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Letzte Aktualisierung: 27.12.2025
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Im Jahr 2026 können Hausbesitzer beim Einbau einer neuen Pelletheizung mit attraktiven Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) rechnen.
Insgesamt sind so Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Die maximale Förderhöhe liegt bei 21.000 Euro, da die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind.
| Einzelmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Geschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus |
|---|---|---|---|---|---|
| solarthermische Anlagen | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Biomasseheizungen | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Wärmepumpen | 30% | - | 5% | max. 20% | 30% |
| Brennstoffzellenheizung | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Wasserstofffähige Heizung (Inv.-Mehrausgaben) | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Innovative Heizungstechnik | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Gebäudenetzanschluss | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
| Wärmenetzanschluss | 30% | - | - | max. 20% | 30% |
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der KfW gestellt werden.
Auch begleitende Maßnahmen wie der Einbau eines Pufferspeichers, einer Solarthermieanlage oder ein hydraulischer Abgleich werden bezuschusst. In Kombination mit Landes- oder Kommunalförderungen kann sich die Förderung weiter erhöhen.
Gefördert wird die "Errichtung oder Erweiterung" von Pelletsheizungen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung. Folgende Pelletheizungen werden von der KfW mit einem Zuschuss gefördert:
Alle förderfähigen Pelletheizungen finden Sie in den Anlagenlisten, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert werden.
Experten-Tipp: Im Bereich der Heizungsoptimierung, die das BAFA organisiert, sind "Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen" förderfähig. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wie Pelletheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.
Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung noch in Anspruch nehmen kann.
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