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Letzte Aktualisierung: 16.09.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Wie fördert der Staat Pelletheizungen? Mit welchen Zuschüssen kann man rechnen? Welche Pellet-Heizungsanlagen werden gefördert? Wer kann die Fördergelder beantragen?
Seit dem 29.12.2023 werden Pelletheizungen mit einer Grundförderung von 30% gefördert. Ein weiterer Klimageschwindigkeitsbonus von 20% kann zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Pelletheizung mit
Einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 30% erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
Für Pelletheizungen wird pauschal und unabhängig von der Höchstgrenze ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten. Der gewährte pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Doppelförderungsverbot).
Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).
Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Hier finden Sie viele weitere Detail-Infos zur BEG-Förderung 2024.
Die Antragstellung im Bereich der BEG EM erfolgt nun bei der KfW und nicht mehr beim BAFA. Da die technische Antragstellung für die neue Pelletheizung-Förderung bei der KfW erst Ende Februar 2024 startet, können Aufträge für eine Übergangsphase bereits ab 29.12.2023 erteilt werden. Wer zwischen dem 01.01.2024 und 31.08.2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Förder-Antrag dann bis zum 30.11.2024 nachholen. Ab 01.02.2024 können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus einen Förderantrag bei der KfW stellen.
Einzelmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Geschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus |
---|---|---|---|---|---|
solarthermische Anlagen | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Biomasseheizungen | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Wärmepumpen | 30% | - | 5% | max. 20% | 30% |
Brennstoffzellenheizung | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Wasserstofffähige Heizung (Inv.-Mehrausgaben) | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Innovative Heizungstechnik | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Gebäudenetzanschluss | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Wärmenetzanschluss | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Gefördert wird die "Errichtung oder Erweiterung" von Pelletsheizungen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung. Folgende Pelletheizungen werden von der KfW mit einem Zuschuss gefördert:
Alle förderfähigen Pelletheizungen finden Sie in den Anlagenlisten, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert werden.
Experten-Tipp: Im Bereich der Heizungsoptimierung, die das BAFA organisiert, sind "Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen" förderfähig. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wie Pelletheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.
Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung noch in Anspruch nehmen kann.
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