Letzte Aktualisierung: 05.01.2023
Wie fördert der Staat Pelletheizungen? Mit welchen Zuschüssen kann man rechnen? Welche Pellet-Heizungsanlagen werden gefördert? Wer kann die Fördergelder beantragen?
Durch die Novellierung der BEG galten bereits ab dem 15. August 2022 neue Förderungen für für BEG Einzelmaßnahmen (EM) wie z. B. Pelletheizungen. Für Holzfeuerungen sank so der Standardzuschuss von 35 auf 10 Prozent. Im zweiten Reformschritt im Rahmen der Novellierung wurden weitere Änderungen an den Förderungen für Pellettheizungen im BEG ab dem 01. Januar 2023 vorgenommen. In den meisten Fällen werden Pelletheizungen nun mit nur noch 20 Prozent der Investitionskosten gefördert, wenn auch eine Solarthermie-Anlage integriert wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte am 26. Juli 2022 kurzfristig umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekanntgegeben. Diese galten bereits seit dem 28. Juli 2022 für Programme der KfW. Ab dem 15. August 2022 traten Änderungen bei der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft.
Im Zuge der BEG-Novelle gab es für das Heizen mit Holzpellets und insbesondere beim Heizungstausch seit dem 15. August 2022 immer noch attraktive staatliche Förderungen für Pelletkessel, Pelletkaminöfen und Zubehör wie Lager, Pufferspeicher und Steuerungstechnik. Der zweite Reformschritt der BEG grenzte jedoch weitere Fördermöglichkeiten für Pellettheizungen zum 01 Januar 2023 ein.
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Besitzer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, wenn sie eine
gegen eine Holzzentralheizung zum Beispiel mit Pellets ersetzen, 20 Prozent Förderung.
Wird eine andere Heizungsart ausgetauscht oder bleibt eine fossile Heizung in Betrieb, beträgt der Fördersatz 10 Prozent.
Die Förderung von Pelletheizungen wird für bis zu 60.000 Euro an anrechenbaren Kosten pro Wohnung gezahlt. In einem Einfamilienhaus erhält ein klimafreundliches Heizsystem mit Holz so bis zu 12.000 Euro Zuschuss vom Staat.
Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird. Dabei ist auch eine Warmwasser-Wärmepumpe möglich. Anträge müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Alle aktuellen Informationen zur BEG-Förderungen von Pelletheizungen über das BAFA finden Sie unter bafa.de/.../foerderprogramm_im_ueberblick
Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung noch in Anspruch nehmen kann.