30%

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der KfW gestellt werden.

Auch begleitende Maßnahmen wie der Einbau eines Pufferspeichers, einer Solarthermieanlage oder ein hydraulischer Abgleich werden bezuschusst. In Kombination mit Landes- oder Kommunalförderungen kann sich die Förderung weiter erhöhen.

Welche Pelletheizungen werden 2026 gefördert?

Gefördert wird die "Errichtung oder Erweiterung" von Pelletsheizungen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung. Folgende Pelletheizungen werden von der KfW mit einem Zuschuss gefördert:

Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackgut, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen,
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 geprüft sind und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden

Pelletöfen mit Wassertasche, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen,
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785 geprüft sind und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden

Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets beziehungsweise -hackgut und Scheitholz, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil verfügen,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren) verfügen und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden, wenn die nachfolgend genannten technischen Vorgaben erfüllt werden.

Alle förderfähigen Pelletheizungen finden Sie in den Anlagenlisten, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert werden.

Folgende Pelletheizsysteme werden NICHT gefördert:

  • luftgeführte Pelletöfen,
  • handbeschickte Einzelöfen,
  • Anlagen, die überwiegend der Verfeuerung von Abfallstoffen aus der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz dienen, außer es handelt sich um Altholz der Kategorie A1 (naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz) oder, ausschließlich bei der Verbrennung in holzbe- und verarbeitenden Betrieben, um Altholz der Kate­gorie A2 (verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel),
  • Biomasseanlagen, die unter Naturzugbedingungen betrieben werden,
  • Anlagen zum Einsatz von Biomasse, für die die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommt,
  • Anlagen zur Beseitigung bestimmter Abfälle, die einer Behandlung vor einer Ablagerung zugeführt werden.

Experten-Tipp: Im Bereich der Heizungsoptimierung, die das BAFA organisiert, sind "Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen" förderfähig. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wie Pelletheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.

Pelletheizung-Förderung per Steuerermäßigung

Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung noch in Anspruch nehmen kann.

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